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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo, kenn mich langsam nicht mehr aus(bin ja nicht der einzige... ). ich habe anfang letzten jahres das haus meiner eltern geerbt...(um genau zu sein gehören mir 25% der rest ist laut dem papier eigentum meiner mutter).seit dem 20.12.08 ist meine Freundin hartz4 empfänger ich selbst bekomme alg1. zusammen in der bedarfsgemeinschaft haben wir (ich, meine feundin und meine 2 kinder (7+5 jahre alt) 1348€ zur verfügung....jetzt bin ich an dem punkt wo ich heizöl brauche. jetzt meine frage bekomme ich den betrag auf der rechnung ganz bezahlt nur zum teil oder ist das scho irgentwo mit in diesen 1348€ mit reingerechnet? fals das scho mit eingerechnet ist gibt es ne möglichkeit ne einmalzahlung oder nen kleinen kredit vom amt zu bekommen um eine solche heizölrechnung? danke im voraus für eure hilfe |
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#2
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| Kommt drauf an, die Ämter machen das unterschiedlich. Manche zahlen monatlich einen bestimmten Betrag für Heizkosten, der praktisch angespart werden muss, manche zahlen einmalig nach Vorlage Rechnung. Ich weiß nicht, was dir bewilligt wurde.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| um mal ganz ehrlich zu sein, kenne ich mich auf diesem Bewilligungsbogen schon gar nicht richtig aus... doofes Beamtendeutsch. Hier steht... "Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung*)" 294,11€ Das in *) bedeutet... die kosten für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt Also heißt das im Klartext... ich hab dieses Level des ansparens... wie kann ich das ändern, das ich auf vorlegen der Rechnung das alles gezahlt kriege?? |
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#4
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| ach ja... da fällt mir nochwas ein, in dem "anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung, fällt da der Schlotfeger und die Müllabfuhr etc. auch schon mit rein?? Na dann ist man ja wohl schon zum frieren verdonnert!!! |
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#5
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| Ich weiß von einem Bekannten, der wohnt auch in einem Eigenheim, da wird unterschieden nach den Kosten (also alles was in der Betriebs- und Heizkosten-Verordnung aufgeführt ist) Zinsen für Finanzierung und Ansparbeträgen für Reparaturen, und der Vermögensbildung (Tilgung des Kaufpreises) Der sagt wenn Ansparbeträge für Brennstoff und Reparaturen in den KdU enthalten sind, dann muss der Kunde darüber aufgeklärt werden. Klingt auch logisch, du musst ja wissen was du verbrauchen und was du ansparen musst. Der sagt Antrag stellen Termin setzen und notfalls einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen. Der muss seiner freundlichen SB immer Druck machen. |
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#6
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| Nunja.. so genau können wir das aber noch nicht sagen, was wir wirklich verbrauchen, da wir ja wie gesagt noch nicht gar so lange hier wohnen und es somit auch unser erster Winter ist. Nach dem Heizverbrauch meiner Mutter kann man auch nicht gehen, da sie nur ein Zimmer geheizt hat und einmal wöchentlich das Bad. Auch haben wir jetzt erst den Bescheid der Müllabfuhr im Februar gekriegt, die Schornsteinfegerrechnung kam im Januar... und wirklich unser größtes Problem ist... das auf dem Bewilligungsbescheid nichts steht, was da irgendwo mit einfliest. Wir haben im Januar 1000 Liter in die Heizöltanks einfüllen lassen, und laut Heizungscomputer würde uns das Öl noch 24 Tage reichen... täglich verbraucht die Heizung etwa 17-25 Liter Öl. Liegt vielleicht auch daran das die Fenster noch alt sind und das Haus von außen nicht isoliert ist. Wenn ich jetzt allerdings so rechne, habe ich alle 2 Monate etwa eine Heizölrechnung von etwa 600 Euro (zum momentanen Heizölpreis der sich etwa auf 57 Cent beläuft und Anfahrtskosten) plus/minus 50 Euro. Dann komm ich ja gerade mal mit dem Heizöl hin, für die 294,11 €/monatlich, da haben wir aber ja noch keinen Schlotfeger, keine Müllabfuhr, kein Wasser etc. bezahlt. Diese ganzen Kosten kann ich aus dem Bescheid heraus nicht feststellen. |
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#7
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| Ein (umgerechnet) monatlicher Verbrauch von 300 € würde mich etwas stutzig machen, wenn da nicht der Sommer wäre. Du musst das auf den Gesamtjahresverbrauch beziehen, wir sind ja in der Heizperiode. Welche Fläche wird denn beheizt, in welchem Zustand ist das Haus, und die Heizung? Ich hab mal gelesen es müssen die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden, wenn man euch kein unwirtschaftliches Heizverhalten (offene Fenster, hohe Raumtemperaturen etc) nachgewiesen kann. |
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#8
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| also beheizt werden 4 zimmer(wohnzimmer ca. 23m/2 und die kinderzimmer mit ca.10-11m/2 und esszimmer mit 6m/2 )das ich das auf das ganze jahr rechnen muß leuchtet ein aber wie soll ich wissen was ich verbrauche wenn ich erst seit mitte august in dem haus wohne.... ![]() und die temp. liegt in den kinderzimmern bei ca 20 und im wohnzimmer und esszimmer bei 22-23crad |
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| Stichworte |
| einmalige zahlung, heizkosten, kredit |
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