Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.08.2010, 00:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 1
Standard Meines erachtens zu wenig Geld... stimmt das?

Guten Tag,
ich bin neu hier und würde gerne um eure Hilfe bitten. Machen wir es kurz und schmerzlos ...

Folgende Situation:
Ich habe einen Minijob und einen 400 Euro Job - verdiene 850 Euro Brutto, nach allen Abzügen komme ich auf 789 Euro Netto.
Mein Lebenpartner ist Hartz 4 Empfänger und wir erhalten insgesamt 444,59 Euro vom Amt. Dieses Geld wird so berechnet:

zur Sicherung des Lebensunterhaltes ( inkl. Mehrbedarf)
Ich - 49,30 Euro
Partner - 49,29

Kosten für Unterkunft und Heizung
Ich - 150,00 Euro
Partner - 150,00

befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II
Partner - 46,00 Euro

einen Sohn haben wir, der ist allerdings momentan beim Bund und leistet seinen Wehrdienst, wird dementsprechend nicht mitangerechnet, allerdings ist er nächstes Jahr fertig, will weiterhin bei uns wohnen da er studieren wird.

Zu unserer Miete: 444,00 Kaltmiete - 64,00 Quadratmeter - 3 Zimmer Wohnung

Ich wollte fragen ob diese Zahlen hinhauen? Denn es klingt etwas wenig!? Ich meine ein Hartz 4 Empfänger erhält ja wenn er alleine lebt 351 euro plus die Miete, wie kann das dann sein das bei uns sozusagen nur die Kaltmiete bezahlt wird? Und das obwohl ich ja weit entfernt davon bin ein Gutverdiener zu sein mit meinen 789 euro im Monat Netto...

Und ich hätte noch eine letzte Frage, und zwar werden wir demnächst in eine günstigerere Wohnung ziehen und haben der ARGE mehrere Wohnungen vorgeschlagen, doch wurden nur 2 Wohnungen bewilligt,
obwohl die anderen alle günstiger waren als eine der beiden bewilligten Wohnungen!

Auch haben sie alle nur 3 Zimmer und sind von der Fläche her alle nicht zu groß ( in unserem Fall bis 75 Quadratmeter) und auch mit dem Baujahr haut es bei jeder Wohnung hin.

Einziger Unterschied ist das es sich bei den bewilligten Wohnungen um SAGA GWG Wohnungen handelt und bei den anderen um Private - die eine Kaution verlangen, allerdings wären wir imstande diese geringe Kaution zu bezahlen.

Meine Frage lautet, kann es denn sein das trotzdem diese Wohnungen, obwohl sie günstiger sind, nicht bewilligt werden DÜRFEN oder liegt das an unserer Sachbearbeiterin?

Achso und wir müssen ohnehin ausziehen, spätestens bis zum 31.10.2010. Da dann der Vertrag ausläuft und es schon Nachmieter gibt!

Würde mich über eine oder mehrere Antwort(-en) freuen

Hoffe das war nicht zu viel auf einmal

Falls ihr noch irgendwelche Informationen benötigt scheut euch nicht mich anzuschreiben, oder per email zu fragen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.08.2010, 07:04
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von TineMine Beitrag anzeigen
Ich habe einen Minijob und einen 400 Euro Job - verdiene 850 Euro Brutto, nach allen Abzügen komme ich auf 789 Euro Netto.
Wie bitte? Ein Minijob ist dasselbe wie ein €400-Job. Und man darf auf geringfügiger Basis insgesamt nur €400 verdienen, verdienst du mehr, ist der zweite Job sozialversicherungspflichtig.

Zitat:
Zu unserer Miete: 444,00 Kaltmiete - 64,00 Quadratmeter - 3 Zimmer Wohnung
Bekommt ihr noch die volle Miete angerechnet oder nur die angemessenen Kosten der Unterkunft?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.08.2010, 13:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,
wenn die Wohnungen billiger sind als die Bisherige und ihr keine Kaution oder Umzugskosten haben wollt, dann ist doch eine Zustimmung gar nicht erforderlich

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.08.2010, 19:46
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Euch werden bei ca. 450 Euro Gesamtmiete 2/3, also 300 Euro angerechnet. Was wollt ihr mehr? Die restlichen 150 Euro muss euer Sohn bezahlen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zu wenig Geld? decon Hartz IV 4: U 25 4 30.06.2010 09:40
Umgang mit wenig Geld mystery Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 61 06.05.2010 10:43
Hilfe bei HARTZ IV, zu wenig Geld?! NoOneLives4Ever Hartz IV 4 - ALG II 2 8 02.05.2010 20:39
Alleinerziehend / Alleinstehend Harz4 + Kind = Zu wenig Geld? Tihas Hartz IV 4 - ALG II 2 1 21.12.2009 21:33
Wie soll ich ohne Problem mit der großen Summe Geld umgehen? Max72 Hartz IV 4 - ALG II 2 9 13.06.2009 20:18


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:15 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0