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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hi... ich hoffe einer von euch kann mir nen tipp oder nen guten rat zu meinem problem geben... ich bin letztes jahr im oktober zu meinem freund gezogen. habe auch einen 6 jährigen sohn mitgebracht und bn nun auch in der 20 woche schwanger von meinem freund. er hat ein arbeitseinkommen in höhe von ca 1200-1300euro.. bezahlt davon die miete in höhe von inkls aller nk 625,- , autoversicherung und steuern ( ist abhängig vom auto , wegen arbeit), altschulden, etc... ich habe durch den zusammenzug kein eigenes einkommen, ausser das kindergeld und den unterhalt von meinem sohn. habe dann zuschüsse vom amt beantragt und zumindest die übernahme meiner krankenversicherung. dies wurde, nach 3 monatiger wartezeit nun komplett abgelehnt. die sind der meinung, mein partner müsste nun komplett für mich aufkommen inklusive meine KV bezahlen. laut den ganzen hartz 4 rechner im netz, stehen uns summen in höhe von 160-280 ,- zu. da er nicht in der lage ist, meine kosten zu übernehmen. wenn ich nix zum unterhalt für mich vom amt bekomme, ok, aber was ist mit der KV??? wie gesagt, ich bin schwanger, wir können uns die beiträge absolut nicht leisten und ich kann nicht mal zur vorsorgeuntersuchung, geschweige denn im krankenhaus entbinden, ohne dicke rechnungen zu bekommen. ![]() ![]() ![]() was könnte ich da tun, bzw an wen können wir uns noch wenden, ausser an das jobcenter??? wäre toll, wenn uns da jemand helfen könnte ![]() liebe grüsse |
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#2
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| Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt und einen Ablehnungsbescheid mit entsprechender Berechnung bekommen? Hört sich irgendwie an, als hättest du dich gleich abwimmeln lassen. Stelle einen Antrag, gib die entsprechenden Unterlagen dazu und lass es durchrechnen. Mit einem richtigen, widerspruchsfähigen Bescheid. Grob überschlagen halte ich einen Anspruch durchaus auch für wahrscheinlich. Gruß, SissiEssen |
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#3
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| ja ich habe alles schriftlich beantragt. habe mir für alles einen stempel geben lassen. bin jede woche mindestens einmal dort hin gegangen und mindestens 3x in der woche dort angerufen, um zu erfahren, wie und wann es bearbeitet wurde und das 3 monate lang. habe immer nur gehört, wir geben es weiter und nix ist passiert. bis ich halt plötzlich die absage bekam. lieben gruß pica |
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#4
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| Eine Berechnung wird der Ablehnung ja beiliegen. Daraus kannst du ersehen, dass Schulden generell nicht berücksichtigt werden. Eine Frage am Rande: Von was hast du denn bis Oktober gelebt, also bis zu deinem Zusammenzug mit deinem Freund? |
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#5
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| hallo,dein freund kann ja mal bei der krankenvers. wegen einer famielien versicherung nachfragen,da du ja bei ihn wohnen tust |
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#6
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| Das wird nix bringen, denn eine Familienversicherung ist für nichteheliche Gemeinschaften nicht möglich - nur für eingetragene Lebenspartnerschaften. |
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#7
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| ich bin ja gerade auch in so einer lage,ich möchte mit mein freund zusammenziehen,haben auch ein kind,aber er verdiehnt auch minimum 1300€ 1400€. kann auch mal mehr werden... ich glaube bei so einen lohn bekomme ich auch nichts mehr vom amt,obwohl wir wissen das es nicht reicht..bei dir ist es aber was anderes,weil du schwanger bist,und gar nicht arbeiten kannst... geh mal zum samaritaverband,wenn es bei euch gibt... die können dir helfen was du machen kannst |
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#8
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| Das geht nicht, wenn man nicht verheiratet ist. gruß Enibas |
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#9
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| Ich finde es sehr schwer etwas ohne die Berechnung dazu zu sagen. Eigentlich müsste ein Anspruch bestehen..Du kannst aber auch gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, dann wird es noch mal überprüft. Gruß Enibas |
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#10
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| jemand hat zu mir auch gesagt, das man bis 1400€ noch ein wenig unterstüzung bekommt... einfach beim amt weiter nerven,bis es klappt |
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