Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.01.2012, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 2
Standard Inwieweit muss ich für meinen Partner aufkommen?

Hallo,

ich blicke trotz Studium diverser Fäden hier und der generellen Grundlagen nicht so ganz durch, was meinen speziellen Fall anbelangt und bitte daher um Hilfe bzw. Aufklärung.

Zur Sache: Ich bin selbst Studentin, mein Partner ebenfalls, er wird allerdings demnächst sein Studium beenden. Da er noch keinen konkreten Job in Aussicht hat, stellt sich die Frage nach Beantragung von H4-Leistungen nach Abschluss seines Studiums. Er ist deutlich über 25, d.h. seine Eltern sind nicht mehr verpflichtet, für ihn aufzukommen (tun dies bisher allerdings). Wir leben seit mehreren Jahren zusammen, sind also eine deutlich eheähnliche Gemeinschaft und somit eine Bedarfsgemeinschaft. (Korrigiert mich bitte, falls ich hier etwas Falsches annehme)

Die konkrete Frage: Inwieweit bin ich als Lebenspartnerin verpflichtet, für meinen Partner aufzukommen? Ich werde selbst finanziell von meinen Eltern unterstützt (bin nicht Bafög-berechtigt) und verdiene mir knapp unter 400 Euro im Monat durch einen Hilfskraft-Job an der Uni hinzu. Wird mir all dies (auch die Unterhaltsleistung meiner Eltern) als Einkommen angerechnet? (D.h. müssten über diese Unterhaltsleistung an mich im Umkehrschluss meine Eltern für meinen Partner aufkommen? Erscheint mir irgendwie absurd...)
Und wie sieht es mit meinem Vermögen aus - müsste das auch für den Unterhalt meines Partners vollständig aufgebraucht werden, bevor irgendwelche Leistungen bewilligt werden?

Danke schon mal für die Auskunft!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.01.2012, 21:51
pAp pAp ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.000
Standard

Ich greife nur mal einen Aspekt heraus:
Zitat:
Zitat von Mandarina Beitrag anzeigen
Er ist deutlich über 25, d.h. seine Eltern sind nicht mehr verpflichtet, für ihn aufzukommen
Die Unterhaltspflicht hängt nicht mit dem Alter zusammen. Die Eltern müssen ihn bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhalten, danach muss er dann selbst für sich sorgen. Das Alter spielt da keine Rolle.
Mit anderen Worten: Bis zum Ende des Studiums sind die Eltern verpflichtet (wenn es die erste Ausbildung ist). Wenn er nun sein Studium beendet hat ist auch die Unterhaltspflicht der Eltern beendet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.01.2012, 09:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Ok, danke für den Hinweis! Wobei das ja an der Ausgangslage nichts ändert...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.01.2012, 09:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 11
Standard

Da ihr eine BG bildet musst du dein Einkommen und dein Vermögen offen legen.
Heißt also, es kommt bei der Berechnung des Alg 2 auf die Summe deines Vermögens an und auf die Höhe der Zahlungen deiner Eltern an dich + Hilfskraftjob.

Unter Umständen müssen seine Eltern trotz Ü25 einen kurzen Wisch verfassen, dass sie nicht mehr für ihn finanziell aufkommen möchten. Eine Begründung ist dabei auch nicht notwendig.
__________________
"Wenn du es wirklich tun willst, tust du es. Es gibt keine Ausreden."
- Bruce Naumann -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner will nicht für mich aufkommen wenn man zusammenzieht ;-( Unsichere1969 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 23 31.10.2011 16:58
Muß mein Partner für meine Kinder aufkommen? Akina Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 17 17.03.2009 15:42
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Partner automatisch auch bedürftig oder extra Antrag? Kindergeld noch drauf? Übergangsarbeitslose Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 13 15.03.2009 20:54


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:23 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0