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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#31
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| In deinen Augen vielleicht, deshalb hast du ja auch eine PI laufen. Andere Familien kriegen damit bequem 5 Leute satt.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#32
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| Anscheinend kannst du gar nicht mit Geld umgehen, sonst hättest du mit deinem Einkommen keine PI laufen. Deshalb bist du auch der Meinung, dass dein Geld nicht zum Leben und deinen Vergnügungen reicht. Für deine Vergnügungen sind wir aber nicht zuständig. Deshalb sehe ich auch gar nicht ein, warum du noch Gelder vom Staat bekommen solltest. Ich muss für meine Vergnügungen selbst aufkommen. |
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#33
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| Die letzte Bemerkung fand ich gut. Ich will ja gar kein Geld vom Staat. Ich zahl ja selbst meine Steuern. Ihr versteht wohl ned ganz worauf es mir ankommt. Mein Leben war vielleicht bisher nicht sonderlich von "Reife" geprägt, was sich aber die letzten 1.5 Jahre geändert hat. Die Beziehung zu meiner Freunding "mit Kind" bin ich freiwillig eingegangen, jedoch wusste ich nicht welche Probleme das nach sich ziehen kann. Das meine Freundin Arbeitslosengeld bezieht ist schön und gut. Was sollte sie auch sonst machen mit einem Kind und als Alleinerziehend. Das ihr ex ein Arsch war dafür kann sie nix. Und einen Grippenplatz fürs Kind zum arbeiten hat sie nicht gefunden. Das Kind hat einen festen Kindergartenplatz und ab dem moment wo es da hin kommt wird sie auch wieder arbeiten. Nun bin ich eine Beziehung mit ihr eingegangen. Aber das wenn ich selbst geschröpft werde wenn ich mit ihr zusammenziehe finde ich einfach nicht ok. Ich will mit ihr zusammensein aber ob ich irgendwann heiraten werden oder es eine Beziehung auf Dauer ist kann ich doch etz noch nicht schmecken. Das zusammen ziehen sollte ursprünglich erst mal der Versuch sein auf Dauer zurecht zu kommen. Ich will nochmal betonen das es sich NICHT um mein Kind handelt aber ich es logischerweise akzeptiere und auch lieb gewonnen hab. Aber sie bekommt doch jetzt auch alles vom Amt. Und nur weil wir zusammenziehen mich auszunehmen das finde ich nicht ok. Normalerweise ist es auch normal das jeder seinen Teil der Wohnung, Strom und Essen selbst zahlt was sie damit dann ja nicht mehr kann (bzw nur halbwegs.) Aber frag mich ob des hier echt keiner nachvollziehen kann. Ich hab mir ein vorübergehendes Leben mit ihr ausgesucht. Für sie aufzukommen wenn wir verheiratet sind mach ich gern. ABER SIND WIR NICHT. |
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#34
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| Zitat:
Nachvollziehen kann ich das wohl, nichts desto trotz sieht das SGB II halt vor, dass Du mit Deinem Einkommen einstehen musst, ob Du das nun fair findest, oder nicht. Du hast nur 2 Möglichkeiten: a) zusammenziehen und zahlen b) es sein lassen Suchs Dir aus
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#35
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| Wenn man es genau nimmt, zahlt er gar nichts. Sein Beitrag an die Gemeinschaft beträgt genau € 262, das dürfte in etwa seiner Mietkostenersparniss entsprechen bei einem Zusammenzug. Denn ich glaube nicht, dass er jetzt nur €190 an Miete bezahlt. Von Schröpfen ist hier nicht die Spur zu sehen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#36
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| Das Leben ist kein Ponyhof... Wir berechnen Ansprüche und keine Wünsche. |
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| 1 hartz 4, 1 kind, 1 vollzeitarbeiter, bedarfsgemeinschaft |
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