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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Erst mal ein Hallo in die Runde, habe die Foren (die wirklich hilfreich in manchen Themen sind) durchsucht und finde leider nicht die für mich betreffende Hinweise. Sollte die Frage nicht in dieses Thema passen, bitte ich um Verschiebung. Vielen Dank! Mein Fall: ![]() Wegfall des ALG 1 durch Aussteuerung zum 08.05.2010 (monatlich 925,00 Euro) Ehefrau erhält Krankengeld in Höhe von 591,90 Euro monatlich Kosten der Unterkunft 491,00 Euro warm inkl. Heizkosten Berechnung durch die ARGE 2 x 323,00 Euro = 646,00 Euro plus KDU 491,00 Euro ./. Krankengeld 591,90 Euro Bedarf 545,10 Euro ./. Miete direkt an Vermieter 491,00 Euro Auszahlungsbetrag aufs Konto 54,10 Euro ( 2 x 27,05 Euro) Kann das so stimmen ???? Es wurde kein Freibetrag (30,00 Euro pauschale, keine KFZ-Haftpflicht)beim Krankengeld meiner Frau berücksichtigt. Kein Zuschlag von ALG 1 auf ALG 2. Kein Freibetrag der 70 % GDB meiner Frau, da ich ja ALG 2 beantragt habe, meine Ehefrau bekommt ja weiterhin Ihr Krankengeld. Es wäre nett wenn mir hier einer mal weiterhelfen würde, da ich bei der Leistungsabteilung auf taube Ohren stoße. Der Rechner gibt mir auch ein anderes Ergebnis vor. Grüsse aus Köln vom Roller 1 |
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#2
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| Also der Krankengeldbezug wird zu 100 % angerechnet. Da gibt es keine Friebeträge oder so. Beim ALG II Rechner müsste Krankengeld unter sonstigem Einkommen angegeben werden. Angela |
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#3
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| Hallo und vielen Dank. Das wurde mir bei meiner Frage zum Krankengeld kein Einkommen ?? aber anders beantwortet. |
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#4
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| Nein da wurde Dir genau geschrieben das Krankengeld kein ERWERBSeinkommen ist. Aber eine Lohnerstatzleistung und somit als sonstiges Einkommen zu berücksichtigen ist. Und sonstiges Einkommen wird evtl unter Berücksichtigung dieser Versicherugnspauschale aber ansonsten zu 100 % angerechnet. Angela |
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#5
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| Wenn es man dir in dem anderen Thread im Mai schonmal beantwortet hat: wieso fragst du dann NOCHMAL?! Die 30 Euro müssen abgezogen werden. Zum Zuschlag: Seit wann bekommt ihr ALG 2? Erst mit Wegfall ALG 1 oder schon davor? Und was für einen Freibetrag soll es wegen der 70% GdB deiner Frau denn geben? Turtle |
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#6
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| Hallo, nochmals Danke für die schnelle Antworten, ich habe ja nicht nochmals gefragt, sonder meinen aktuellen Leistungsbescheid, wo die 30,00 Euro nicht abgezogen worden sind, in Frage gestellt. ALG 2 beziehe ich erst seit Wegfall des ALG 1. Es gibt ja einen Freibetrag auf der Steuerkarte meiner Frau für die 70% GDB. (Frau hat noch einen Arbeitgeber, also ungekündigt) Gruss Roller1 |
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#7
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| Wie gesagt: die 30 Euro müssen abgezogen werden und es muss auch einen Zuschlag geben, wenn das ALG 1 höher war als das jetzige ALG 2. Was der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte mit ALG 2 zu tun haben soll, das verstehe ich jedoch nicht. ALG 2 ist doch kein Lohn. Turtle |
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#8
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| Hallo, ALG 1 war mit 925,00 Euro ja wohl höher als ALG 2, also müsste es auch einen Zuschlag geben. Wie gesagt, ich habe ja ALG 2 beantragt, die ARGE kann doch nicht bei der Berechnung jetzt das Krankengeld meiner Frau mit in einen Topf schmeißen. Klar, Ihr Krankengeld wird abgezogen, das ist richtig. Aber Beispiel: 323,00 Euro Regelsatz für mich Hälfte der Miete 245,50 Euro (zusammen 568,50 Euro) gegenüber 925,00 Euro ALG 1 Oder habe ich einen Rechen- oder Gedankenfehler ??? Nochmals zu den 70% GDB, die Anwältin meiner Frau bemerkte, da ja nur ich ALG 2 beantragt habe, stünde Ihr bei der Berechnung dieser Freibetrag zu. Gruss roller1 |
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#9
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| So ein Quatsch. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Beim ALG 2 gibt es nur "Alle oder keiner"! Du hattest 900 Euro ALG 1, jetzt bekommt ihr 500 Euro ALG 2 (mal grob), die Differenz sind 400 Euro, der Zuschlag sind 2/3, also 266 Euro müsste es Zuschlag geben. Und auf das Krankengeld gibt es 30 Euro Versicherungspauschale, nicht mehr und nicht weniger. Es gibt keinen Freibetrag für die Behinderung deiner Frau. Offensichtlich hat die Anwältin keine Ahnung von ALG 2. Turtle |
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