| |
| |||||||
| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Ich habe schon das halbe Internet nach einer Antwort auf meine Frage durchsucht aber leider nichts gefunden... Die Situation ist folgende: Seit 2006 bin ich durch Elternzeit (ich war damals alleinerzeiehend und habe daher die vollen 3 Jahre beantragt) auf ALG II angewiesen. Ich habe während meiner Elternzeit einen neuen Partner kennen- bzw. liebengelernt und im Mai 2008 kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Wir leben seitdem zusammen und sind inzwischen auch verheiratet. Da mein Mann leider arbeitslos ist, hat sich am ALG II-Bezug nicht viel geändert. Für meine Tochter habe ich auch die 3 Jahre eingereicht, das heißt ich bin also noch bis Mai 2011 in Elternzeit (mein Chef bewilligt nur bis zum 3 Geburtstag des Kindes). Jetzt bin ich wieder schwanger, der Geburtstermin ist der 03.09.2009, ich werde definitiv das eine Jahr Elternzeit auch wieder beantragen, das bis zum dritten Geburtstag des Kindes halt noch über ist, weil ich durch den mangelnden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter 3-jährige (Stichtag ist da sinnigerweise der 01.07. ,Kinder die danach 3 werden dürfen halt ein Jahr länger warten!) nicht davon ausgehen kann, dass die Kinderbetreuung gewährleistet wäre. Meine Frage nun: Ich weiß jetzt schon, dass ich einen Kaiserschnitt werde machen müssen (gesundheitliche Gründe). Die Zeit, die der Körper danach zur Regeneration benötigt, soll länger sein als bei einer spontanen Geburt, außerdem habe ich auch endlich einen Kindergartenplatz für den Großen bekommen, der also ab Ende August auch in den Kindergarten gebracht und von dort wieder abgeholt werden muss. Wir haben uns gedacht, dass die einfachste und günstigste Möglichkeit nun wäre, dass mein Mann für 2-3 Monate Elternzeit nimmt, um mich bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, bis ich wieder voll einsatzfähig bin. Kann er die Elternzeit bei der Arge beantragen, bzw. würde er sie genehmigt bekommen? Gibt es da eine gestzliche Grundlage (also wo finde ich die entsprechenden Paragraphen)? Können wir evtl. sogar die Vätermonate für diese Zeit mit beantragen? Nochmal zum besseren Verständnis: Meine Arbeitsstelle ist unbefristet und ungekündigt! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Er ist arbeitslos. Elternzeit kann man nur beantragen, wenn man einen Arbeitgeber hat. Wenn du zuhause bist aufgrund Mutterschutz, dann wird man von ihm verlangen, sich weiterhin um Arbeit zu kümmern. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Das ist definitiv eine Falschaussage. Es können beide Elternteile Elterngeld /-zeit beantragen. Die Gesamtzeit teilt sich entsprechend auf. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Elterngeld ist wieder eine ganz andere Geschichte.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
|
#5
| |||
| |||
| Das, was ihr macht, ist Krümelkackerei und nicht, was joanne eigentlich wissen wollte. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Das hier hat Joanne gefragt: Zitat:
![]()
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
|
#7
| ||||
| ||||
| Zitat:
Vielleicht solltest du dich mal informieren, ehe du hier andere Leute -und zwar solche, deren täglich Brot die Beantwortung solcher Fragen ist- angreifst, z. B. ganz einfach bei wikipedia.de: Elternzeit ? Wikipedia Als Elternzeit bezeichnet man in Deutschland einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit!!!!! nach der Geburt eines Kindes. Und der Fragestellerin ging es darum, ob beide ZUHAUSE BLEIBEN können und nicht ums GELD!!! Solltest du weiterhin in solch unangemessener Weise in diesem Forum auftreten, wird dein Aufenthalt nicht mehr von langer Dauer sein. Sieh dies als Abmahnung an. Turtle |
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
Ich habe es so verstanden, jetzt, da sich das zweite Kind ankündigt wollen beide nicht mehr arbeiten. |
|
#9
| ||||
| ||||
| Zitat:
|
|
#10
| ||||
| ||||
| Das dritte Kind. 2006 Nr. 1, 2008 Nr. 2 und nun kommt im September Nr. 3. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| elterngeld, elternzeit, elternzeit und hartz 4, vätermonate |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kann ich Elternzeit beantragen? | supaossi | Elterngeld | 10 | 25.03.2009 10:49 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) was kann ich beantragen?? | gubby39 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 10 | 27.02.2009 19:01 |
| Kündigung während Elternzeit - und nun? | sbo! | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 1 | 15.01.2009 14:49 |
| Kündigung während der Elternzeit ?? | Leni | Kündigung | 1 | 10.01.2009 10:30 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Eingliederungsvereinbarung in der Elternzeit | PPKK | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 6 | 05.12.2008 12:42 |