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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich blicke trotz Studium diverser Fäden hier und der generellen Grundlagen nicht so ganz durch, was meinen speziellen Fall anbelangt und bitte daher um Hilfe bzw. Aufklärung. Zur Sache: Ich bin selbst Studentin, mein Partner ebenfalls, er wird allerdings demnächst sein Studium beenden. Da er noch keinen konkreten Job in Aussicht hat, stellt sich die Frage nach Beantragung von H4-Leistungen nach Abschluss seines Studiums. Er ist deutlich über 25, d.h. seine Eltern sind nicht mehr verpflichtet, für ihn aufzukommen (tun dies bisher allerdings). Wir leben seit mehreren Jahren zusammen, sind also eine deutlich eheähnliche Gemeinschaft und somit eine Bedarfsgemeinschaft. (Korrigiert mich bitte, falls ich hier etwas Falsches annehme) Die konkrete Frage: Inwieweit bin ich als Lebenspartnerin verpflichtet, für meinen Partner aufzukommen? Ich werde selbst finanziell von meinen Eltern unterstützt (bin nicht Bafög-berechtigt) und verdiene mir knapp unter 400 Euro im Monat durch einen Hilfskraft-Job an der Uni hinzu. Wird mir all dies (auch die Unterhaltsleistung meiner Eltern) als Einkommen angerechnet? (D.h. müssten über diese Unterhaltsleistung an mich im Umkehrschluss meine Eltern für meinen Partner aufkommen? Erscheint mir irgendwie absurd...) Und wie sieht es mit meinem Vermögen aus - müsste das auch für den Unterhalt meines Partners vollständig aufgebraucht werden, bevor irgendwelche Leistungen bewilligt werden? Danke schon mal für die Auskunft! |
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#2
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| Ich greife nur mal einen Aspekt heraus: Zitat:
Mit anderen Worten: Bis zum Ende des Studiums sind die Eltern verpflichtet (wenn es die erste Ausbildung ist). Wenn er nun sein Studium beendet hat ist auch die Unterhaltspflicht der Eltern beendet. |
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#3
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| Ok, danke für den Hinweis! Wobei das ja an der Ausgangslage nichts ändert... |
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#4
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| Da ihr eine BG bildet musst du dein Einkommen und dein Vermögen offen legen. Heißt also, es kommt bei der Berechnung des Alg 2 auf die Summe deines Vermögens an und auf die Höhe der Zahlungen deiner Eltern an dich + Hilfskraftjob. Unter Umständen müssen seine Eltern trotz Ü25 einen kurzen Wisch verfassen, dass sie nicht mehr für ihn finanziell aufkommen möchten. Eine Begründung ist dabei auch nicht notwendig.
__________________ "Wenn du es wirklich tun willst, tust du es. Es gibt keine Ausreden." - Bruce Naumann - |
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