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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #21  
Alt 18.06.2009, 20:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Klar du Pflaume, sicherlich sind beide zuhause, wenn einer vom Arbeitgeber genehmigt in Elternzeit ist und der andere ARBEITSLOS! Oder treiben sich Arbeitslose nur im Park rum?!

Wenn es aber eine Arbeit oder eine Maßnahme für den ARBEITSLOSEN gibt, dann muss er sich bewerben, arbeiten, die Maßnahme annehmen oder sonstwas. Er kann NICHT einfach so weiter zuhause bleiben.

Und DARUM ging es hier.

Ich warte nach wie vor auf die Stellungnahme zur unterstellten Falschaussage. Nochmal: sowas lasse ich mir nicht bieten! Das ist jetzt die letzte Aufforderung, anderenfalls wirst du dir ein anderes Forum suchen müssen.

Turtle
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  #22  
Alt 18.06.2009, 20:41
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Registriert seit: 16.06.2009
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Zitat:
Zitat von Caro2008 Beitrag anzeigen
Definitiv können beide gleichzeitig als Elterngeldbezieher zu Hause bleiben, wenn einer in Elternzeit ist und der andere arbeitslos. Das haben wir wie auch mehrere Arbeitskollegen von mir praktiziert, die auch nicht alle bei der gleichen ARGE sind.
Also, verstehe ich das jetzt richtig, es liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters, ob er/sie meinem Mann genehmigt, so etwas wie Elternzeit zu nehmen oder nicht?
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  #23  
Alt 18.06.2009, 20:43
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Nein, liegt es nicht, weil die Hinweise der BA (ich habe sie zitiert, bitte nachlesen) VORSCHREIBEN, dass sich EIN Elternteil dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen hat!

Und daran wird sich der Vermittler halten müssen!

Turtle
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  #24  
Alt 18.06.2009, 20:58
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Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 5
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nun, es ist ja auch so, dass er ganz "normalen" Urlaub einreichen kann (was er bisher übrigens nicht getan hat), da stünde er dem Arbeitsmarkt ja auch befristet nicht zur Verfügung; daher fand ich die Frage schon berechtigt.

Was ist im Übrigen mit der Zeit, wo ich im KH bin, da MUSS er doch auf die Kinder aufpassen dürfen und kann nicht zu einer Maßnahme herangezogen werden- oder müssen wir da tatsächlich eine Haushaltshilfe einstellen über die KK? Oma und Opa oder sonstige Verwandte, die einspringen könnten haben wir nämlich leider nicht, sonst hätten wir uns gar keine Gedanken machen müssen.
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  #25  
Alt 18.06.2009, 21:03
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Es gibt keinen Urlaubsanspruch für Arbeitslose. Und ja: er muss auch während deines Krankenhausaufenthaltes zur Verfügung stehen. Sollte er in dieser Zeit Arbeit finden, dann muss die Krankenkasse oder das Jugendamt notfalls eine Hilfe stellen.

Turtle
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  #26  
Alt 18.06.2009, 21:03
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Als Arbeitsloser kann man nicht mal eben Urlaubsanspruch anmelden wie ein Angestellter. Man KANN bis zu 21 Tage welchen bekommen, muss aber nicht.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #27  
Alt 18.06.2009, 22:11
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Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 579
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Stellt sich mir die Frage, wie berufstätige das regeln. Da kann der Mann auch nicht einfach drei Monate bezahlten Urlaub nehmen wenn die Frau eine Kaiserschnittgeburt hat.
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  #28  
Alt 18.06.2009, 23:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 908
Standard Krankenkasse

so viel ich weiß, muß von der Krankenkasse eine Hilfe
gestellt werden. Allerdings hat eine Bekannte
alle vier Kaiserschnitte unter örtlicher Betäubung gehabt,
die Kasse hat beim vierten Kind für eine Woche eine Hilfe
gestellt, ihr Mann hat zwei Tage vom Arbeitgeber bekommen.
Dann war sie wieder da. So ist das bei Berufstätigen.
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  #29  
Alt 19.06.2009, 01:11
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 1.910
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Mei Himmel...... probleme haben manche schon.....
Ich hab vor 18 Tagen entbunden......hab noch 3 Kids
bunt gemustert mit ADS, ADHS, Epilepsie und einigen mehr........
Mein Mann muß auch arbeiten, als Arbeitnehmer und als Selbsttändiger, obwohl unser Baby ein Sonnenscheinkind ist, also das Down Sydrom hat, behindert ist.
Interessiert auch niemanden. So nebenbei läuft bei mir langsam meine Selbstständigkeit auch wieder an.........
tja nix arbeiten = keine Kohle.

- der nachtvogel -
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  #30  
Alt 19.06.2009, 09:08
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 637
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Zitat:
Zitat von Schneeflocke Beitrag anzeigen
Stellt sich mir die Frage, wie berufstätige das regeln. Da kann der Mann auch nicht einfach drei Monate bezahlten Urlaub nehmen wenn die Frau eine Kaiserschnittgeburt hat.
Schneeflocke, du mußt immer die zwei Fälle unterscheiden:

1. Jemand finanziert durch Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt selbst, der muß auch zusehen daß er die Wechselfälle des Lebens unter einen Hut bringen kann.

2. Jemand lebt von Sozialgeldern, der versucht zu optimieren wo es irgendwie möglich ist, ob nun großzügig beide für eine Weile zuhause sind weil sich Nachwuchs einfindet oder ob er sich einen Umzug großzügig vollkasko bezahlen lassen möchte.
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elterngeld, elternzeit, elternzeit und hartz 4, vätermonate

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