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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich bin ganz neu hier... Ichhabe eine Tochter, bin selbständige Tagesmutter und bekomme unterstützende Sozialleistungen. Nun habe ich seit einiger Zeit einen neuen Partner mit festerm Job ("Durchschnittsverdiener). Er ist noch veheiratet und hat 3 eigene Kinder, für die er Unterhalt zahlt. Nun überlegen wir, ob wir schon zusammen ziehen oder halt noch warten, bis sich meine finanzielle Situation gefestig hat. Man liest hier soooooviel... aber ganz durchgestiegen bin ich noch nicht... Wird sein Einkommen mit berechnet bzw müßten unter umständen seine Kids auf ihren Unterhalt verzichten, weil er für mich mit aufkommen muß? |
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#2
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| Ihr würdet als Bedarfsgemeinschaft berechnet, d.h. sein Einkommen wird angerechnet. Allerdings wird seine Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern berücksichtigt, indem der titulierte und tatsächlich gezahlte Unterhalt von einem Einkommen rausgerechnet wird..
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Okay, danke. Ich hatte nämlich irgendwo gelesen, das der Partner dann komplett angerechnet wird und der Unterhalt für SEINE Kinder dann unter Umständen gekürzt oder ganz eingestellt werden muß... Und DAS möchte ich ja nun wirklich nicht... Die Kids können nix dafür.... |
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#4
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| Hier noch die Rechtsgrundlage: § 11b SGB II: "(1) Vom Einkommen abzusetzen sind ..... 7.Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag ...."
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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