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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 31.07.2010, 23:11
Ivi Ivi ist offline
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Frage Hilfe,Chef gestorben, mein Partner trotz Elternzeit arbeitlos

Ich brauche Rat,
ich habe bis Ende Oktober Elternzeit beantragt (voll). Danach sollte mein Partner seine zwei Monate für 300 Euro nehmen und dennoch weiter arbeiten. Er arbeitet schon immer nur 27 Stunden. Ich wollte dann statt seiner diese 2 Monate daheim bleiben und habe bei meinem Chef Erziehungsurlaub bis Januar beantragt. Nun ist unerwartet der Chef von meinem Schatz gestorben und die Praxis wird von den Erben wohl aufgelöst werden. Das würde bedeuten, dass mein Schatz genau in seiner Elternzeit arbeitslos würde und dann würde ihm ja das Elterngeld von seinem Arbeitslosengeld abgezogen. Ich bekäme dann nichts und kann aber auch nicht vor Januar zurück in meinen Beruf. Wir müssen dann als 4 köpfige Familie von etwa 600 Euro plus Kindergeld leben. Das würde bei unseren finanziellen Verpflichtungen vorne und hinten nicht reichen. Die Kindergartenplätze (je ca. 125 Euro teuer)kann ich auch nicht kündigen, denn ich brauche diese ja, damit ich wenigstens ab Januar wieder arbeiten kann...
Nun meine Frage, ist es möglich für mich Hartz 4 o.Ä. zu bekommen, obwohl ich in Erziehungszeit bin??? Gibt es andere finanzielle Hilfen usw. Ich bin total verzweifelt, weil ich wirklich Angst habe!
Danke Eure IVI
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  #2  
Alt 01.08.2010, 00:42
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Beiträge: 2.558
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Hat sich da was geändert beim Elterngeld? Beim Erziehungsgeld durfte man doch nur 19 Stunden arbeiten, ohne daß was abgezogen wird.
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  #3  
Alt 01.08.2010, 08:19
Ivi Ivi ist offline
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Registriert seit: 31.07.2010
Beiträge: 2
Unglücklich

Ja, beim Elterngeld darf man glaube ich bis zu 30 Stunden arbeiten. bekommt dann aber nur 60% von der Differenz, falls man vorher voll beschäftigt war. in unserem Fall aber mindestens die 300 Euro.
Jetzt ist mir gerade aufgefallen, dass mein Schatz ja u.U. garnicht arbeitslos sein darf, weil er ja offiziell die Kinderbetreuung übernimmt, dass hieße, er stünde dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung und hätte daher nur Hartz 4 Anspruch.
Nur ich, dürfte mich Arbeitsuchend melden, aber auch nicht Arbeitslos, da ich ja noch eine Stelle habe (wenn auch erst im Januar in aktiver Form). Aber welcher Arbeitgeber würde mich schon für 2 Monate einstellen...
Es ist eine total verfahrene Situation, eine Übernahme der Praxis (unser einziger Ausweg) kommt aus finanziellen und baurechtlichen Bestimmungen nicht in Frage. Weiterhin währe die Zeit zu kurz in der man sowas über die Bühne bringen muß. Das geht nur mit Eigenkapital, aber nicht, wenn man auf Kredite angewiesen ist.
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arbeitslos, elternzeit, hartz4

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