Zitat:
Zitat von Schneeflocke Stellt sich mir die Frage, wie berufstätige das regeln. Da kann der Mann auch nicht einfach drei Monate bezahlten Urlaub nehmen wenn die Frau eine Kaiserschnittgeburt hat. |
Nein, da kann er sich aber entsprechend Elternzeit nehmen und Eltergeld beantragen, das haben wir letztes Jahr in Anspruch nehmen können, das ist weniger kompliziert, da hätte ich mich ausgekannt und ich hätte auch keine Frage stellen müssen! Was können wir denn für die Wirtschafts- bzw. Finanzkrise?! Wir sind bestimmt nicht die einzigen, die gezwungen sind, sich deswegen vom Staat "durchfüttern" lassen zu müssen.
Gut, jetzt kommt bestimmt wieder so ein Schlaumeier, der sagt, dann soll ich doch meinen Job wieder aufnehmen. Um dem schon mal entgegen zu treten: Ich musste meine Elternzeit VERBINDLICH anmelden, eine Änderung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Zum Einen bekomme ich die nicht, weil er zur Zeit auch nicht genügend Arbeit hat (für die Zeit meiner Elternzeit hat er jemand anderes eingestellt), zum Anderen müsste er mir sonst kündigen aus eben genanntem Grund- ein unbefristeter Arbeitsvertrag kündigt sich leichter als eni befristeter. Aber nein, wir beziehen ALG II und sind natürlich sofort die asozialen Alkoholiker und Drogenabhängigen, die nichts anderes im Kopf haben, als sich vor der Arbeit zu drücken! Ja nee, is klar!
Im Übrigen habe ich mich nicht ans Forum gewandt, um hier blöde angemacht zu werden, sondern ganz einfach um sachliche Antworten zu bekommen. Ich dachte DARUM geht es hier.