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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, aufgrund eines komplexeren Krankheitsbildes (vor 8 Monaten Ausbruch einer Angsterkrankung) habe ich seit ca. 5 Wochen einen erhöhten Mehrbedarf an pflanzlicher Medikation die NICHT verschreibungspflichtig ist. Aufgrund meiner Angsterkrankung bekam ich so genannte "Benzodiazepine" die (leider!) sehr schnell abhängig machen - so auch bei mir. Zum Glück bin ich seit über 5 Wochen von dem "Zeug" runter. Ich kann mich recht gut mit pflanzlichen Mitteln abfangen, da ich (nachweisbar) auf "chemische Keulen" teils paradox, gar nicht oder extrem reagiere. Auch mehrere Ärzte haben den Einsatz solcher Mittel bei mir als sinnvoll angesehen. Die Krankenkasse nimmt sich davon nichts an, verweist auf die Arge mit einer Art "erhöhtem Grundbedarf" - die Arge wiederum gewährt uns nicht einmal ein kurzfristiges Darlehen mit der Begründung: "Sache der Krankenkasse!". Jetzt drehen wir uns im Kreis, hatten aber diesen Monat bisher Ausgaben für einen Grundbedarf an solchen Mitteln in Höhe von fast 200 Euro, leider sind solche Mittel eben NICHT billig und leider gibt es auch nicht immer "Sparversionen" im Drogeriemarkt "um die Ecke". Es sei die Frage erlaubt, ob und in wie weit Anspruch auf einen eventuellen Mehrbedarf gegeben ist und wie man diesen durchsetzen kann. Ein kurzfrisitges Darlehen in Höhe von 200 Euro mit Abzahlung in Höhe von 50 Euro über 4 Monate vom Regelsatz würde uns schon ENORM helfen, aber auch dagegen sperrt sich die Arge sturr. Vor allem, seit wir eine einstweilige zur Übernahme real anfallender Heizkosten erwirkt haben - jetzt scheint man hier nach dem Motto zu handeln: "Jetzt erst Recht (nicht)!". Vorteil: Es ist eine eher kleine Arge (Kleinstadt), also "kurze Wege". Gibt es eine Art gesetzlichen "Grundanspruch" oder einen Passus den wir nicht kennen oder sind wir in dieser akuten Phase (ist ja kein Dauerzustand!) auf Gedeih und Verderb dem "Goodwill" der Arge ausgeliefert? Vielen Dank im Voraus für alle Tipps, Hinweise, Links, usw... |
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#2
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| Es könnte sich um einen Sonderbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II handeln. Dies scheint die ARGE jedoch nicht so zu sehen, weil sie der Meinung ist, dass die Behandlung deines Krankheitsbildes Aufgabe der Krankenkasse ist. Hier wirst du also wohl oder übel nur mit Widerspruch und Klage weiterkommen, wenn du meinst, dass dir die Hilfe zustünde. Zum Darlehen: wo soll dir damit geholfen sein? Du bräuchtest doch dann jeden Monat ein Darlehen, letztendlich wird dir das dann wieder einbehalten, wie lange willst du dann die Darlehen abzahlen? Bis ans Lebensende? Turtle |
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#3
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| Hallo, ein Mehrbedarf für Medikamente ist im SGB II nicht verankert. Es gibt zwar einen Anspruch auf Mehrbedarf aus medizinischen Gründen für erwerbsfähige Hilfebedrüftige die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen. Der trifft hier aber nicht zu. Vergleiche dazu § 21 Abs. 5 SBG II -> SGB 2 - Einzelnorm "Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe." In Abs. 6 des § heißt es weiterhin: "Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht." Theoretisch wäre dies ein Ansatzpunkt zur Bewirkung des von dir angesprochenen Mehrbedarfs. Da es sich aber um eine "Medikamentierung" handelt, wird dich die ARGE an deine Krankenkasse verweisen. Eine vielzahl von pflanzlichen Medikamenten sind jedoch nicht von den Krankenkassen in der Erstattungspflicht und werden somit auch nicht übernommen. Hinzu kommt, dass nichtverschreibungspflichtige "pflanzliche Medikamente" häufig auch als sg. "Nahrungsergänzungsmittel" erachtet werden. Es bleibt dir also nur übrig die entsprechenden Anträge zur Übernahme dieser Kosten bzw. des Mehrbedarfs bei der ARGE und der Krankenkasse zu stellen. Einem solchen Antrag solltest du unbedingt ärztliche Bescheinigungen/Ateste beifügen. |
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#4
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| Mit allem Respekt, aber was ich hier lese, macht mich einfach wütend. Wer eine allgemeine Angsterkrankung kennt, der fragt nicht mehr nach Beihilfen. Der will nur eines. Hilfe, aber wirkliche Hilfe. Und bei einer starken Angsterkrankung helfen keine einfachen Medikamente (gibt es auch nicht in der Drogerie, dürfen nur Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, die unschädlich sind). Wichtig ist ein Arzt, eventuell Therapeut/Therapeutin und ggf. bei ganz krassem Krankheitsbild ein Klinikaufenthalt. Ich selbst muss auch Medikamente nehmen, aber nun frage ich mich, wo ich denn dafür eine Beihilfe bekomme??? Ich darf erst mal zahlen, und dann warten, bis ein gewisser Betrag zusammen ist und erst DANN kann ich einen Teil wieder bekommen, den Rest dann noch mal einreichen..dauert wieder. Und dafür muss auch noch kräftig gezahlt werden. Die Krankheit ist krass, ja. Aber es gibt Hilfe und nicht noch auf den Knochen anderer. Da kann man ja wirklich platzen.
__________________ Wenn ein Baum sich zu beugen versteht, wird er nie vom Winde gebrochen. |
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| alg2, darlehen, kostenübernahme, medikamente, mehrbedarf |
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