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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 08.12.2009, 12:47
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Beiträge: 1.166
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Aber ihr seid doch keine WG, sondern ein Paar oder?

Das Leben ist kein Wusnchkonzert. Ihr seid nun mal ein Paar und wollt ja anscheinedn auch als solches "inoffiziell" " und ohne Konsequenzen leben.
Und solltet ihr das anders angeben wird man das sowieso durch einen Ausendienst ggfls. nachprüfen und ich denke das sind Profis und die sehen ob eine echte oder unechte WG vorliegt.

Von mir aus macht das nur, aber beschwert euch dann nicht hier wenn ich recht behalte und ihr dann ein saftige berechtigte Strafe erhaltet.

Angela
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  #12  
Alt 08.12.2009, 12:56
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Du wllst also folgendes wissen
Zitat:
nein nur wissen wie es so abläuft und wie man zusammen wohnen kann.mit oder ohne unterstützung.
Dann sage ich es Dir klipp udn klar.

Ihr setzt euch zusammen und üerlegt ob ihr zusammenwohnen wollt als Paar, egal ob einer oder beide arbeiten, also ob ihr gewillt seid füreinander auch evtl. finanziell einzustehen.

Lautet die Antwort ja, sucht euch eine gemeinsame Wohnung, gebt auch beim ALG II Antrag an das ihr eine BG seid.

Lautet die Antwort nein, dann suche Dir eine eigene andere Wohnung für Dich alleine und beantrage auch für Dich alleine ALG II.
Beachte aber das ihr euch dann nicht ständdig entweder in Deiner oder seiner Wohnung aufhaltet. Jeder muss dann seinen Lebensmittelpunkt in seiner eigenen Wohnung haben.

Angela
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  #13  
Alt 12.12.2009, 14:32
Demim
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Beiträge: n/a
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Man kann auch ein Paar sein und nicht füreinander einstehen. Sexuelle Aktivitäten sind genauso wenig relevant wie gemeinsames Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen. Solange das Finanzielle getrennt wird und jeder seine Hälfte zahlt, ist das auch kein Betrug.
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  #14  
Alt 12.12.2009, 15:04
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Um sowas mitzuteilen, hättest du dich hier nicht anmelden müssen. Die verschiedenen Rechtsprechungen und Rechtsmeinungen sind hinglänglich bekannt. Gerade im Bereich BG und eheähnliche Gemeinschaft ist alles einzelfallabhängig, so dass man nie genau sagen kann, was wäre wenn. Der eine hat Glück und der Richter sagt: "keine BG" und der andere hat eben Pech, weil der Richter sagt "BG". Und da wir keine 24 Stunden rund um die Uhr mit dem Pärchen zusammen sind, werden wir nicht sagen können, ob sie eine BG sind oder nicht. Wenn man sie als BG rechnet, was höchstwahrscheinlich passieren wird, dann bleibt ihnen immer noch der Weg von Widerspruch und Klage. Nicht mehr und nicht weniger.

Turtle
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Stichworte
freund, wohnung, zusammenziehen

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