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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 02.06.2010, 10:47
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Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 3
Standard Krankenversicherung bei Wegfall von ALG II wegen neuem Freund mit Einkommen?

Wer zahlt die KV wenn eine allein erziehende Mutter einen neuen Freund mit gutem Einkommen hat, sodass die Bedürftigkeit der Mutter entfällt?

Folgender Fall : Eine allein erziehende Mutter mit 3-Raum-Wohnung fängt eine neue Beziehung an.


Der neue Freund hat ein gutes Einkommen, und wird bei Hartz IV, sowie er öfters bei ihr übernachtet (kann man als nicht dauernd getrennt lebend auslegen) mit seinem Einkommen für den Lebensunterhalt der Mutter und auch für den Lebensunterhalt des fremden Kindes herangezogen.
Da kann man nichts machen ist klar.(unabhängig davon, dass der leibliche Vater des Kindes in Wirklichkeit unterhaltsverpflichtet ist)
So, nun verdient er soviel, dass die Mutter praktisch keinen Cent mehr vom Jobcenter erhalten würde.
Was ist nun aber mit der Krankenversicherung der Mutter und des Kindes? Muss er auch noch für die Krankenversicherung seiner neuen Freundin und deren Kind aufkommen? Denn ohne Leistungen vom Jobcenter fällt die ja weg und wenn er mit der neuen Freundin nicht verheiratet ist und auch nicht ihr Kind annimmt, kann er die beiden ja nicht bei sich familienversichern.
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  #2  
Alt 02.06.2010, 10:53
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Beiträge: 3.307
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Dann muss die Mutter entweder selber uzahlen oder der Freund übernimmt auch das.

Das Kind kann auch , wenn GKV versichert, über den rechtlichen Vater versichert werden.

Der Freund kann die Ausgaben für seine Freundin steuerlich geltend machen.

Sollte im übrigen allein durch Zahlung der KK eine Hilfebedürftigkeit entstehen übernimmt die Arge dann anteilig die KK.
Z.B. Lohn liegt mit Freibetrag 40€ über dem ALG2 Satz, dann würde die Arge die restlichen ~90€ zur Krankenkasse dazusteuern.
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  #3  
Alt 02.06.2010, 11:56
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Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Dann muss die Mutter entweder selber uzahlen oder der Freund übernimmt auch das.

Das habe ich schon vermutet


Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Das Kind kann auch , wenn GKV versichert, über den rechtlichen Vater versichert werden.
Ist das wirklich möglich? Nach meinen Informationen müsste das Kind im Haushalt des rechtlichen Vaters leben, damit es bei ihm mitversichert werden kann.

Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Der Freund kann die Ausgaben für seine Freundin steuerlich geltend machen.
Ist es wirklich egal für wessen Lebensunterhalt man aufkommt, um das steuerlich absetzen zu können?
Schließlich hat ja der Freund keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung seiner neuen Freundin oder deren Kind gegenüber.
Sie sind schließlich nicht verheiratet und es ist auch nicht sein Kind.

Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Sollte im übrigen allein durch Zahlung der KK eine Hilfebedürftigkeit entstehen übernimmt die Arge dann anteilig die KK.
Z.B. Lohn liegt mit Freibetrag 40€ über dem ALG2 Satz, dann würde die Arge die restlichen ~90€ zur Krankenkasse dazusteuern.
Würde das nicht auch bedeuten das der neue Freund dann ebenfalls zum "Bedürftigen" wird mitsamt allen Einschränkungen (Ortsabwesenheit, Urlaub, nicht umziehen dürfen, und solch lustige Sachen) ???
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  #4  
Alt 02.06.2010, 12:06
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Zitat:
Zitat von SusiSuper Beitrag anzeigen
Ist das wirklich möglich? Nach meinen Informationen müsste das Kind im Haushalt des rechtlichen Vaters leben, damit es bei ihm mitversichert werden kann.

