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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 26.05.2011, 13:04
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Frage

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wenn 400 Euro Einkommen angerechnet werden, davon 184 Euro Kindergeld sind, welches momentan mit 154 Euro in der Berechnung drin ist, dann dürften es 246 Euro weniger ALG 2 sein.

Turtle
Nein, der Sohn bekommt ein Gehalt von 400 Euro in diesem Beispiel.
Und hat Recht auf Kinder von 184 Euro. Sprich, das anzurechende Einkommen beträgt 584 Euro.

Wie kommst auf 154 Euro??
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  #12  
Alt 26.05.2011, 13:59
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Es ging um das ANGERECHNETE Einkommen. Und das sind nach Abzug des Freibetrages 400 Euro in deinem Beispiel.

Bisher wurden 154 Euro angerechnet (184 Euro Kindergeld - 30 Euro Versicherungspauschale).

Also 246 Euro Differenz, die als mehr Einkommen angerechnet werden, somit das ALG 2 mindern.

Turtle
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  #13  
Alt 26.05.2011, 18:58
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Beiträge: 53
Frage

Ja, das anrechende Einkommen beträgt 400 Euro, wegen dem Abzug der Freibeträgen und dem Addieren des Kindergelds.

Ich versteh nicht, wieso 154 Euro angerechnet wurde.

Der Anrechnungsbetrag ist gleich 400 Euro, nach den Freibeträgen.

Ich kann deine Rechnung nicht nachvollziehen???
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  #14  
Alt 26.05.2011, 19:24
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Jetzt hat der Sohn 154 Euro anrechenbares Einkommen (184 Euro KG abzüglich 30 Euro Versicherungsfreibetrag, dann hat er 400 Euro (hast du doch selbst ausgerechnet) anrechenbares Einkommen.

Turtle
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  #15  
Alt 26.05.2011, 20:39
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Jetzt hat der Sohn 154 Euro anrechenbares Einkommen (184 Euro KG abzüglich 30 Euro Versicherungsfreibetrag, dann hat er 400 Euro (hast du doch selbst ausgerechnet) anrechenbares Einkommen.

Turtle
Er hat ein Einkommen von 520 Euro (brutto)
Nach dem Grundfreibetrag von 100 Euro und den 20 % anrechnungsfreier Betrag ergibt das einen Betrag von nur noch 336 Euro Einkommen (minus 184 Euro)

Zu diesem Einkommen kommt noch das Kindergeld dazu, oder wird es vorher dazugerechnet?? Da wären die 20 % falsch.

Wie der Zufall will, ist die Höhe des Kindergelds genauso hoch wie die höhe der Freibeträge. Somit kommt das Kind auf ein Einkommen von 520 Euro.

Jetzt habe ich schon wieder anders gerechnet??
Ich versteh gar nix mehr??

Der Anrechnungsbetrag in meiner Rechnung betrug 400 Euro (inclusive Kindergeld).
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  #16  
Alt 26.05.2011, 21:21
Benutzerbild von Turtle1972
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Heiliges Blättle, und da wundert man sich, wenn mir mal der Geduldsfaden reißt.

Beispiel:

ALG 2 des Sohnes bisher:

291 Euro RS
200 Euro Mietanteil
..............................
491 Euro Bedarf

184 Euro Kindergeld
- 30 Euro Vers. pausch.
..................................
154 Euro Einkommen

491 Euro Bedarf - 154 Euro Einkommen = 337 Euro ALG 2 ZUR ZEIT

ALG 2 des Sohnes mit Ausbildung:

291 Euro RS
200 Euro Mietanteil
......................................
491 Euro Bedarf

400 Euro Lohn
- 184 Euro Freibetrag
184 Euro Kindergeld
..............................
400 Euro Einkommen

491 Euro Bedarf - 400 Euro Einkommen = 91 Euro ALG 2 dann

Das ALG 2 sinkt also um 246 Euro (337 Euro ALG 2 vorher - 91 Euro ALG 2 nachher).

Wenns jetzt nicht verstanden wurde: nochmal antworte ich nicht.

Turtle
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  #17  
Alt 27.05.2011, 08:17
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So, jetzt verstehen wir uns :-)

Jetzt weiss ich auch, warum du nur mit 154 Euro gerechnet hast.

Der Sohn müsste bei einem Job, wo er 400 Euro verdient, 246 Euro an seiner Mutter zahlen.

Von seinen 400 Euro hat er selber dann zur Verfügung nur 154 Euro.
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Stichworte
anrechnung, ausbildung, einkommen, kinder, kindergeld

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