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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo, ich habe für eine kurze zeit bei meinen eltern gewohnt.für diese zeit habe ich alg II beantragt. mir wurde nur die regelleistung gewährt.ich habe widerspruch eingelegt, indem ich betont habe dass ich von meinen eltern nicht unterstützt werde (bin über 25) und daher nicht mietfrei gewohnt habe.mit meinen eltern habe ich vereinbart, die anteilige miete für den zeitraum zurückzuzahlen. jetzt möchte die arge von mir den mietvertrag für die wohnung, den untermietvertrag zwischen mir und meinen eltern, die zustimmung des vermieters über das untermietverhältnis und einen nachweis über die zahlung der miete an meine eltern. die punkte 2 und 3 entfallen da mein name in den mietvertrag bereits drin steht. meine frage ist: hat man nicht ein grundsätzliches recht für die übernahme der unterkunftskosten und wie kann man es am effektivsten geltend machen. durch die anforderung unnötiger unterlagen (s.o.) wollen die behörden es einem schwer machen. auf antworten freue ich mich sehr. |
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#2
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| Wenn Dein Name im MV steht, warum legst Du den dann nicht einfach vor?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| wie soll ich nachweisen, dass ich meinen eltern die miete gezahlt habe bzw. schulde.wir haben das ganz unförmlich abgemacht. ich wundere mich überhaupt warum ich das alles nachweisen soll. die angaben, dass meine eltern mich nicht unterstützen, gar nicht unterstützen können wurden bei der antragsstellung gemacht. da ich zu dem zeitpunkt über 25 war und meine erste berufsausbildung beendet habe, sind meine eltern auch nicht mehr verpflichtet für mich aufzukommen. gruß |
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#4
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| Indem die Eltern den Eingang des Mietanteils schriftlich bestätigen. |
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#5
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| Zitat:
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung müssen versteuert werden. |
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#6
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| Zitat:
Klingt aber nicht nach Eigentum der Eltern und entfällt somit! |
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#7
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| wir haben zu dritt in der wohnung gewohnt und uns einfach die miete aufgeteilt. das ist überhaupt kein einkommen.mir wurde nichts untervermietet. ich stehe im mietvertrag drin. |
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#8
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| Leg doch einfach den Mietvertrag vor, ich seh da überhaupt kein Problem. Kann es sein das dem Amt das so gar nicht bekannt ist? |
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#9
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| Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#10
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| Hab auch schon eine Wohnung so vermietet (Erwachsene Kinder), hatte für mich den Vorteil das ich ggf Ansprüche besser rein holen hätte können. |
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| Stichworte |
| haushaltsgemeinschaft, kdu |
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