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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 13.01.2010, 09:10
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Registriert seit: 22.07.2009
Ort: Viersen
Beiträge: 8
Standard Mächte Gerne mit meinem Freund zusammen ziehen

UPS Verschrieben MÖCHTE sollte das heißen

Hallo Zusammen !!!

Ich hab mal eine (oder mehr Fragen)
Und zwar möchte ich gerne mit meinem Freund zusammen ziehen er geht arbeiten und hat ein Bruttolohn von 2000€ ca. Nettolohn von 1300€ von dem Geld muss er noch Kindesunterhalt von 240€ bezahlen
- Werden die 240€ Unterhalt angerechnet???
Ich leben mit meiner Tochter 21Monate von Hartz 4 Unterhalt bekommt meine Tochter von der Arge.(da der Vater des Kindes Kurzarbeit hat)
Also ich weiß das die eine Bedarfs Gemeinschaft berechnen Das heißt 323€ für mich und mein Freund und 215€ für meine Tochter
-Aber dürfen die nicht erst nach 1 Jahr zusammen leben annehme , das wir für einander einstehen???
-Bekommt mein Freund einen Mehraufwands betrag weil er ja arbeiten geht???
- Was steht uns In NRW qm Zu???und wie hoch darf die Kaltmiete sein???
Ich Möchte mir schon im Klarem sein auf was ich mich einlassen und ob wir uns mit einem zusammen Zug Viel schlechter stehen als wie jetzt


Schon mal vielen Dank
Liebe Grüße Anja
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  #2  
Alt 13.01.2010, 09:15
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann er berücksichtigt werden.

Da Ihr ein Kind im Haushalt mitversorgt, seid Ihr sofort eine BG.

Dein Freund hat einen Freibetrag beim Einkommen, da er erwerbstätig ist.

Bezüglich der Miete gelten in jedem Ort andere Vorgaben bzgl. der Höhe. Du musst Dich also vor Ort erkundigen.

Ansonsten kann ich Dir auch noch den ALG II-Online-Rechner auf der Startseite empfehlen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 13.01.2010, 09:21
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Ort: Viersen
Beiträge: 8
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Erst mal vielen Dank für die schnelle antwor*grins*
Aber das Kind ist nicht unser gemeinsames Kind!!!
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  #4  
Alt 13.01.2010, 09:29
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 4.209
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Zitat:
Zitat von Anja141183 Beitrag anzeigen
Aber das Kind ist nicht unser gemeinsames Kind!!!
Das spielt keine Rolle.
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  #5  
Alt 13.01.2010, 10:29
Erfahrener Benutzer
 
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo
was angemessen ist für deinen Wohnort kannst du hier erfragen

Beschäftigungs- und Leistungszentrum Viersen
(ARGE für den Kreis Viersen)
Arbeitslosengeld 2, Arbeitsvermittlung
erwerbsfähige Hilfesuchende


Gruß

Enibas
Am Schluff 18
41748 Viersen
Tel.: 02162 2661100
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  #6  
Alt 13.01.2010, 10:44
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Registriert seit: 22.07.2009
Ort: Viersen
Beiträge: 8
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Wie hoch ist der Freibetrag von meinem Freund???
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  #7  
Alt 13.01.2010, 10:49
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Die ersten 100 Euro sind frei, darüberhinaus 20% bis 800 Euro, darüberhinaus nochmal 10% bis 1200 Euro.

Wie gesagt, nutze den Rechner! Geht am einfachsten!
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #8  
Alt 13.01.2010, 10:49
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Zitat:
Zitat von Anja141183 Beitrag anzeigen
Wie hoch ist der Freibetrag von meinem Freund???
310 €. Bei hohen Werbungskosten mehr.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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