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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 30.06.2010, 14:39
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Beiträge: 2
Standard Krankenkassenbeitrag vom Arbeitsamt

Hallo, ich habe ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme....

Ich bin selbstständig mit eigenem Geschäft, bin seitdem privat versichert. Letztes Jahr habe ich erneut geheiratet, mein Mann war vorher Hartz IV-Empfänger und hatte zusätzlich eine Arbeitsstelle und war dadurch gesetzlich krankenversichert. Vor der Heirat haben wir beim Notar einen Vertrag über Gütertrennung geschlossen.
Seit unserer Hochzeit arbeitet mein Mann in meinem Geschäft, allerdings kann ich es mir theoretisch nicht leisten, ihm Gehalt zu zahlen....wir leben also von meinem Einkommen. Das ist soweit auch okay, das Problem ist jedoch die Krankenversicherung...er ist nämlich nicht versichert und über mich ist das einfach zu teuer.
Gibt es eine Möglichkeit, beim Arbeitsamt einen Antrag zu stellen, dass die Krankenversicherung vom Amt bezahlt wird?
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  #2  
Alt 30.06.2010, 15:40
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Ja, es kann Zuschüsse geben, wenn Du durch die KV-Beiträge im Basistarif bzw. halben Basistarif bedürftig wirst. Luxus-Zugaben (Einzelzimmer, Chefarzt etc.) werden natürlich nicht berücksichtigt.
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  #3  
Alt 30.06.2010, 23:16
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Beiträge: 2.354
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Er arbeitet bei dir im Betrieb?
Also Schwarzarbeit!
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  #4  
Alt 01.07.2010, 07:22
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Verständnisfrage:
Seit wann ist eine Tätigkeit als unbezahlt mithelfender Familienangehöriger illegal = Schwarzarbeit?
__________________
- Maria -
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  #5  
Alt 01.07.2010, 07:34
Benutzerbild von Musiker
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Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
Verständnisfrage:
Seit wann ist eine Tätigkeit als unbezahlt mithelfender Familienangehöriger illegal = Schwarzarbeit?
Stimmt. Bei Familienangehörigen ist es keine Schwarzarbeit.

mithelfende Familienangehörige - WirtschaftsEnzyklopädie
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #6  
Alt 01.07.2010, 08:12
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Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Er arbeitet bei dir im Betrieb?
Also Schwarzarbeit!
Nein, das ist keine Schwarzarbeit......als mein Mann ist das durchaus erlaubt. Ich würde ihm ja gerne ein eigenes Gehalt zahlen und ihn auch ganz offiziell anmelden als ganz normalen Arbeitnehmer, aber das kann ich mir finanziell nicht leisten...wir arbeiten daran, die Umsätze zu steigern und wenn das alles klappt ist das dann auch kein Problem mehr!
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  #7  
Alt 01.07.2010, 08:23
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Hast du schon einmal ausgerechnet, was eine Anmeldung auf €401 (=Midijob) kostet? Damit wäre er krankenverischert.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #8  
Alt 01.07.2010, 12:54
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Entweder arbeitet er, wie du zuerst geschrieben hast.
Dann sollte er auch bezahlt werden.

Oder er hilft mit, dann sollte er am Unternehmen beteiligt werden und nicht durch Gütertrennung vom Gewinn und Vermögensaufbau ausgeschlossen sein.
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Stichworte
gütertrennung, krankenversicherung, unterhalt

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