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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| Sagte ich ja oben schon: leg den MV beim Amt vor! Verstehe das Problem nicht!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#12
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| Zitat:
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wie hoch dein (bei 3 Pers.) 1/3 der Miete ist und MEHR gibt es nicht. Da ist es unerheblich was du so ganz unförmlich gedacht hast an Mietzahlung anzugeben. |
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#13
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| Der Hauptmieter hat Einkommen aus Vermietung und Verpachtung die er durch Untervermietung erzielt. Und ich sehe momentan keinen Grund warum dieses Einkommen nicht versteuert werden müßte. Aber hier tippe ich auf die Vermutung von nachtvogel. |
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#14
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| Dann sollte der User doch die Karten aufn Tisch legen. Für mich gibts hier kein Problem auszudiskutieren, es sei denn der User will mehr als ihm zusteht....... Damit ist er dann aber wohl hier an der falschen Adresse.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#15
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| Zitat:
Turtle |
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#16
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| Dabei handelt es sich aber nur um eine, nennen wir es mal treuhändische, Verwaltung die vollumfänglich an den Vermieter weitergeleitet wird. |
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#17
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| Zitat:
Ist die Untermiete höher als der tatsächliche anteilsmäßige Mietwert, würd dies in dem Falle wirklich einen Gewinn darstellen, der zu versteuern ist. Der TE braucht einfach nur den Mietvertrag vorlegen. Es geht eben darum das bei z.B. 600 Euro Miete in dem Fall für eine Person nur die 200 Euro 1/3 anteil übernommen werden. Meint er es könnte auch ein Untermietvertrag mit 300 Euro für sein 1/3 durchgehen, (weil das die KDU für einen Single wäre) stellen die 100 Euro Mieteinnahmen dar, welche seine Eltern zu versteuern haben. Was in dem Fall auch gerne mal mit dem Finanzamt abgeglichen wird. und DAS ist der FEINE Unterschied. |
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| haushaltsgemeinschaft, kdu |
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