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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich erkläre Euch kurz was mich gerade etwas durcheinander bringt. Seit 2 Jahren lebt meine Mutter, Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, in meiner Wohnung. Sie hat ihr eigenes Zimmer. Gestern kam mein neuer ALG Bescheid. Anstatt 604.- Euro soll ich nun 513.-Euro bekommen, mit folgender Begründung: Ab 01.04.2010 wird ihre Mutter als Haushaltszähler mitgeführt, somit werden die angemessenen Kosten für Unterkunft ( für 2 Personen 308,00 EUR inkl. Heizkosten) durch 2 geteilt und Sie erhalten zukünftig 154,00 EUR inkl. Heizkosten. Ich werde also dafür bestraft, dass ich meine Mutter pflege ! Ergo muss ich nun meine Mutter ins Pflegeheim bringen und selber umziehen, da ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann. Kann mir mal einer erklären, wie so etwas zustande kommt. Meine Mutter bekommt eine kleine Rente, von dieser Rente muss ein rießiger Schuldenberg zurückbezahlt werden, von der Rente bekommen ich keinen Cent. Ich bekomme das Pflegegeld. Wie soll ich mich nun verhalten, ist das rechtens ? 100.- EURO im Monat weniger zum Leben...da kann ich mir gleich einen Strick nehmen. Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. PS: Ich bin 54 Jahre "jung".... |
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#2
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| da für die ARGE die Schulden der Mutter irrelevant sind, geht sie davon aus, daß die Mutter die Hälfte der Miete zahlt. Das ist das Problem. |
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#3
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| Meine Mutter (84) zahlt keinerlei Kosten für die Wohnung. |
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#4
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| Und wie muss ich das verstehen ..." das die ARGE davon ausgeht"...sie können doch nicht einfach von ETWAS ausgehen... |
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#5
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| sag ich doch, das ist das Problem. Sie müßte die Hälfte zahlen. Die Schulden interessieren die ARGE nicht. |
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#6
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| Wieso müsste sie die Hälfte bezahlen...sie bewohnt nur 1 Zimmer und alles andere benutze ich, da meine Mutter nichts anderes benutzen kann...Demenz !!!! Ich muss 24 Stunden rund um die Uhr für sie da sein, habe auch ein Attest von ihrem Hausarzt, dass meine Mutter 24-stunden Rundumbetreuung braucht. |
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#7
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| Ich finde auch nirgends die Bezeichnung "Haushaltszähler" im Zusammenhang mit Hartz 4 |
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#8
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| Aha. Wenn deine Mutter eine eigene Wohnung hätte, dann würde sie also auch nur für ein Zimmer anteilig an den Vermieter zahlen, weil sie ja Küche und Co nicht benutzt (nur die Pflegekraft, die täglich kommt vom Pflegedienst, die kann ja dann die Miete dafür zahlen, oder wie)? Man kocht also in der Küche kein Essen für die Mama, man bringt ihren Urin usw. nicht zur Toilette, man holt das Warmwasser zum Wachen nicht aus dem Bad?! Die Miete ist kopfteilig zu berechnen, das ist höchstrichterliche Rechtsprechung: BSG Urteil vom 15. 4. 2008 - B 14/ 7b AS 34/ 06 R "Die Beklagte ist zu Recht davon ausgegangen, dass zum Bedarf der Kläger gemäß § 22 SGB II jeweils die Hälfte der Unterkunftskosten gehört. Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam, so sind die Kosten hierfür im Regelfall unabhängig von Alter oder Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen." Insoweit ist es verwunderlich, dass die ARGE seit 2 Jahren zu Unrecht die volle Miete gewährt hat. Wurde der Einzug der Mutter verschwiegen oder war man wirklich so dumm?! Im Übrigen kann deine Mutter, soweit ihre Rente wirklich so niedrig ist, dass es für den Lebensunterhalt incl. Miete nicht reicht entweder Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII, hier 4. Kapitel beantragen! Turtle |
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#9
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| Wurde der Einzug der Mutter verschwiegen oder war man wirklich so dumm?! Zu keinem Zeitpunkt wurde der ARGE etwas verschwiegen. Ganz im Gegenteil. Ich habe meine ARGE-Beraterin von Beginn an ständig informiert und auf dem Laufenden gehalten. Es gibt hier auch keine BG ! Was bedeutet denn nun eigentlich "Haushaltszähler"...ich finde diesbezüglich nichts im Netz. |
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#10
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| Zitat:
ich sage es noch einmal, diese Schulden sind nicht etwas, was den Staat zu interessieren hat. |
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