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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich habe einige Frage zu folgendem Fall. Folgende Berechnung: Mutter, alleinerziehend, mit zwei Kindern, das eine Kind ist 10, das andere ist 21. Die Mutter bezieht HartzIV: Ihr Regelleistung: 364 Euro Erstes Kind (21 J): 291,20 Euro Zweites Kind (10 J): 254,80 Euro Mehrbedarf: 43,68 Euro Gesamtbedarf: 953,68 Euro (hier rechnet der HartzIV-Rechner nur für Kinder bis und ab 13 Jahren, aber auf der Seite werden die Kinder weiter unterteilt) Nun erhält sie natürlich auch Kindergeld, also 2x182 Euro = 364 Euro. Das wird natürlich abgezogen und es verbleiben nur: 589,68 Euro. Nun beginnt das erste Kind eine Ausbildung und erhält ein Einkommen (sei es Gehalt, Ausbildungsvergütung, oder sonst eine andere Art von Verdienst, ist auch recht egal) in Höhe von 400 Euro. Wieviel Geld bekommt die Mutter nun vom Arbeitsamt?? Ich denke, sie erhält: 589,68 Euro Regelleistung -400,00 Euro Ausbildungsvergütung +100,00 Euro Grundfreibetrag Was, wenn das Geld höher wäre? Werden die Einkommen der Kinder genauso behandelt (gestaffelt), wie das Einkommen des Antragsstellers?? |
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#2
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| Wohnen diese Menschen mietfrei oder hast du die Miete nur vergessen? Die musst du hinzu rechnen. Dann nimmst du die 400 Euro vom Sohn, rechnest die auf der Einkommenseite dazu, bereinigst sie um ca. 184 Euro (schätze mal, sein Brutto wird so 520 Euro sein) und rechnest nochmal durch, was sie dann bekommen. Turtle |
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#3
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| Zitat:
Ok, rechnen wir halt eine Miete von 500 Euro, warm dazu. Das ist ja recht egal, weil die Miete wird ja auch vom Arbeitsamt übernommen. Nun hat der Sohn einen Minijob mit 400 Euro Verdienst. Es werden also als Grundlage 400 Euro genommen. Ich vergesse jedesmal, dass das Arbeitsamt eigentlich das Bruttogehalt als Grundlage bezieht. Sprich bei 400 Euro netto, bzw. 520 brutto ist der Freibetrag 184 Euro. Das heißt, der Sohn müsste der Mutter 336 Euro geben, weil es ihr wieder fehlt. Ist der Freibetrag genausohoch wie beim Bezieher selbst, wenn er arbeiten würde: - die ersten 100 Euro frei - dann ab 101 Euro: 20 % anrechnungsfrei = 84 Euro Summe: 184 Euro Also werden die Einkommen gleich behandelt?!? |
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#4
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| Die Miete ist nicht egal, weil sie nunmal zu 1/xtel Anteil den Bedarf des Sohnes erhöht. Wenn er mit seinem Einkommen diesen Bedarf überschreitet, gehört er nicht zur BG. Wenn er gering darunter ist, könnte ggf. Wohngeld möglich sein. Von daher kann man das nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Einkommen aus Erwerbstätigkeit, ob nun Arbeit oder Ausbildung, wird gleich behandelt. Turtle |
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#5
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| Zitat:
Du meinst also, dass eigentlich auch dem Sohn die Miete bezahlt wird. Je mehr der Sohn verdient, desto weniger Mietausgleich erhält die BG Ok, wo liegen dabei die Grenzen: Miete z. B. kalt 500 Euro. Miete z. B. kalt 700 Euro. |
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#6
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| ??? Wenn es 3 Personen sind, dann muss er 1/3 der Miete übernehmen. Ohne Einkommen gibts das als ALG 2, mit Einkommen muss er es ganz oder teilweise davon zahlen. Egal, wie hoch die Miete ist. Was soll es da für Grenzen geben? Turtle |
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#7
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| Zitat:
In Ordnung, gehen wir von einer Miete von 600 Euro. Das heißt, jeder hat einen Mietmehrbedarf von 200 Euro. Der Sohn (21 J.) hat ein Gesamtbedarf von: 291 Euro + 200 Euro = 491 Euro an diesem rechnet man sein Einkommen an, d. h. seine 400 Euro (minus den Freibeträgen) Vom Einkommen bleiben 184 Euro unberührt. Das heißt: 400 Euro - 184 Euro ______________ 216 Euro (Anrechnungsbetrag) 491 Euro - 216 Euro ____________ 275 Euro (Betrag, was dem Sohn vom AA zusteht) Ist das nun so richtig gerechnet?? |
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#8
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| Nö, du hast ja sein Kindergeld vergessen. Turtle |
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#9
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| Ok, das Kindergeld wird als Einkommen auch gegen den Bedarf gegengerechnet. Ich komme auf folgende Rechnung: Einkommen (netto): 400 Euro Kindergeld: 184 Euro Gesamteinkommen: 584 Euro Jetzt rechnest du die Freibeträge weg (Grundfreibetrag und 20 %): Grundfreibetrag: 100 Euro 20 %: 84 Euro Anrechnungsbetrag: 584 - 100 -84 Euro = 400 Euro Gesamtbedarf: 491 Euro ( inclusive Mietanteil: 200 Euro) Anrechnungsbetrag: 400 Euro Leistungen vom AA: 91 Euro Unterschied zwischen den gezahlten Leistungen und den Bedarf (also praktisch, wieviel weniger zahlt man dem Kind, weil er 400 Euro verdient): Gesamtbedarf minus Leistungen: 491 Euro - 91 Euro = 400 Euro Jetzt weiss ich nicht, ob ich hier den Gesamtbedarf (mit Miete) oder ohne Miete (also 291 Euro) rechnen soll, dass dabei ein Unterschiedsbetrag von 200 Euro kommt. Praktisch ist mir nur wichtig, wieviel eigentlich der Mutter fehlt, weil der Sohn arbeiten geht?? Und wie man das rechnet. |
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#10
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| Wenn 400 Euro Einkommen angerechnet werden, davon 184 Euro Kindergeld sind, welches momentan mit 154 Euro in der Berechnung drin ist, dann dürften es 246 Euro weniger ALG 2 sein. Turtle |
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| anrechnung, ausbildung, einkommen, kinder, kindergeld |
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