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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 08.12.2009, 11:57
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Frage mit freund zusammenziehen in bestehender wohnung,er arbeitet

hallo, mein freund arbeitet und hat eine wohnung,ca. 60m. nun möchte ich mit ihm in dieser wohnen und zu ihm ziehen.habe aber noch keine arbeit wieder und bekomme alg.die wohnung bei ihm kostet ca 400 euro.ein kleines kinderzimmer ist vorhanden.möchte nicht das sein geld mit angerechnet wird.wi kann es funktionieren das ich weiterhin alg bekomme,nur mit untermietvertrag?als wg gemacht..aber wollen schon zusammenleben.kann man auch alles zusammen nutzen,nur schlafraum nicht,und dadurch getrennte kosten haben wie miete ect,alles teilen.wer kann weiterhelfen.echt dringend..und wenn ich arbeit habe und dann doch wieder arbeitslos sein söllte...??????danke
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  #2  
Alt 08.12.2009, 12:06
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Möchtest du jetzt Anleitungen zum Betrug oder was? Es ist ja wohl ein Unterschied, ob man wie ein Paar zusammenlebt oder wie Leute in einer WG.

Turtle
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  #3  
Alt 08.12.2009, 12:07
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Bekommst du ALG I oder ALG II? Beim ALG I ist das Einkommen deines Freundes uninteressant. Ansonsten: Die ARGE kann von Anfang an von einer BG ausgehen, wenn ihr meint keine zu sein müsstet ihr das ggf. beweisen.

andi
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  #4  
Alt 08.12.2009, 12:08
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Also ich denke mal dann bleibe lieber weiterhin in Deiner Wohnung und er in seiner Wohnung.

Ich schliesse daraus das ein Kinderzimmer in der "gemeinsamen" Wohnung wäre das Du/er ein Kind hat, welches dann evtl noch das gemeinsame ist.
Bei einem gemeinsamen Kind müste er ja jetzt schon Unterhalt zahlen. Also wäre es ja eigentlich egal ob ihr zusammenlebt oder nicht. Denn es wird ja schon so oder so ein Teil seines Einkommens angerechnet.

Ist es kein gemeinsames Kind geht das Job Center/Arbeitsamt beim Zusaammenleben sofort von eienr BG aus und wartet nicht erst ein Jahr ab ehe sein Einkommen bei Deinem ALG II angerechnet wird.

Da würde euch auch kein Untermietsvertrag helfen.

Angela
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  #5  
Alt 08.12.2009, 12:15
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kein kind vorhanden.er hat nur ein kleines extrazimmer was genutzt werden kann.evntuell als WG machen und vermieten.bekomm beides,alg1 und 2.
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  #6  
Alt 08.12.2009, 12:17
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natürlich nicht.nur wie man es eben lösen kann am besten ohne da sein geld angerechnet wird..
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  #7  
Alt 08.12.2009, 12:28
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Entweder ihr zieht zusammen, gebt zu das ihr ein Paar seid und müsst natürlich auch die finanziellen Konsequenzen tragen. Aber wenn ihr das nicht wollt, dann bleibt jeder eben in seiner Wohnung und alles bleibt wie bisher.

Angela
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  #8  
Alt 08.12.2009, 12:36
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na muss aber aus meiner wohnung raus.und wollten das als wg machen.hab schon mehrere wohngemeinschaften gehabt.warum auch nicht so wieder.müssen doch kein paar sein..
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  #9  
Alt 08.12.2009, 12:40
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Du willst also das Amt und den Steuerzahler beschei****?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #10  
Alt 08.12.2009, 12:41
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Beiträge: 5
Standard ..

nein nur wissen wie es so abläuft und wie man zusammen wohnen kann.mit oder ohne unterstützung.
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Stichworte
freund, wohnung, zusammenziehen

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