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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin etwas durcheinander. Unsere Situation kurz: Wir sind vor 3 Jahren zusammengezogen, sind nun eine Bedarfsgemeinschaft. Alles schick, gab bisher keine Probleme, das JobCenter hat sich auch nie wirklich gekümmert. Nun sind wir umgezogen, hat auch alles (fast) reibungslos geklappt. Nun hat das neue zuständige JobCenter mich angerufen und will mit mir meine berufliche Situation besprechen. Ich bin seit September 2008 in Arbeit, habe vorher eine schulische Ausbildung gemacht (bin daher mehr als froh überhaupt nen Job gefunden zu haben). Seit September 2009 ist mein Vertrag unbefristet verlängert worden. Verdiene 1125 Euro brutto, hab also schlapp 850 Euro netto. Nun meinte die nette Dame am Telefon, dass ja mein Gehalt für meinen Job ganz okay ist, aber dass sich da bestimmt was besseres finden lässt. So, nun zu meinen aufgewühlten Gefühlen: 1) Wie geschrieben, bin ich glücklich überhaupt nen Job zu haben. 2) Bin ich tatsächlich verpflichtet, einen anderen Job annehmen zu müssen, geschweige denn danach suchen zu? Können die das wirklich von mir verlangen? Ich hab vor meinem jetztigen Job monatelang gesucht und nur Absagen kassiert, weil es halt ne schulische Ausbildung war. Da werden meine Chancen jetzt nicht besser stehen, zumal ich in dem Beruf eh nicht direkt arbeite. (Hab Kauffrau für Bürokommunikation gelernt und arbeite nun im Call-Center.) 3) Ist es nicht wichtiger meinen Partner wieder in Arbeit zu bekommen, anstatt sich um mich Gedanken zu machen? Ich hab echt Angst, dass ich meinen Job, der mir ungemein Spaß macht, aufgeben muss, nur damit der Staat weniger Geld zahlen soll . Vielleicht hat einer von euch eine hilfreiche oder beruhigende Antwort. Grüße, wolfsshadow |
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#2
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| Also erstmal geltet ihr beide als hilfebedürftige Personen, da der Gesamtbedarf eurer Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt ist (§ 9 Abs. 3 Satz 3 SGB II). Damit seid ihr beide Kunden des Alg II-Trägers, eine Priorität zwischen dir und deinem Partner gibt es insofern nicht. Daher bist auch du grundsätzlich verpflichtet, eine besser bezahlten Job anzunehmen - wenn dadurch der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft gesenkt werden kann. Das ist allerdings auch ziemlich theoretisch. Ich würde erstmal entspannt in das Gespräch gehen. Sollen sie doch erstmal einen besser bezahlten Job für dich finden. Und wenn sie ihn finden: Was spricht dagegen, einen besser bezahlten Job zu erhalten? |
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#3
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| Danke für deine Antwort. So ähnlich hab ich das nun erstmal auch aus anderen Quellen gehört. Nun ja, mir ist die Bezahlung von meinem Job ansich ausreichend, da mir persönlich die Atmosphäre und Spaß im Vordergrund steht. Klingt doof, aber ist so. Ich fühl mich einfach sauwohl da, wo ich jetzt gerade bin. Und nun ja, vom Amt her bin ich wohl der schneller zu vermittelnde Part in unserer Gemeinschaft (abgeschlossene Ausbildung), das macht mir so ne Angst vor dem Termin. Nächstes Problem ist einfach, dass ich den für mich falschen Beruf erlernt habe. Fühl mich darin nicht wohl und darum arbeite ich auch nicht in dem Bereich. Hab das damals nur durchgezogen, damit ich überhaupt nen Beruf habe. Aber im Moment bin ich auch soweit, dass ich sage, ich geh da hin, hör mir das an und bin wieder weg. Grüße, wolfsshadow |
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#4
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| Was schränkt denn Deinen Partner bei der arbeitssuche ein? Ansonsten kannst Du ja evtl. Arbeitsangebote der Arge vll an ihn weiterleiten. |
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#5
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Er hat keine Berufsausbildung. Daher bleibt für ihn quasi nur der letzte Müll übrig (war zumindest bisher so). Und ständig red ich auf ihn ein, überleg dir, was du machen willst und wir gucken nach ner Umschulung, denn für Ausbildung ist er mit 30 Jahren zu alt (obwohl er die Antwort auch schon mit 26 zu hören bekommen hat).Zeitarbeit haben wir alles durch. Ist der letzte Dreck. Zwischenzeitlich hatter er dann mal nen Vollzeitjob gefunden, da hat dann nach nem halben Jahr der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr gezahlt . Zwei Monate ging das so, dann kam immer ein bisschen was und dann wieder hungern. Am Ende wurde er gekündigt, weil er beim Amt war und nachgefragt hat, welche Hilfen ihm eventuell zustehen (damals war ich noch mitten in meiner schulischen Ausbildung und hab selbst kein Geld verdient).Lichtblick: Wahrscheinlich sind wir fündig geworden, was eine Umschulung für ihn angeht. Jetzt muss nur noch das Amt ja sagen. Dann ist das schon mal in Sack und Tüten. Vielleicht wird es dann auch für ihn leichter. Danke für eure Hilfe bisher . |
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| hartz 4, jobangebot arbeitnehmer |
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