Haushaltsaufnahme ist nicht erforderlich (§ 10 SGB V)


Ist es wirklich egal für wessen Lebensunterhalt man aufkommt, um das steuerlich absetzen zu können?
Schließlich hat ja der Freund keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung seiner neuen Freundin oder deren Kind gegenüber.
Sie sind schließlich nicht verheiratet und es ist auch nicht sein Kind.

Er hat keine Verpflichtung aus dem BGB, aber durch die Regelung des SGB II bleibt ihm nichts anderes übrig. Damit steuerlich absetzbar.

Würde das nicht auch bedeuten das der neue Freund dann ebenfalls zum "Bedürftigen" wird mitsamt allen Einschränkungen (Ortsabwesenheit, Urlaub, nicht umziehen dürfen, und solch lustige Sachen) ???
In dem Falle nicht, da der Zuschuss für sie gezahlt wird.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 02.06.2010, 17:34
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Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 3
Standard Krankenversicherung bei Wegfall von ALG II wegen neuem Freund mit Einkommen

Ich bedanke mich für die Antworten. Sie waren sehr aufschlussreich und auch sehr hilfreich. Heißt das aber wirklich, dass der "neue Freund" genauer gesagt mein Cousin (mit gut bezahltem Job ((Diplominformatiker))in einer neuen Beziehung mit einer allein erziehenden jungen Frau ohne eigenes Einkommen) quasi entweder in den sauren Apfel beißen muss, und sie und ihr Kind komplett mit Miete für deren Wohnung inklusive Krankenversicherung der jungen Frau mitfinanzieren muss, oder aber nur die Möglichkeit hat, die Beziehung trotz aller Liebe für diese junge Frau zu beenden???
Ist das so richtig?
Gibt es wirklich keine Chance für die beiden "zusammen zu sein" ohne daß er gleich, nur weil er einen anständig bezahlten Vollzeitjob hat, und oft bei ihr übernachtet für ihren Lebensunterhalt, für den Lebensunterhalt ihres Kindes, für die Miete der Wohnung seiner Freundin, und deren Krankenversicherung herangezogen wird?
Gibt es da keinen Ausweg? ?????

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  #6  
Alt 02.06.2010, 17:42
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Wenn er öfter bei ihr als in seiner eigenen Wohnung übernachtet, dann gibt es keinen anderen Weg.

Offenbar scheint es ja Leute in dem Umfeld zu geben, die genau wissen, wann und wie der Freund bei der Frau übernachtet.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #7  
Alt 05.07.2010, 21:04
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Beiträge: 25
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Hi SuperSusi,

ist leider so...! Unter dem Mantel eine "richtige" Familie nicht zu benachteiligen, wird dir bzw. dem verdienenden alles aufgebürdet...! Leider bekommst du aber nicht die Vorteile die einer "richtigen Familie zustehen.

Platt ausgedrückt, du darfst für alles zahlen, bekommst aber nix...

uppps, son bisschen kannste von der Steuer absetzen... *lach
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  #8  
Alt 05.07.2010, 21:12
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Um die 7200€ finde ich persönlich jetzt nicht son bisschen, zumal man sich ja den höheren Steuerfreibetrag direkt auf der Karte eintragen lassen kann und somit nicht auf den Lohnsteuerausgleich warten muss. :P
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  #9  
Alt 05.07.2010, 21:19
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klar 7200 euronen hören sich gut an, aber das bekommt man ja nicht ausgezahlt. Sie veringern ja nur die Steuerlast und was letztendlich an bares dabei rauskommt ist nur ein bruchteil von dem was man an aufwendungen hat.

Aber mühsam nährt sich das hörnchen...!

Frage wo trägt man das denn im Steuerbescheid ein?
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  #10  
Alt 06.07.2010, 02:46
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Trick 195:
Er stellt sie in der Gleitzone mit 401 € als Haushälterin an.
Das kostet ihn dann tatsächlich runde 120 € an Sozialversicherung, aber dafür wäre sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert, Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung.
Außerdem unterliegt er als ihr Arbeitgeber dann nicht irgendwelchen Zwängen vom Amt.
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krankenversicherung, wegfall bedürftigkeit

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