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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hi Ihr Spezies, vielleicht könnt Ihr uns helfen. Ich (Student 29) und meine Verlobte (Studentin 31) wohnen seid ein paar Jahren in der Wohnung meiner Eltern, da sie in einem Gartenverein wohnen aber nicht als Festwohner dort wohnen dürfen haben sie noch ihre Wohnung behalten und lassen uns dort wohnen. Jetzt müssen sie aus dem Garten raus und in die Wohnung weil im Gartenverein im Oktober das Wasser über den Winter abstellen. Da die Wohnung eine 2 Zimmerwohnung ist, können 4 Leute dort nicht wohnen. Jetzt brauchen wir eine neue Wohnung, das Problem ist nur wie sind Studenten und haben kein Einkommen, bzw. so wenig das wir uns nie eine Wohnung leisten können. Würden wir ALG2 bekommen? Eine weitere Frage ist kann meine Verlobte bei mir dann wohnen bzw. können wir uns gemeinschaftlich veranschlagen lassen, wenn sie nicht in der neuen Wohnung gemeldet wird? Ihr fragt euch bestimmt warum sie nicht bei mir gemeldet werden soll, das hat ein triftigen Grund. Sie ist noch bei Ihrer Mama gemeldet, die in einem kleinen Genossenschaftshäuschen wohnt und dadurch hat sie falls ihre Mamma sterben sollte (sie ist 63) ein Erbrecht auf das wohnen in diesem Haus da sie auch selber dort Genossin ist und dann auch zu dem geringen Mietpreis. Wenn sie sich bei mir aber meldet verliert sie das Recht im Todesfall in das Geburtshaus zu ziehen und das will sie nicht. Also die Fragen in kurz: 1. Können wir bzw. ich ALG2 bekommen? 2. Muss meine Verlobt sich bei mir denn melden? 3. Wenn nicht können wir uns gemeinsam veranschlagen lassen? Es wäre toll wenn Ihr uns helfen könntet Euer Manu |
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#2
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| Studenten sind vom ALG II ausgeschlossen, da ein Studium BAföG-förderfähig ist.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ich bekomme aber kein Bafög, da ich im zu hohem Semester bin. |
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#4
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| Die Ausbildung ist aber dem GRUNDE NACH BAföG-förderungsfähig. Nüchtern betrachtet heisst das: der Steuerzahler, der Dir mit ALG II die Wohnung finanzieren soll, kann nichts dafür, dass Du so lange studierst.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Und was heisst das für mich, soll ich jetzt auf der Strasse wohnen? |
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#6
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| Es würde reichen, wenn du und deine Partnerin sich einen Job sucht, so wie alle anderen Studenten auch. |
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#7
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| Übrigens könnte ich mir vorstellen, dass Deine Verlobte zur Zeit akkut gegen, dass Melderecht verstösst. Würde das Erbrecht nicht auch mit einem 2t Wohnsitz vererbt werden? Davon mal ab ist Deine Schwiemu in spe so krank oder wieso wird mit ihrem baldigen Tod gerechnet, die gute ist doch "erst" 63. |
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#8
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| Meine Verlobte bekommt ja keine Post oder so bei mir sie ist halt fast immer bei mir sie hat ja noch ihr zimmer bei ihrer Mutter und ist da auch mehrmals die Woche, nur schlafen tut sie bei mir. Laut der Genossenschaft verliert sie nicht das Erbrecht an den Genossenschaftsanteilen nur sie verliert das Recht wenn Ihrer Mutter sterben sollte wieder in das Haus zu ziehen, deshalb bleibt sie gemeldet. Und meine Schwiemutter gehts gut es ist der rein theoretische Fall Und was den Job angeht, ich hatte bis zu 1.01.09 einen Job in der Anwaltskanzlei meines Schwiegervates nur der ist am 30.12 verstorben wodurch sich auch mein Job dort erledigt hat. Nur verdient habe ich da auch nicht soviel das ich mir eine Wohnung leisten konnte. Und für die Leute die es nicht wissen Studenten dürfen in Hamburg im Semester nur max. 20 Std die Woche arbeiten, das heißt der Verdienst ist auch dadurch begrenzt. Ich hoffe ich bekomme auch mal eine richtige Antwort auf meine Frage |
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#9
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| Deine Frage war, ob ihr Alg2 bekommen könnt. Und Mandy hat schon darauf geantwortet: Nein! Ihr seid vom Leistungsbezug gemäß § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen. Solange ihr studiert, bekommt ihr keinen Cent von der Arge (bzw. in Hamburg heißt es, glaub ich, Team Arbeit).
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#10
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| Ich befürchte mal, die Antworten waren schon richtig. Das einzige, was mir noch einfällt - falls Du oder Deine Verlobte mehr oder minder unmittelbar vor dem Examen steht, könnte ALG II als Härtefall gezahlt werden. Aber die Grenzen sind da sehr eng. Ob das Wohnrecht bei der Genossenschaft auch über einen Zweitwohnsitz zu halten ist, weiß ich nicht. Wenn kein ALG II gezahlt wird, ist es ohnehin ohne Belang, wo der Hauptwohnsitz ist, da kann dann problemlos auch ein Zweitwohnsitz zukommen. |
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