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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Guten Tag, ich bin neu hier und würde gerne um eure Hilfe bitten. Machen wir es kurz und schmerzlos ... Folgende Situation: Ich habe einen Minijob und einen 400 Euro Job - verdiene 850 Euro Brutto, nach allen Abzügen komme ich auf 789 Euro Netto. Mein Lebenpartner ist Hartz 4 Empfänger und wir erhalten insgesamt 444,59 Euro vom Amt. Dieses Geld wird so berechnet: zur Sicherung des Lebensunterhaltes ( inkl. Mehrbedarf) Ich - 49,30 Euro Partner - 49,29 Kosten für Unterkunft und Heizung Ich - 150,00 Euro Partner - 150,00 befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II Partner - 46,00 Euro einen Sohn haben wir, der ist allerdings momentan beim Bund und leistet seinen Wehrdienst, wird dementsprechend nicht mitangerechnet, allerdings ist er nächstes Jahr fertig, will weiterhin bei uns wohnen da er studieren wird. Zu unserer Miete: 444,00 Kaltmiete - 64,00 Quadratmeter - 3 Zimmer Wohnung Ich wollte fragen ob diese Zahlen hinhauen? Denn es klingt etwas wenig!? Ich meine ein Hartz 4 Empfänger erhält ja wenn er alleine lebt 351 euro plus die Miete, wie kann das dann sein das bei uns sozusagen nur die Kaltmiete bezahlt wird? Und das obwohl ich ja weit entfernt davon bin ein Gutverdiener zu sein mit meinen 789 euro im Monat Netto... Und ich hätte noch eine letzte Frage, und zwar werden wir demnächst in eine günstigerere Wohnung ziehen und haben der ARGE mehrere Wohnungen vorgeschlagen, doch wurden nur 2 Wohnungen bewilligt, obwohl die anderen alle günstiger waren als eine der beiden bewilligten Wohnungen! Auch haben sie alle nur 3 Zimmer und sind von der Fläche her alle nicht zu groß ( in unserem Fall bis 75 Quadratmeter) und auch mit dem Baujahr haut es bei jeder Wohnung hin. Einziger Unterschied ist das es sich bei den bewilligten Wohnungen um SAGA GWG Wohnungen handelt und bei den anderen um Private - die eine Kaution verlangen, allerdings wären wir imstande diese geringe Kaution zu bezahlen. Meine Frage lautet, kann es denn sein das trotzdem diese Wohnungen, obwohl sie günstiger sind, nicht bewilligt werden DÜRFEN oder liegt das an unserer Sachbearbeiterin? Achso und wir müssen ohnehin ausziehen, spätestens bis zum 31.10.2010. Da dann der Vertrag ausläuft und es schon Nachmieter gibt! Würde mich über eine oder mehrere Antwort(-en) freuen Hoffe das war nicht zu viel auf einmal Falls ihr noch irgendwelche Informationen benötigt scheut euch nicht mich anzuschreiben, oder per email zu fragen |
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#2
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Hallo, wenn die Wohnungen billiger sind als die Bisherige und ihr keine Kaution oder Umzugskosten haben wollt, dann ist doch eine Zustimmung gar nicht erforderlich ![]() Gruß Enibas |
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#4
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| Euch werden bei ca. 450 Euro Gesamtmiete 2/3, also 300 Euro angerechnet. Was wollt ihr mehr? Die restlichen 150 Euro muss euer Sohn bezahlen. Turtle |
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