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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich bin 30 und meine Mutter über 50. Mir gehts beruflich ganz gut während meine Mutter Hartz IV bezieht und darüber alles andere als Glücklich ist. Das ist aber ein anderes Thema. Nun will ich in naher Zukunft längere Zeit ins Ausland. Dafür will ich meine Wohnung aufgeben, alles verscherbeln und mich dann beim Einwohnermeldeamt bei meiner Mutter anmelden für die Zeit. Frage ist nun ob das überhaupt geht? Ich wohne schon seit fast 15 nicht mehr bei ihr und hab meinen eigenen Haushalt. Da sie aber Hartz IV bekommt und ich ihr Kind bin... Was genau könnten da für Probleme auftreten? Wäre das eine Bedarfsgemeinschaft selbst wenn ich nicht mal mehr hier bin? Danke im voraus für jede Antwort die mich irgendwie weiter bringt bei diesem undurchschaubarem Thema. |
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#2
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| Wenn du in der Wohnung deiner Mutter gemeldet bist, werden ihr nur noch 50% der Miete und Nebenkosten erstattet. Oder sagen wir anders, als imaginärer Mitbewohner der Wohnung hast du die hälfte der Miete und Nebenkosten zu tragen. Gemeldet ist man dort wo der gewöhnliche Aufenthalt ist. Sagst du dann das du dort nur gemeldet bist, aber woanders wohnst, ist es auch noch ein Verstoss gegen das Meldegesetz. Meldegesetz ? Wikipedia Dazu kommt, gemeldet in D, krankenversicherungspflichtig in D. |
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#3
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| Sowas hatte ich schon befürchtet und leider wurde die Befürchtung bestätigt. Krankenkasse war klar. Zahle ja auch weiterhin Lohnsteuer, usw. Dann muss ich mich nach einer Alternative umgucken um die Meldepflicht zu erfüllen. Danke dir vielmals für die Antwort! |
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#4
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| Soll das ganze eine Art Saisonarbeit sein, oder von einen D. Arbeitgeber ins Ausland entsendet ? Weil, warum zahlst du in D Lohnsteuer wenn du im Ausland arbeitest ? Weshalb soll der Hauptwohnsitz in D bleiben ? |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, einwohnermeldeamt, hartz 4, meldepflicht |
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