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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Meine Tochter(17) hat seit dem 9.11.2009 eine EQJ Stelle wo sie auch eine entsprechende Vergütung bekommt. Wie hoch ist diese Vergütung grundsätzlich?? Wie ist das wenn eine Bedarfsgemeinschaft ergänzend Harz4 Leistungen Bezieht ,wird die Vergütung angerechnet?Wenn ja!!..ist ja ein Einkommen...hat Sie mit 17 Jahren einen Freibetrag wie jeder Harz 4 Leistungsbezieher?? Kann es zum Ausschluß aus der Bedarfsgemeinschaft kommen weil das Einkommen mit Kindergeld zusammen zwar für den Lebensunterhalt reicht aber die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht abgedeckt werden?? Ich hoffe jemand versteht meine Problematik den ein Anruf beim zuständigen Beamten der Arge brachte mir keine Antworten. |
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#2
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| Die Vergütung aus dem EQJ wird als Erwerbseinkommen gerechnet, also 100 € Grundfreibetrag plus 20 % vom Rest. Aus der BG fällt das Kind erst heraus, wenn sein Bedarf (Rgelleistung plus anteilige Miete) vollständig durch anzurechnendes Einkommen (einschl. KG) gedeckt ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| danke für die schnelle Antwort. Sie dürfte dann ,wenn die Vergütung 219 € betragen sollte(was wir ja noch nicht wissen),nicht aus der BG rausfallen nach folgender Rechnung denn alles zusammen ist weniger als der Regelsatz angibt. Bedarf --Lebensunterhalt - EQJ Vergütung(anzurechnendes Einkommen) - Kindergeld (anzurechnendes Einkommen)= Wegfall rein theoretisch.Denn wenn man den reinen Bedarf nimmt fällt sie raus . Dann Ist anzurechnen Kosten für Unterkunft und Heizung + Freibetrag + 20% = wieder drinn in der BG*verwirrt drein schau* ![]() ![]() Wie wird das Grundsätzlich berechnet?Mit Kosten für Unterkunft und Heizung oder ohne??Denn mit Kosten für Unterkunft und Heizung fällt sie nicht raus.Reicht das anzurechnende Einkommen nicht aus.!(glaub ich) Da soll mal einer Durchblicken Hoch lebe die Bürokratie |
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#4
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| Du musst rechnen: RL von 287 € plus anteilige Miete (s. Bescheid) = Bedarf Davon ist abzuziehen 163,20 € anzurechnende Ausbildungsvergütung und das Kindergeld.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, eqj, harz4, u25 |
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