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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 19.06.2009, 18:21
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Standard Jedes Mitglied der BG förderfähig?

Ich besuche zur Zeit einen Kurs zur "Betreuungskraft in Pflegeheimen"

In unserem Kurs ist auch eine Frau die schon in einem Pflegeheim arbeitet, aber laut diesem neuen Pflegeerweiterungsgesetz verpflichtet ist diesen zuzusätzlichen Kurs zu besuchen.

Sie muss die Hälfte des Kurses alleine tragen und bekommt auch keine Fahrtkosten erstattet. Den anderen Teil zahlt wohl der AG und sie bekommt ihr Gehalt weiterhin.

Soweit ich weis bezieht sie aber zusammen mit ihrem Mann noch ALG II Leistungen.

Ich war immer der Meinung, so wurde es auch hier geschrieben, das wenn zwar nur einer der BG ALG II bezieht werden aber trotzdem beide immer herangezogen um die Hilfsbdürftigkeit zu senken.

Müsste also die Frau nicht auch vom Job Center/Arbeitsamt die Hälfte von dem Kurs und die Fahrtkosten erstattet bekommen da sie ja indirekt auch ALG II bezieht oder habe ich einen Denkfehler?

Angela
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  #2  
Alt 19.06.2009, 18:32
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Nur weil der Arbeitgeber die Frau (wohl) zu etwas verpflichtet, heißt das doch nicht, dass dann das Amt verpflichtet ist, es zu bezahlen?!

Turtle
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  #3  
Alt 19.06.2009, 18:39
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Beiträge: 1.166
Standard nicht besuchter Kurs bedeutet Arbeitslosigkeit

Nein, aber wenn sie diesen Kurs nciht besucht würde sie wieder arbeitslos werden und die Bedürftigket würde sich erhöhen. Also ist der Kurs indirekt eine Sache die ihr aus einer evtl. drohenden Arbeitslosigkeit hilft bzw. diese verhindert. Das müsste doch dann aber förderfähig sein, oder ?

Angela
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  #4  
Alt 20.06.2009, 15:05
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Gekündigt wird man nicht so einfach. Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie gekündigt werden? Was steht im Pflegeweiterentwicklungsgesetz, was sie unbedingt haben muss?

Hat sie überhaupt vorher beim Amt nachgefragt wegen Förderung?

Turtle
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  #5  
Alt 20.06.2009, 19:36
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Nein, das ganze war eigentlich meine persönliche Überlegung.

Ich weis nur das sinngemäß in diesem Gesetz steht das Demenzerkrankte nur von entsprechend ausgebidleten Leuten betreut werden dürfen und das die Krankenkassen bzw. Pflegekasse nur bezahlen wenn Pflegeheime entsprechend ausgebildetes Personal für demenzkranke Leute bereitstellen.

Meiner Klassenkollegin wurde das auch sinngemäß so gesagt das wenn sie die Ausbildugn nicht macht bekommt das Pflegeheim kein Geld mehr für die Betreuung der Demenzkranken. Dann kann man sie nicht mehr bezahlen und die Folge wäre die Kündigung.

Angela
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  #6  
Alt 20.06.2009, 20:04
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Nun ja, aber bevor du nichts Genaues weißt, kannst du eigentlich auch nicht fragen. Es fängt ja schon an mit "ich glaube, sie bekommen ALG 2"...

Im Übrigen ist das mit der "verantwortlichen Pflegefachkraft" doch nichts neues, nur, dass es jetzt im § 71 SGB XI steht und früher im § 80. Das Pflegeheim muss über eine gewisse Anzahl an diesen anerkannten Pflegefachkräften verfügen, aber nicht nur ausschließlich. Es ist quasi eine normale berufliche Weiterbildung, mit der man hinterher höherwertige Aufgaben übernimmt. Wenn nicht, bleibt man eben nur in der Pflegeassistenz. Dass man da aber gleich entlassen wird, wage ich zu bezweifeln. Ggf. erfüllt die Frau die Voraussetzungen für die verantwortliche Pflegefachkraft (entsprechende Ausbildung als Gesundheits- oder Altenpfleger und mind 2 Jahre Berufserfahrung), so dass sie durch den Kurs in der Hierarchie nach oben rutschen kann. Das sie bei Nichtteilnahme entlassen worden wäre, wage ich zu bezweifeln.

Turtle

Geändert von Turtle1972 (20.06.2009 um 20:35 Uhr)
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