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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #31  
Alt 19.06.2009, 09:23
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Zitat:
Zitat von max56 Beitrag anzeigen
Schneeflocke, du mußt immer die zwei Fälle unterscheiden:

1. Jemand finanziert durch Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt selbst, der muß auch zusehen daß er die Wechselfälle des Lebens unter einen Hut bringen kann.

2. Jemand lebt von Sozialgeldern, der versucht zu optimieren wo es irgendwie möglich ist, ob nun großzügig beide für eine Weile zuhause sind weil sich Nachwuchs einfindet oder ob er sich einen Umzug großzügig vollkasko bezahlen lassen möchte.
Ja Max, das hattest Du das ein oder andere Mal ja schon zart angedeutet. Vieleicht zur Erweiterung des Horizonts, bei Erwerbstätigen nennt man das von Dir unter Pkt. 2 beschriebene Vorgehen dann gerne mal Steueroptimierung, oder, bei Selbstständigen auch, Subventionsoptimierung. Der Unterschied, bei diesen beiden Begriffen sind die Summen im Einzelfall in der Regel deutlich höher, aber legal ist das meistens, sowohl bei der Steuer, wie bei den Subventionen, wie auch beim ALG II.
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  #32  
Alt 19.06.2009, 21:39
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Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Schneeflocke Beitrag anzeigen
Stellt sich mir die Frage, wie berufstätige das regeln. Da kann der Mann auch nicht einfach drei Monate bezahlten Urlaub nehmen wenn die Frau eine Kaiserschnittgeburt hat.
Nein, da kann er sich aber entsprechend Elternzeit nehmen und Eltergeld beantragen, das haben wir letztes Jahr in Anspruch nehmen können, das ist weniger kompliziert, da hätte ich mich ausgekannt und ich hätte auch keine Frage stellen müssen! Was können wir denn für die Wirtschafts- bzw. Finanzkrise?! Wir sind bestimmt nicht die einzigen, die gezwungen sind, sich deswegen vom Staat "durchfüttern" lassen zu müssen.

Gut, jetzt kommt bestimmt wieder so ein Schlaumeier, der sagt, dann soll ich doch meinen Job wieder aufnehmen. Um dem schon mal entgegen zu treten: Ich musste meine Elternzeit VERBINDLICH anmelden, eine Änderung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Zum Einen bekomme ich die nicht, weil er zur Zeit auch nicht genügend Arbeit hat (für die Zeit meiner Elternzeit hat er jemand anderes eingestellt), zum Anderen müsste er mir sonst kündigen aus eben genanntem Grund- ein unbefristeter Arbeitsvertrag kündigt sich leichter als eni befristeter. Aber nein, wir beziehen ALG II und sind natürlich sofort die asozialen Alkoholiker und Drogenabhängigen, die nichts anderes im Kopf haben, als sich vor der Arbeit zu drücken! Ja nee, is klar!

Im Übrigen habe ich mich nicht ans Forum gewandt, um hier blöde angemacht zu werden, sondern ganz einfach um sachliche Antworten zu bekommen. Ich dachte DARUM geht es hier.
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  #33  
Alt 20.06.2009, 16:19
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Mein Gott, und was willst du denn jetzt noch hören? Deine Frage wurde doch beantwortet: ihm steht keine ElternZEIT zu!

Wenn du Glück hast, bleibt er weiter arbeitslos und demzufolge zuhause und kann die Kinder mit betreuen. Wenn du Pech hast, wird ihm Arbeit oder eine Maßnahme angeboten und dann muss er dort auch hin oder sein Geld wird gekürzt.

Wie oft soll man dir das jetzt noch schreiben?

Turtle
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  #34  
Alt 20.06.2009, 16:27
Benutzerbild von jette
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Damit wird es hier jetzt auch geschlossen.
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elterngeld, elternzeit, elternzeit und hartz 4, vätermonate

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