Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.01.2009, 10:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 4
Standard mit Freundin welche Bafög bezieht zusammenlebend

Hallo, bin vor einem halben Jahr erstmals in eine eigene Wohnung gezogen, da sehr schnell klar wurde, dass meine Freundin ohnehin dann jeden Tag bei mir sein wird, zogen wir zusammen ein.
Die Wohnung hat 60 quadratmeter und 3 Zimmer.
Da meine Freundin Bafög bezieht und zuvor in Untermiete für 150 eur gelebt hatte , habe ich ihr einen Untermietvertrag ausgestellt bei mir, aus Angst dass ansonsten ihr Bafög gekürzt wird.
Denn nur weil es meine Freundin ist haben wir ja trotzdem nicht gemeinsame Kasse...
Zu mir: ich bin 32 und arbeite seit einem 3/4 Jahr fest, jedoch wird mein vertrag zum März 2009 nicht mehr verlängert.
ich suche mir vorsorglich was neues derzeit , muss mich aber trotzdem beim Amt melden wegen "drohender Arbeitslosigkeit".

die frage ist wie soll ich das am besten machen:

sagen dass wir eine WG haben???
oder ehrlich sein und sagen dass ich mit meiner Freundin zusammenwohne?
Ich fürchte nur dass ihr Bafög dann gekürzt wird sobald ich arbeitslos bin , weil ich glaube sobald man mit jemanden wohnt wird das als gemeinsamer haushalt eingestuft???
naja ich war nie arbeitslos, und werde auch keinen anspruch auf arbeitslosengeld haben, da ich zuvor studiert habe und ausbildung gemacht und erst seit 3/4 jahr gearbeitet habe vor meiner drohenden arbeitslosigkeit...

das heisst dann wohl hartz4 bis ich etwas neues habe (natürlich gehe ich davon aus bis dahins elbst etwas neues gefunden zu haben).

wie kann ich meine freundin davor schützen ihr bafög zu verlieren, wenn ich mich hartz4 melden muss, ich meine wir sind 2 getrennte personen und sie hat keinerlei einkünfte und ist auf bafög angewiesen (zugticket usw)

ich habe ja bereits einen untermietvertrag ausgestellt, in der sie eben nun bei mir die 150 euro untermiete bezahlt, jetzt wo sie bei mir wohnt. das geld wird mir auch überwiesen .
also dem amt gegenüber dies als WG deklarieren? (denn eigentlich haben wir ja ein gemeinsames schlafzimmer da wir ja zusammen sind).
oder dem amt gegenüber sagen dass wir zusammengezogen sind und wenn ja, was würde sie an bafög einbüssen müssen und wie funktioniert das, übernimmt hartz4 dann die miete plus lebensunterhaltszuschuss bis i9ch was neues habe???
tausend dank und nicht falsch verstehen.....
ich will und werde wohl ohnehin dem amt gegenüber sagen wie es ist, ich wollte nur wissen was ihr ratet, nicht dass meine freundin unnötig bafög verliert, worauf sie angewiesen ist !, nur weil ich mich ungeschickt ausgedrückt hab, versteht ihr? vielen dank
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.01.2009, 16:00
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Unabhängig davon, ob man euch als BG oder WG sehen wird: Wenn sie die Hälfte der Wohnung nutzt und du auch, die Miete aber z. B. 600 Euro kostet und du aber lt. Untermietsvertrag nur 150 Euro haben willst und die restlichen 450 Euro vom Amt, wird das Amt wohl kaum mitspielen.

Ihr müsst die Miete schon reell teilen.

Und dein evtl. ALG 2 Bezug hat eh keine Auswirkungen aufs Bafög. Und der Bafögbezug deiner Mitbewohnerin auch nicht auf dein ALG 2. Nur der Mietanteil muss natürlich glaubwürdig sein...

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.01.2009, 17:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 4
Standard

danke, hm naja sie kriegt 150 euro mietkostenzuschuss. wohnung kostet warm 440,.kalt 380 . da sie zuvor für 150 in untermiete bei bekannten tatsächlich wohnte , ist das der betrag den ich nun quasi verlange, zb begründbar durch ein kleineres zimmer als ich. aber stimmt..ob wr nun offiziell ein paar sind und mietkosten teilen oder sie offiziell als untermieterin geführt wird kommt wohl aufs gleiche raus
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.01.2009, 17:15
Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Glauchau
Beiträge: 44
Standard

