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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 19.06.2010, 12:07
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Beiträge: 9
Standard Mietanteil gestrichen was nun?

Hallo zusammen,ich habe da mal eine Frage.

Meine Tochter und ihr Mann bekommen Geld von der Arge,da mein Schwiegersohn noch in Ausbildung ist und nicht genug verdient.
Die beiden werden also als BG behandelt.
Da mein dusseliger Schwiegersohn es verpennt hat einen Antrag auf BAB zu stellen sagt die Arge nun,nichts mehr Mietanteil er soll selbst zahlen!
Wenn er seinen Anteil selbst zahlen müsste hätten die beiden grade mal noch 280 Euro zum Leben.Der Vermieter hat natürlich die fehlende Hälfte der Miete auch schon angemahnt.Dürfen die einfach so einen Mietanteil streichen?
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  #2  
Alt 19.06.2010, 12:34
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Er hat als Azubi keinen ALG II-Anspruch. Wieso beantragt er denn nicht schnellstmöglich BAB?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 19.06.2010, 14:20
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Beiträge: 9
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Hat er ja nun auch bloss dauert das natürlich wieder,wenn er keinen Anspruch hat wieso hat die Arge dann bezahlt und sagt nun ...weil du verpennt hast den Antrag ab zu schicken streichen wir deinen Mietanteil.Also kann man davon ausgehen das die beiden spätens in 2 Monaten auf der Strasse sitzen? Weil es nämlich leider so ist das BAB Anträge auch nicht von heute auf morgen bearbeitet werden.
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  #4  
Alt 19.06.2010, 14:26
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Seit wann hätte er Anspruch auf BAB gehabt und bis wann hat die ARGE bezahlt?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 19.06.2010, 15:49
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
wieso hat die Arge dann bezahlt und sagt nun ...weil du verpennt hast den Antrag ab zu schicken streichen wir deinen Mietanteil.
Die ARGE war bisher so nett und hat ihm Vorschuss auf BAB geleistet bzw. den Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II. Beides gibt es aber eben nur, wenn man auch wirklich BAB beantragt. Wenn es also der nette Schwiegersohn nicht auf die Reihe bekommt, BAB zu beantragen, dann hört die Nettigkeit auch irgendwann auf.

Die ARGE muss übrigens überhaupt keinen Vorschuss auf BAB zahlen, sie haben also bis jetzt wahrscheinlich rechtsgrundlos gezahlt. Und das kann natürlich jederzeit eingestellt werden. Was würdest du denn machen, wenn du sagst: "Ich zahle dir monatlich 200 Euro, wills aber zurück haben, wenn dein BAB bewilligt ist." und der Kerl beantragt kein BAB? Zahlst du dann die nächsten 3 Jahre einfach weiter die 200 Euro oder wie?!

Vorstellungen haben Manche....

Traurig im Übrigen, dass dein faules Töchterlein von Mai 2009 (dein erster Thread hier) bis jetzt immer noch keine Ausbildung begonnen hat. Von ALG 2 zu leben muss ja doch schön sein.

Turtle
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  #6  
Alt 19.06.2010, 18:03
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Und mir is schleierhaft wie ein so unfreundlicher Mensch wie du MOD werden kann.Und bevor du meine Tochter als faul bezeichnest,würde ich erstmal versuchen Hintergründe für ihre Arbeits und Ausbildungs Miesere erfragen!
OK ich bin wech es gibt noch ein anders Forum dort geht man deutlich netter mit den Rat suchenden um!!
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  #7  
Alt 19.06.2010, 18:05
Benutzerbild von Turtle1972
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Kam gerade in den Nachrichten: 30.000 Lehrstellen in Deutschland noch unbesetzt.

Dann fragen wir doch mal nach den Gründen. Faul oder dumm? Was anderes ist doch bei 30.000 freien Lehrstellen gar nicht möglich. Krank kann ja nicht sein. Sonst gäbs kein ALG 2 für sie, sondern Sozialhilfe.

Dass du andere als unfreundlich bezeichnest, die dir ein reelles Bild der Situation malen: Die Wahrheit ist manchmal nicht einfach zu verkraften. Besonders, wenn mans nicht wahrhaben will.

Turtle
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  #8  
Alt 19.06.2010, 18:07
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard BG

Zitat:
Zitat von Kawa Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,ich habe da mal eine Frage.

Meine Tochter und ihr Mann bekommen Geld von der Arge,da mein Schwiegersohn noch in Ausbildung ist und nicht genug verdient.
Die beiden werden also als BG behandelt.
Da mein dusseliger Schwiegersohn es verpennt hat einen Antrag auf BAB zu stellen sagt die Arge nun,nichts mehr Mietanteil er soll selbst zahlen!
Wenn er seinen Anteil selbst zahlen müsste hätten die beiden grade mal noch 280 Euro zum Leben.Der Vermieter hat natürlich die fehlende Hälfte der Miete auch schon angemahnt.Dürfen die einfach so einen Mietanteil streichen?
wer hats verpennt? Doch nicht die ARGE???
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  #9  
Alt 19.06.2010, 18:20
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Kawa Beitrag anzeigen
OK ich bin wech es gibt noch ein anders Forum dort geht man deutlich netter mit den Rat suchenden um!!

Aber nicht unbedingt zielführender.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #10  
Alt 19.06.2010, 19:03
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Wahrscheinlich wird ihr dort nach dem Mund geredet.
Wenn es nicht klappt wie gewünscht, sind natürlich die bösen SBs und Ämter schuld, die Politik, die Banken - aber nie der Mensch, der etwas versaubeutelt hat.


PS: So kam ich vor Jahren in dieses Forum. Da schrieb auch woanders ein Dämchen, sie hätte jetzt wirkliche Hilfe bekommen. Dass sie hier aber die Hälfte, und zwar die entscheidende, "vergessen" hatte anzugeben, das schrieb sie dort natürlich nicht.
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