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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| UPS Verschrieben MÖCHTE sollte das heißen Hallo Zusammen !!! Ich hab mal eine (oder mehr Fragen) Und zwar möchte ich gerne mit meinem Freund zusammen ziehen er geht arbeiten und hat ein Bruttolohn von 2000€ ca. Nettolohn von 1300€ von dem Geld muss er noch Kindesunterhalt von 240€ bezahlen - Werden die 240€ Unterhalt angerechnet??? Ich leben mit meiner Tochter 21Monate von Hartz 4 Unterhalt bekommt meine Tochter von der Arge.(da der Vater des Kindes Kurzarbeit hat) Also ich weiß das die eine Bedarfs Gemeinschaft berechnen Das heißt 323€ für mich und mein Freund und 215€ für meine Tochter -Aber dürfen die nicht erst nach 1 Jahr zusammen leben annehme , das wir für einander einstehen??? -Bekommt mein Freund einen Mehraufwands betrag weil er ja arbeiten geht??? - Was steht uns In NRW qm Zu???und wie hoch darf die Kaltmiete sein??? Ich Möchte mir schon im Klarem sein auf was ich mich einlassen und ob wir uns mit einem zusammen Zug Viel schlechter stehen als wie jetzt Schon mal vielen Dank Liebe Grüße Anja |
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#2
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| Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann er berücksichtigt werden. Da Ihr ein Kind im Haushalt mitversorgt, seid Ihr sofort eine BG. Dein Freund hat einen Freibetrag beim Einkommen, da er erwerbstätig ist. Bezüglich der Miete gelten in jedem Ort andere Vorgaben bzgl. der Höhe. Du musst Dich also vor Ort erkundigen. Ansonsten kann ich Dir auch noch den ALG II-Online-Rechner auf der Startseite empfehlen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Erst mal vielen Dank für die schnelle antwor*grins* Aber das Kind ist nicht unser gemeinsames Kind!!! |
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#4
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| Das spielt keine Rolle. |
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#5
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| Hallo was angemessen ist für deinen Wohnort kannst du hier erfragen Beschäftigungs- und Leistungszentrum Viersen (ARGE für den Kreis Viersen) Arbeitslosengeld 2, Arbeitsvermittlung erwerbsfähige Hilfesuchende Gruß Enibas Am Schluff 18 41748 Viersen Tel.: 02162 2661100 |
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#6
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| Wie hoch ist der Freibetrag von meinem Freund??? |
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#7
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| Die ersten 100 Euro sind frei, darüberhinaus 20% bis 800 Euro, darüberhinaus nochmal 10% bis 1200 Euro. Wie gesagt, nutze den Rechner! Geht am einfachsten!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| 310 €. Bei hohen Werbungskosten mehr.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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