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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Bin 30 Jahre alt Verheiratet 2 Kinder und Student . Meine Frau bezieht ALGII. Als mit dem Studium anfing wurde ich mit zu Bedarfsgemeinschaft gezählt und bekamm auch Geld, musste nur bestätigen dass ich kein Bafög kriege und brav jeden Semester eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Dann kamm heraus, dass ich das Geld unzurecht bezog und nach 1,5 Jahren (!) zählte ich nicht mehr zu Bedarfgemeinschaft sondern nur zur Haushaltsgemeinschaft, dem entsprechend weniger Geld für meine Frau, nix mehr für mich. Jetzt habe ich einen Job als studentischer Mitarbeiter gefunden. Mindestens 40 Stunden im Monat, 10,5€/Stunde. In den Semesterferien etwas mehr. Nun ist die Frage, da ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin und nichts vom Jobcenter bekomme, was muss ich von meinem Verdienst, Vermögen beim Jobcenter preisgeben? Bin ich oder meine Frau überhaupt dazu verpflichtet? P.S. habe das Elterngeld für zweites Kind für mich beantragt (mindest Satz), hat das Jobcenter auch nicht interessiert bzw. meine Frau bekamm nicht weniger Geld. |
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#2
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| Du bist immer Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, allerdings bekommst du als Student keine H4 Unterstützung und du mußt deinen Mietanteil selbst bezahlen. Deine Einkommen und Vermögen ist auch das der Bedarfsgemeinschaft. |
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#3
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| Zitat:
BTW: Es heißt nicht "bekamm". Kämmen kannst du dich mit einem Kamm, soweit du keine Glatze hast. Ansonsten heißt es "kam", also "bekam" usw.... Und wenn du dich noch ein wenig an die Interpunktionsregeln halten würdest, könnte man ggf. nachvollziehen, wieso du Student bist. Turtle |
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#4
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| Uns wurde jedoch ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt das ich nicht mehr Mitglied der BG bin sondern nur der Hasuhaltsgemeinschaft bin! Zitat: "...jedoch wird Ihr Eheman zukünftig aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen und nur noch als zusätzliches Mitglied in der Haushaltsgemeinschaft berücksichtigt." |
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#5
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| Auch wenn diese Formulierung falsch ist ändert es nichts am Ergebnis. Als Ehemann bist du Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. vgl. § 7 Absatz 3 Nummer 3 a SGB II SGB 2 - Einzelnorm |
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#6
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| Zitat:
Änderungen in den Verhältnissen müsst Ihr mitteilen und ein Arbeitseinkommen ist eine Änderung. Auch dazu seid Ihr also verpflichtet. |
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#7
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| Zitat:
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#8
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| [Ironie an] Na hier wird ja einem geholfen! [Ironie aus] |
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#9
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| Kannst Du uns den Inhalt dieser Aussage vielleicht ein wenig erläutern? |
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#10
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| Genau: Typen wie Dir wird hier "geholfen". *ohne Ironie* |
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