Hi, da deine Freundin Bafög bezieht glaube ich nicht das dies was an deinem Bezug/Anspruch ändert. Da Bafög auch als Förderhilfe zählt und nicht als Einkommen. Jedoch bewohnt ihr eine gemeinsame Wohnung und deswegen solltet Ihr die Miete auch reell teilen. Das Amt wird dir nur 45 qm bezahlen da diese dir zustehen.. den Rest müsste sie dann zahlen. Bin auch schon in der Ausbildung mit meinen Freund zusammengezogen und hatte auch Bafög. Wir haben keinen Untermietvertrag gemacht. Ich habe ihn ganz normal angeben und habe trotzdem im Bafög meinen Mietanspruch bekommen. Sie durfte also ihren Anspruch nicht verlieren. Und du auch nicht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.01.2009, 06:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 4
Standard

dank euch
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.02.2009, 08:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 4
Standard ich war heute beim Amt

hi, ich war heute beim Amt, es hat ganze 2 Minuten gedauert....

sie fragte mich ob ich alleine wohne, ich sagte nein, mit der Freundin zusammen. Dann sagte sie, sie bräuchte eine Vollmacht und den Ausweis der Freundin , und diese müsse auch einen Antrag ausfüllen...


ich meinte wir leben erst seit paar Monaten zusammem (eigentlich auch per Untermietvertrag aber den hielt ich erst einmal zurück) ....

naja half nichts, ich soll wiederkommen mit den sachen....

ich denke die stufen einen gleich von anfang an als gemeinsame bedardagemeinschaft ein.....

in den gesetzen kann man ja nachlesen dass man länger zusammenleben muss damit es eine eheähnliche bedarfsgremeinschaft ist, aber das lassen die sich ja nicht sagen....ich soll einfach mit den sachen wiederkommen, na toll.....

meine freundin hat natürlich jetzt angst, dass man ihr bafög streicht oder kürzt, wir leben nämlich nicht aus einem geldbeutel, wohnen aber zusammen....

ich soll wiederkommen heiss es, vielleicht lass ich beim näcjhsten ,mal das ganze als Wohngemeinschaft laufen, aber hab sicherheisthalber von meiner freundin alles mit dabei????
oder was meint ihr???

alles schön und gut, ich hoffe ohnezhin im april nahtlos eine arbeit gefunden zu haben und alg2 erst gar nicht zu brauchen, und wen ich es brauche dann ist es ja toll dass es jemanden gibt der einem die miete weiterzahlt und lebensunterhalt.....nur wenn meine freundin die 400 eur bafög bekommt und kindergeld dafür alles gekürzt bekommt wär das auch krass....

klar können sie mir den mietzuschuss kürzen und alles, MIR, gerne, aber sie können doch nichte rwarten dass meine freundin ihr bafög für meinen unterhalt aufwendet, solange kennen wir uns auch noch nicht. wie denkt ihr darüber?


gibt es etwas auf das i9ch bestehen sollte? zb getrennte bedarfsgemeinschaften beim amt durchsetzen

odersollte ich den ersten bescheid abwarten unfd evtl einspruch erheben schriftlich falls dieser an die bafög und kindergeld ansprüche meiner freundin geht??
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.02.2009, 09:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Selbst wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet wird nichts vom BAföG deiner Freundin auf deinen ALG II-Bedarf angerechnet. Deine Freundin gehört zwar zur Bedarfsgemeinschaft, fällt aber aufgrund von § 7 Abs. 5 SGB II aus der Berechnung heraus. Sie muss das BAföG für ihren Lebensunterhalt + anteilige Miete verwenden, du erhälst von der ARGE die anteilige Miete + 316 € Regelleistung. Also, keine Bange...


Andi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 10.07.2009, 20:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 8
Blinzeln Keine Angst ums BAföG

Das mit dem BAföG ist kein Problem. Ab einer Miete von glaube ich etwas über 76 € gibts nen Mietzuschuß.
Also Miete + NK = 600 durch 2 gleich 300€ pro Nase. D.H. Sie bekommt den Maximalen Mietzuschuß beim BAföG.

Hier ein Link da kann man mal mit der Miete ein wenig hin und her spielen:
BAföG-Rechner 2009 [v8.3.3] / Berechnung (powered by Studis Online)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.07.2009, 14:20
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das wird dem Fragesteller nach über 5 Monaten nix mehr nützen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 28.08.2009, 15:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 3
Standard Danke

Mir hilft es dagegen sehr - Danke!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
bafög, Kindergeld, Waisenrente: Vollzeitsudium oder berufsbegleitend studieren? weterpeter BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen 1 20.01.2009 08:47
Studium ab Oktober - Freundin jetzt wohl schwanger bronxx2000 BAföG Antrag und Anspruch 3 02.01.2009 17:32
BAB und Bafög meierchen BAB und sonstige Ausbildungsförderung 1 22.12.2008 06:18
Benötige Hilfe zum Thema ALGII und Bafög KMG Hartz IV 4: U 25 1 09.12.2008 13:53
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Wohnung mit Freundin (Studentin) bebel1979 Kosten der Unterkunft 4 01.12.2008 20:04


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:16 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0