| |
| |||||||
| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Bin neu hier und aus Thüringen Ich bin EU-Rentner. Rente 600€ Meine Freundin arbeitet und bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt. Ihr Einkommen beträgt 500€ Dazu 290€ Hilfe zum Lebensunterhalt Wir möchten zusammenziehen. Wieviel qm Wohnfläche stehen uns zu? Wieviel Einkommen dürfen wir habendamit meine Freundin den Anspruh auf Hilfe zum Lebensunterhalt nicht verliert? Danke Reiner Kahlhardt |
|
#2
| ||||
| ||||
| Bzgl. der Angemessenheit der Wohnung müsst Ihr Euch beim zuständigen Amt erkundigen, da es örtlich verschiedene Regelungen gibt. Ob noch ein Anspruch auf ALG II besteht, kannst Du mit dem ALG II-Online-Rechner auf dieser Seite (Startseite) errechnen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#3
| ||||
| ||||
| Zitat:
Du 600 Euro Rente, sie 500 Euro Lohn. Plus vielleicht noch etwas Wohngeld von der Wohngeldstelle: Das sollte doch wohl reichen. Turtle |
|
#4
| |||
| |||
| Hallo Danke für die schnellen Antworten Das ist deshalb so wichtig, weil ich bis jetzt kenerlei Ausgaben habe. Ich wohne im Elternhaus. Ich muss auch wissen ob es besser ist,wenn ich die Wohnung nehme oder meine Freundin, oder beide zusammen. Danke Reiner |
|
#5
| ||||
| ||||
| Wenn Du mit in die Wohnung ziehst, dann ist es wurst wer von beiden der Mieter ist oder ob Ihr das beide seid.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#6
| |||
| |||
| Hallo Es ist eben nicht wurst. Beim Rechner ist es auch nicht wurst ob ich als 2.Einkommen Rente oder Einkommen anführe. Wenn ich die Wohnung nehme, bekomme ich Wohngeld. Das wollte ich alles miteinander vergleichen. Das Geld ist sowieso knapp da zählt jeder € Danke Reiner |
|
#7
| ||||
| ||||
| Die Rente ist bei "Sonstigem Einkommen einzutragen" Der Lohn Deiner Frau bei Erwerbseinkommen. Ich spreche vom ALG II, nicht vom Wohngeld!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#8
| ||||
| ||||
| Wenn ihr Tabellenwohngeld beantragen wollt, müsst ihr beide Mieter sein. Wärest nur du Mieter, würde man bei einer zweiten Person in der Wohnung nur die halbe Miete mit deinem ganzen Einkommen als Wohngeldberechnungsgrundlage nehmen, wodurch Wohngeld natürlich (durch die halbe Miete) recht niedrig ausfällt oder abgelehnt wird. Turtle |
|
#9
| |||
| |||
| Ich meine , es ist ein Unterschied ob ich Rente angebe oder Erwerbseinkommen Partner Danke Reiner |
|
#10
| ||||
| ||||
| Du sprichst aber anscheinend vom Wohngeld, nicht vom ALG II.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hilfe Rückwanderer | stockel24 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 20 | 06.03.2012 14:23 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Selbständig und ALG II | ma1975 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 11.02.2009 11:11 |