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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hi und Hallo, ich bin neu hier und schreibe grad meinen ewrsten Beitrag, ich hoffe ich habe keinen Beitrag übersehen, der mein Problem schon behandelt. Ich werde dann aber wohl Hinweise darauf bekommen .Zu meiner Frage. Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz. Bei der Pfändungsberechnung werden zwei unterhaltspflichtige Personen (meine Kinder, die nicht bei mir leben) anerkannt. Ich selbst lebe in einer eheähnlichen Beziehung. Und jetzt das Problem. Da meine Lebenspartnerin leider arbeitslos ist und im nächsten Monat der Anspruch auf ALG1 verfällt muß sie ihren Anteil zur Krankenversicherung selber tragen, da wir ja in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Gibt es die Möglichkeit, dass zumindest die Krankenversicherung meiner Partnerin von einer öffentlichen Stelle getragen wird? Es reicht, dass das ALG wegfällt, dann noch die Versicherung selbst tragen............... ![]() Hoffe der Beitrag ist zu verstehen und zu beantworten Danke im voraus Dirk |
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#2
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| Wenn Ihr in einer BG lebt, dann bekommt Ihr doch beide ALG II. Entsprechend ist sie über das Amt bei der KK pflichtversichert.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Tut mir leid, ich hätte wohl schreiben sollen, dass ich einen festen Job habe, von dem mir aber grad ca. 1000 € Selbstbehalt bleiben. Davon dann noch die KV?! |
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#4
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| Hallo Moep, bitte rechne mal: 2 x Regelsatz 323€ plus Miete, plus deinen Erwerbstätigenfreibetrag. Klar bekommt sie noch was. Und die KV auch. Bemühe dazu mal bitte den Rechner auf der Hauptseite. |
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