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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich hab mich nun seit Tagen versucht hier durch zu wühlen, leider aber nicht das gefunden, wonach ich suche. Also: Ich bin zur Zeit alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (3Mon. 7 & 6 Jahre). Meine 2 größeren Engel sind allerdings von meinem noch Mann und die Kleine von meinem Freund. Ich lebe nun seit etwas mehr als einem Jahr von meinem Mann getrennt und beziehe seit dem Harz 4. Mein Freund hat ein Haus gekauft, für das er allerdings 1150 Euro monatlich abzahlen muss, ohne die Nebenkosten wohlgemerkt. Vor kurzem hat er dann seinen Job gewechselt um mehr Zeit für uns zu haben, Fakt ist aber, dass er nun fast 800 Euro weniger im Monat verdient und ihm nun noch c.a. 1850 Netto bleiben. Da er noch ein ganzes Stück zur Arbeit fahren muss, reicht das natürlich nun gerade noch so für ihn (er zahlt ja auch noch Unterhalt für unsere Tochter). Ich habe zu Zeit natürlich kein Einkommen, ausgenommen von den Unterhaltszahlungen meines noch Mannes (447 Euro für beide Kinder) und das Kindergeld für alle 3. Nun würden wir gerne versuchen zusammen zu ziehen aber wenn wir alles abziehen, also Versicherungen, die Grundschuld, Strom, Telefon, Benzin usw. bleibt nicht mehr wirklich viel. Wir haben alles schon mehrmals durch gerechnet, aber ohne Hilfe, ist das einfach nicht machbar mit 3 Kindern. Kann ich denn trotzdem noch Hilfe beantragen oder kann ich mir das gleich sparen ? Tausend Dank schon mal im voraus! |
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#2
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| Zitat:
Jetzt hat er zwar genug Zeit, aber nicht mehr genug Geld für euch?Er verdient € 1850, zusammen mit dem Kindergeld für 3 Kinder sowie Unterhalt für 2 Kinder könnt ihr euch überschlagsmäßig einen Antrag schenken. |
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#3
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| ~nick~ jetzt hat er c.a. 3 Stunden mehr pro Tag und Geld ist halt nicht alles, gell ;-) Aber nur von Luft und Liebe können wir halt alle nicht leben. Trotzdem danke für deine schnelle Antwort, ich hatte ja fast befürchtet das sich das nicht lohnen wird. |
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#4
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| Trotzdem danke für deine schnelle Antwort, ich hatte ja fast befürchtet das sich das nicht lohnen wird. [/QUOTE] öh, damit meine ich natürlich den Antrag, nicht die Frage hier ~klarstell~ |
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#5
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| Zitat:
Zitat:
Im allgemeinen macht man sich da vorher Gedanken drüber, wenn man sich eine Familie anschafft. |
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#6
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| Zitat:
2795 Euro habt ihr jetzt noch........... wir sind 6 und haben nicht soviel..... und es gibt auch nix..... auch kein Kinderzuschlag...... also kannste dir einen Antrag getrost sparen - außer du willst für belustigung in den Arge reihen sorgen. Ach ja fasch gerechnet plus 300 Euro Elterngeld = 3095 Euro gesamt Einkommen. wenn die Rate von 1150 Euro nicht mehr tragbar ist, dann muß man die halt verringern. Mußte in meinen Umfeld schon so mancher machen... Was mir noch auffällt, da ihr momentan nicht zusammen lebt, müßte er dir und dem Kind eigentlich Unterhalt zahlen. - der nachtvogel - |
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#7
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| 150 Euro Elterngeld, ich hab´s mir auf 2 Jahre teilen lassen. Und ja, er zahlt der Kleinen Unterhalt. Mir gegenüber ist er nicht unterhaltspflichtig - laut Amt. Zu dem Gehaltsaspekt: Er hatte eine Stelle, die eine ganze Ecke weg war von hier und hat den neuen Job auch nur angenommen weil er hier jedes Jahr etwas ansteigt und so irgendwann in etwa den gleichen Verdienst hat. Das Haus, dass hatte er eben schon, bevor er uns hatte und der Abtrag wurde schon minimiert. Und 1150 Euro sind ja leider nicht alles, was ein Haus so kostet. Das ist ja nur der Abtrag, den die Bank jeden Monat will ohne Wasser, Strom, Heizung, Versicherungen usw. Wie auch immer, ich denke meine Frage ist hiermit beantwortet ![]() Danke für die schnelle Hilfe! |
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#8
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| Dann ist das Haus zu teuer oder schlecht finanziert. Unser Haus kostet inklusive allem Drum und Dran € 900. |
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#9
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| Fakt ist doch, wenn man sich bei einem Hauskauf mit monatlich über 1200 bis 1300 Euro belastet (zu den Zinsen und der Tilgung kommen ja noch die anderen Hauslasten), man sich schlichtweg überlegen muss, was passiert, wenn man neben diesen Kosten noch eine Familie zu ernähren hat. Dann kann man nicht so einfach die Arbeitsstunden absenken. Das ist im Prinzip verantwortungslos. Und bei der Kinderbetreuung kommt es auch nicht auf Quantität, sondern auf Qualität an. Wenn ihr zusammenzieht, muss er im Übrigen keinen Barunterhalt für eurer gemeinsames Kind bezahlen, das ist eine Milchmädchenrechnung. Wieso dir bei Getrenntleben und diesem Verdienst kein Betreuungsunterhalt (Selbstbehalt sind da 1000 Euro) zustehen soll, ist mir schleierhaft. Turtle |
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#10
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| Zitat:
Kann ich nicht beurteilen. Allerdings weiss ich, dass es durchaus auch daruf ankommt WO man kauft bzw. baut, die Größe spielt eine Rolle und natürlich auch die Zinsen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kredits aktuell waren. |
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| Stichworte |
| eigenes haus, kinder, zusammenziehen |
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