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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| Eine Möglichkeit wäre es über die Krankenkasse als haushaltshilfe zu probieren. Meine Freundin und ihr Mann haben es so geschafft, allerdings für 3 Wochen nicht für 3 Monate ![]() P.s: Grund war innerhalb eines Jahres 2 Kaiserschnitte wegen extremen Myomen. |
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#12
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| Zitat:
Na dann sieht die Sache anders aus. |
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#13
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| Zitat:
vielleicht hast du das überlesen, aber ich habe sowieso für die Zeit um die es hier geht eine Freistellung von der Arbeit- sowas nennt sich Mutterschutz und dauert von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. Uns geht es hier nicht darum, uns vor der Arbeit zu drücken, sondern ganz einfach darum, dass wenn wir ja eh zu hause mit den Kindern sind (denn Arbeit für meinen Mann kündigt sich derzeit leider nicht an), wir nicht der Solidargemeinschaft noch mehr auf der Tasche liegen wollen, indem wir beispielsweise eine zusätzliche Haushaltshilfe beantragen; das kostet den vielzitierten Steuerzahler (und ja! ich bin auch einer!!!) mehr als wenn mein Mann einfach nur die zwei Monate mit zu Hause bleibt und keine Extrakosten verursacht! Verstehe ich das jetzt richtig... ich könnte jetzt bei der Krankenkasse beantragen, meinen Mann als Haushaltshilfe zu beschäftigen und die Krankenkasse (also auch wieder die Solidargemeinschaft) müsste das sogar bezahlen? Dannn würde er ja theoretisch sogar noch Geld dafür bekommen, wenn er zu hause bleibt ...??? |
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#14
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| Das Gesetz sieht 12 Monate Elterngeld vor - plus zwei Vätermonate. Ob es die auch gibt, wenn der Vater arbeitslos ist, kann besser als die ALG2-SBs hier die heimische Elterngeldstelle beantworten. (Sozialamt, Sachgebiet Elterngeld) Fakt ist: beide Eltern können sich die Gesamtzeit verteilen , wie sie wollen und erhalten auch beide parallel den Freibetrag von 300 € / Monat bei ALG2-Bezug angerechnet. Logischerweise wird die Anzahl der Monate dadurch weniger. Wir haben zwei "Vollmonate" parallel genommen und die Mutter nimmt für den halben Satz noch weitere 20, das geht alles. Vater geht wieder arbeiten, Familie bleibt weiter ALG2-BG. |
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#15
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| Heiliges Blättle! Nochmal: Es geht nicht um das ElternGELD, sondern um die ElternZEIT!!! Weil BEIDE zuhause bleiben wollen. Und das geht nicht mit ALG 2! Turtle |
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#16
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| Naja gehen tut das schon. Nur ist halt nix abgesichert, also könnte es jeden Tag sein, dass ein Brief mit Maßnahmen oder Arbeitsvorschlägen ins Haus flattert. Aber fragen kann man ja den SB ja, vll macht er das sogar mit ![]() @ Joana: Bei meiner Freundin war die Situation ein bissi anders. Sie war auch in Elternzeit mit ALG2 aber ihr Mann bezog noch ALG1 und die Krankenkasse hat für diese Zeit weiterbezahlt. |
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#17
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| Ja, klar tuts gehen, wer arbeitslos ist, ist gemeinhin auch zuhause. Aber wie du schon sagst: Einer muss sich um Arbeit bemühen und kann auch ganz schnell mal zu einer Maßnahme herangezogen werden, hier eben der Mann. Ein Anrecht, auch einfach so zuhause zu bleiben, hat er jedenfalls nicht. Turtle |
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#18
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| Zitat aus Wissensdatenbank Fachinformation SGB II - § 11 - Eintrag 10106: Anliegen: Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 BEEG können Eltern auch gleichzeitig den jeweiligen Monatsbetrag des Elterngeldes beziehen. Entsprechend den fachlichen Hinweisen zu § 11 Rz. 11.116 ist ein Betrag in Höhe von 300 € nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Wie ist das Elterngeld zu berücksichtigen, wenn beide Eltern gleichzeitig jeweils 300 € Elterngeld beziehen? Antwort: Jedem Elterngeldbezieher ist für jedes Kind (z.B. Mehrlingsgeburten) ein Freibetrag von 300 € einzuräumen. Erhalten beide Elternteile für ein Kind jeweils 300 € Elterngeld, so ist der Freibetrag beiden Personen zu gewähren. Hinweise: §§ 2, 4, 10 BEEG |
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#19
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| Jetzt ein letztes Mal, weil es langsam nervt: Es geht hier nicht um ElternGELD sondern um ELTERNZEIT!!!!! Hier geht es darum, ob BEIDE zuhause bleiben können. Und wenn du schon dazu in der WDB rumschnüffelst, dann schnüffel richtig: § 1010006 19.11.07 Anliegen: Kann bei der Geburt eines weiteren Kindes der bisherige Alleinverdiener der BG Elternzeit nehmen, obwohl der/die Ehepartner/in bisher die Kinderbetreuung übernommen hat und dadurch nicht erwerbstätig war? Antwort: Ja. die Eltern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Elternzeit nimmt. Anders als nach dem alten BErzG (WDB-Eintrag 10005 zu § 10), kann auch der Alleinverdiener nicht auf die Fortführung seiner Erwerbstätigkeit verwiesen werden. Sollten aber durch die Inanspruchnahme der Elternzeit beide Partner "arbeitslos" (nicht im Sinne Alg I) werden, so muss ein Partner bestimmt werden, der die Kinderbetreuung übernimmt. Nur dieser kann sich auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II berufen. Der andere Partner muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Partnermonate. Die Frage der Zumutbarkeit ist damit an die Sicherstellung der Betreuung der Kinder gebunden, und nicht an die Frage, wer Elterngeld bezieht bzw. Elternzeit in Anspruch nimmt. Die Beschäftigungsmöglichkeit des Elterngeld beziehenden Partners verbleibt - auch bei einem anderen Arbeitgeber. Entscheiden sich beide Partner dafür, gleichzeitig Elterngeld zu beziehen und werden sie dadurch hilfebedürftig bzw. erweitern ihre Hilfebedürftigkeit, ist auch hier zu klären, welcher der beiden Partner die Kinderbetreuung übernimmt und welcher für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung steht. Bezüglich der unterstellten Falschaussage erwarte ich im Übrigen eine Stellungnahme. Ich lasse mir hier sowas garantiert nicht vorwerfen! Turtle |
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#20
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| Während des Elterngeldbezuges ist man automatisch auf Grund des selben krankenversichert. Rentenbeiträge gibt es nur für die Mutter, aber die kann man auf Antrag beim Rentenversicherungsträger aufteilen, so dass auch der Vater nicht leer ausgeht. Und jaaaa - es heißt nur für Berufstätige Elternzeit - ich glaube aber, darum geht es der Fragestellerin nicht. Definitiv können beide gleichzeitig als Elterngeldbezieher zu Hause bleiben, wenn einer in Elternzeit ist und der andere arbeitslos. Das haben wir wie auch mehrere Arbeitskollegen von mir praktiziert, die auch nicht alle bei der gleichen ARGE sind. |
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| elterngeld, elternzeit, elternzeit und hartz 4, vätermonate |
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