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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 17.03.2009, 08:13
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Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 8
Standard Ich Rentner und sie Hilfe zum Lebensunterhalt Fragen

Hallo
Bin neu hier und aus Thüringen
Ich bin EU-Rentner.
Rente 600€
Meine Freundin arbeitet und bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ihr Einkommen beträgt 500€
Dazu 290€ Hilfe zum Lebensunterhalt
Wir möchten zusammenziehen.
Wieviel qm Wohnfläche stehen uns zu?
Wieviel Einkommen dürfen wir habendamit meine Freundin den Anspruh auf
Hilfe zum Lebensunterhalt nicht verliert?
Danke
Reiner Kahlhardt
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  #2  
Alt 17.03.2009, 08:51
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Bzgl. der Angemessenheit der Wohnung müsst Ihr Euch beim zuständigen Amt erkundigen, da es örtlich verschiedene Regelungen gibt.

Ob noch ein Anspruch auf ALG II besteht, kannst Du mit dem ALG II-Online-Rechner auf dieser Seite (Startseite) errechnen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 17.03.2009, 09:30
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Zitat:
Wieviel Einkommen dürfen wir habendamit meine Freundin den Anspruh auf
Hilfe zum Lebensunterhalt nicht verliert?
Wieso ist denn der Anspruch so wichtig? Wenn ihr zusammenzieht, habt ihr weniger Wohnkosten (2 x 1 Wohnung von 45 bis 50 qm dürfte doch wohl teurer sein als eine Wohnung mit 60 qm, oder?) und 2 mal Einkommen.

Du 600 Euro Rente, sie 500 Euro Lohn. Plus vielleicht noch etwas Wohngeld von der Wohngeldstelle: Das sollte doch wohl reichen.

Turtle
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  #4  
Alt 17.03.2009, 10:34
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Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 8
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Hallo
Danke für die schnellen Antworten
Das ist deshalb so wichtig, weil ich bis jetzt kenerlei Ausgaben habe.
Ich wohne im Elternhaus.
Ich muss auch wissen ob es besser ist,wenn ich die Wohnung nehme oder meine Freundin, oder beide zusammen.
Danke Reiner
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  #5  
Alt 17.03.2009, 10:58
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Wenn Du mit in die Wohnung ziehst, dann ist es wurst wer von beiden der Mieter ist oder ob Ihr das beide seid.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 17.03.2009, 11:11
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Hallo
Es ist eben nicht wurst.
Beim Rechner ist es auch nicht wurst ob ich als 2.Einkommen Rente oder Einkommen anführe.
Wenn ich die Wohnung nehme, bekomme ich Wohngeld.
Das wollte ich alles miteinander vergleichen.
Das Geld ist sowieso knapp da zählt jeder €
Danke Reiner
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  #7  
Alt 17.03.2009, 11:13
Benutzerbild von Mandy
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Die Rente ist bei "Sonstigem Einkommen einzutragen" Der Lohn Deiner Frau bei Erwerbseinkommen.
Ich spreche vom ALG II, nicht vom Wohngeld!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #8  
Alt 17.03.2009, 11:14
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn ihr Tabellenwohngeld beantragen wollt, müsst ihr beide Mieter sein. Wärest nur du Mieter, würde man bei einer zweiten Person in der Wohnung nur die halbe Miete mit deinem ganzen Einkommen als Wohngeldberechnungsgrundlage nehmen, wodurch Wohngeld natürlich (durch die halbe Miete) recht niedrig ausfällt oder abgelehnt wird.


Turtle
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  #9  
Alt 17.03.2009, 11:19
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Ich meine , es ist ein Unterschied ob ich Rente angebe oder Erwerbseinkommen Partner
Danke Reiner
Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Die Rente ist bei "Sonstigem Einkommen einzutragen" Der Lohn Deiner Frau bei Erwerbseinkommen.
Ich spreche vom ALG II, nicht vom Wohngeld!
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  #10  
Alt 17.03.2009, 11:22
Benutzerbild von Mandy
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Du sprichst aber anscheinend vom Wohngeld, nicht vom ALG II.
__________________
Grüsse,

Mandy

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