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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 01.02.2012, 22:36
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Frage Haushaltsgemeinschaft - Preisgabe der Vermögensverhältnisse

Bin 30 Jahre alt Verheiratet 2 Kinder und Student . Meine Frau bezieht ALGII.

Als mit dem Studium anfing wurde ich mit zu Bedarfsgemeinschaft gezählt und bekamm auch Geld, musste nur bestätigen dass ich kein Bafög kriege und brav jeden Semester eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Dann kamm heraus, dass ich das Geld unzurecht bezog und nach 1,5 Jahren (!) zählte ich nicht mehr zu Bedarfgemeinschaft sondern nur zur Haushaltsgemeinschaft, dem entsprechend weniger Geld für meine Frau, nix mehr für mich.

Jetzt habe ich einen Job als studentischer Mitarbeiter gefunden. Mindestens 40 Stunden im Monat, 10,5€/Stunde. In den Semesterferien etwas mehr.
Nun ist die Frage, da ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin und nichts vom Jobcenter bekomme, was muss ich von meinem Verdienst, Vermögen beim Jobcenter preisgeben? Bin ich oder meine Frau überhaupt dazu verpflichtet?

P.S. habe das Elterngeld für zweites Kind für mich beantragt (mindest Satz), hat das Jobcenter auch nicht interessiert bzw. meine Frau bekamm nicht weniger Geld.
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  #2  
Alt 01.02.2012, 22:50
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Du bist immer Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, allerdings bekommst du als Student keine H4 Unterstützung und du mußt deinen Mietanteil selbst bezahlen.

Deine Einkommen und Vermögen ist auch das der Bedarfsgemeinschaft.
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  #3  
Alt 01.02.2012, 23:21
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Zitat:
Nun ist die Frage, da ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin und nichts vom Jobcenter bekomme, was muss ich von meinem Verdienst, Vermögen beim Jobcenter preisgeben? Bin ich oder meine Frau überhaupt dazu verpflichtet?
Natürlich bist du noch in der BG, du selbst hast nur kein Anrecht auf ALG 2. Jedoch spielt dein Einkommen sehr wohl eine Rolle, da du es, wenn es deinen Bedarf überschreitet, für deine Familie einsetzen musst.

BTW: Es heißt nicht "bekamm". Kämmen kannst du dich mit einem Kamm, soweit du keine Glatze hast. Ansonsten heißt es "kam", also "bekam" usw....
Und wenn du dich noch ein wenig an die Interpunktionsregeln halten würdest, könnte man ggf. nachvollziehen, wieso du Student bist.

Turtle
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  #4  
Alt 02.02.2012, 05:02
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Registriert seit: 01.02.2012
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Uns wurde jedoch ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt das ich nicht mehr Mitglied der BG bin sondern nur der Hasuhaltsgemeinschaft bin!

Zitat: "...jedoch wird Ihr Eheman zukünftig aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen und nur noch als zusätzliches Mitglied in der Haushaltsgemeinschaft berücksichtigt."
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  #5  
Alt 02.02.2012, 05:32
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Auch wenn diese Formulierung falsch ist ändert es nichts am Ergebnis.

Als Ehemann bist du Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

vgl. § 7 Absatz 3 Nummer 3 a SGB II

SGB 2 - Einzelnorm
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  #6  
Alt 02.02.2012, 07:59
pAp pAp ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Gerasim Beitrag anzeigen
...was muss ich von meinem Verdienst, Vermögen beim Jobcenter preisgeben? Bin ich oder meine Frau überhaupt dazu verpflichtet?
Von Deinem Verdienst stellst Du - soweit möglich - den Lebensunterhalt Deiner Frau und Deiner Kinder sicher. Dazu bist Du verpflichtet.
Änderungen in den Verhältnissen müsst Ihr mitteilen und ein Arbeitseinkommen ist eine Änderung. Auch dazu seid Ihr also verpflichtet.
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  #7  
Alt 02.02.2012, 08:21
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Registriert seit: 19.08.2009
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Zitat:
Zitat von Gerasim Beitrag anzeigen
Uns wurde jedoch ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt das ich nicht mehr Mitglied der BG bin sondern nur der Hasuhaltsgemeinschaft bin!

Zitat: "...jedoch wird Ihr Eheman zukünftig aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen und nur noch als zusätzliches Mitglied in der Haushaltsgemeinschaft berücksichtigt."
Das mag eine falsche Formulierung sein, aber bei einem 30 jährigen Studenten müßte eigentlich soviel Verständnis vorhanden sein, daß man irgendwie für seine beiden Kinder und die Kindesmutter finanziell zuständig ist, wenn dies von der Einkommensseite her möglich ist.
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  #8  
Alt 02.02.2012, 19:37
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Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 3
Daumen runter

[Ironie an] Na hier wird ja einem geholfen! [Ironie aus]
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  #9  
Alt 02.02.2012, 19:45
Benutzerbild von WalterWinter
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Kannst Du uns den Inhalt dieser Aussage vielleicht ein wenig erläutern?
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  #10  
Alt 02.02.2012, 19:49
Benutzerbild von Mammut68
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Genau: Typen wie Dir wird hier "geholfen". *ohne Ironie*
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