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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich habe ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme.... Ich bin selbstständig mit eigenem Geschäft, bin seitdem privat versichert. Letztes Jahr habe ich erneut geheiratet, mein Mann war vorher Hartz IV-Empfänger und hatte zusätzlich eine Arbeitsstelle und war dadurch gesetzlich krankenversichert. Vor der Heirat haben wir beim Notar einen Vertrag über Gütertrennung geschlossen. Seit unserer Hochzeit arbeitet mein Mann in meinem Geschäft, allerdings kann ich es mir theoretisch nicht leisten, ihm Gehalt zu zahlen....wir leben also von meinem Einkommen. Das ist soweit auch okay, das Problem ist jedoch die Krankenversicherung...er ist nämlich nicht versichert und über mich ist das einfach zu teuer. Gibt es eine Möglichkeit, beim Arbeitsamt einen Antrag zu stellen, dass die Krankenversicherung vom Amt bezahlt wird? |
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#2
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| Ja, es kann Zuschüsse geben, wenn Du durch die KV-Beiträge im Basistarif bzw. halben Basistarif bedürftig wirst. Luxus-Zugaben (Einzelzimmer, Chefarzt etc.) werden natürlich nicht berücksichtigt. |
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#3
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| Er arbeitet bei dir im Betrieb? Also Schwarzarbeit! |
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#4
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| Verständnisfrage: Seit wann ist eine Tätigkeit als unbezahlt mithelfender Familienangehöriger illegal = Schwarzarbeit?
__________________ - Maria - |
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#5
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| Zitat:
mithelfende Familienangehörige - WirtschaftsEnzyklopädie
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Nein, das ist keine Schwarzarbeit......als mein Mann ist das durchaus erlaubt. Ich würde ihm ja gerne ein eigenes Gehalt zahlen und ihn auch ganz offiziell anmelden als ganz normalen Arbeitnehmer, aber das kann ich mir finanziell nicht leisten...wir arbeiten daran, die Umsätze zu steigern und wenn das alles klappt ist das dann auch kein Problem mehr! |
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#7
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| Hast du schon einmal ausgerechnet, was eine Anmeldung auf €401 (=Midijob) kostet? Damit wäre er krankenverischert.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#8
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| Entweder arbeitet er, wie du zuerst geschrieben hast. Dann sollte er auch bezahlt werden. Oder er hilft mit, dann sollte er am Unternehmen beteiligt werden und nicht durch Gütertrennung vom Gewinn und Vermögensaufbau ausgeschlossen sein. |
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| Stichworte |
| gütertrennung, krankenversicherung, unterhalt |
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