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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo,: Gefunden, angemeldet, gesucht - etwas schlauer aber noch nicht ganz: Kann ich als HartzIV-Empfänger, alleinerziehend mit einem Kind (gerade 6 Jahre) das Kind aus der BG abmelden, WENN sein Einkommen den Bedarf übersteigt? Und wie würde das berechnet? Ich rechne: Unterhalt 272 Kindergeld 184 Zusammen: 456 Euro Kosten für Wohnung anteilig: 214,19 Sicherung d. Lebensunterhalts: 215,00 Zusammen: 429,19 Euro Damit hätte er doch rund 26 Euro mehr im Monat, oder sehe ich das falsch? Oder stehen ihm mit dem sechsten Lebensjahr höhere Summen als vorher zu? Der Bedarf für Alleinerziehende, der würde dann sicher auch wegfallen - ist der eigentlich auch als sein "Bedarf" gegen das Einkommen gegen zurechnen? Danke im Vorraus, FrankFB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;} Geändert von HaroldBerlin (06.05.2010 um 10:18 Uhr) Grund: Automatischer Zeichenmüll entfernt |
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#2
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| Du brauchst das Kind nicht abmelden. Der Vorgang läuft so: Angabe der Einkünfte, Berechnung durch das Amt. Wenn der Bedarf des Kindes gedeckt ist, fällt es per Gesetz automatisch aus der BG und du bekommst einen entsprechenden Bescheid.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Ergänzung: Ab dem 7. Lebensjahr erhöht sich die Regelleistung. Der Mehrbedarf ist dein Bedarf.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| ...für die schnelle Antwort, das wäre ja gut. Manchmal ist es alles vielleicht doch einfacher, als man befürchtet. FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;} |
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#5
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| Man wird Dich vermutlich sowieso auffordern, für das Kind Wohngeld zu beantragen. |
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| Stichworte |
| abmeldung, bedarfsgemeinschaft, kind, minderjährig |
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