Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.11.2009, 09:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 3
Standard Harz 4 und EQJ

Meine Tochter(17) hat seit dem 9.11.2009 eine EQJ Stelle wo sie auch eine entsprechende Vergütung bekommt.
Wie hoch ist diese Vergütung grundsätzlich??
Wie ist das wenn eine Bedarfsgemeinschaft ergänzend Harz4 Leistungen Bezieht ,wird die Vergütung angerechnet?Wenn ja!!..ist ja ein Einkommen...hat Sie mit 17 Jahren einen Freibetrag wie jeder Harz 4 Leistungsbezieher?? Kann es zum Ausschluß aus der Bedarfsgemeinschaft kommen weil das Einkommen mit Kindergeld zusammen zwar für den Lebensunterhalt reicht aber die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht abgedeckt werden??

Ich hoffe jemand versteht meine Problematik den ein Anruf beim zuständigen Beamten der Arge brachte mir keine Antworten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.11.2009, 09:52
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Die Vergütung aus dem EQJ wird als Erwerbseinkommen gerechnet, also 100 € Grundfreibetrag plus 20 % vom Rest. Aus der BG fällt das Kind erst heraus, wenn sein Bedarf (Rgelleistung plus anteilige Miete) vollständig durch anzurechnendes Einkommen (einschl. KG) gedeckt ist.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.11.2009, 10:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 3
Standard

danke für die schnelle Antwort.

Sie dürfte dann ,wenn die Vergütung 219 € betragen sollte(was wir ja noch nicht wissen),nicht aus der BG rausfallen nach folgender Rechnung denn alles zusammen ist weniger als der Regelsatz angibt.

Bedarf --Lebensunterhalt - EQJ Vergütung(anzurechnendes Einkommen) - Kindergeld (anzurechnendes Einkommen)= Wegfall rein theoretisch.Denn wenn man den reinen Bedarf nimmt fällt sie raus . Dann Ist anzurechnen Kosten für Unterkunft und Heizung + Freibetrag + 20% = wieder drinn in der BG*verwirrt drein schau*

Wie wird das Grundsätzlich berechnet?Mit Kosten für Unterkunft und Heizung oder ohne??Denn mit Kosten für Unterkunft und Heizung fällt sie nicht raus.Reicht das anzurechnende Einkommen nicht aus.!(glaub ich)

Da soll mal einer Durchblicken Hoch lebe die Bürokratie
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.11.2009, 10:57
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Du musst rechnen:

RL von 287 € plus anteilige Miete (s. Bescheid) = Bedarf

Davon ist abzuziehen 163,20 € anzurechnende Ausbildungsvergütung und das Kindergeld.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bedarfsgemeinschaft, eqj, harz4, u25

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Harz 4 und Schulische Ausbildung Besonderer Fall KaiS Hartz IV 4 - ALG II 2 9 20.02.2010 19:58
ausziehen unter 25? bafög abgelent und jetzt kein harz 4 G.R.I.M.I Hartz IV 4: U 25 11 11.11.2009 16:04
Alleinerziehend / Alleinstehend harz 4 macht mich immer mehr krank. bubbel Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 89 07.07.2009 14:41
Alleinerziehend / Alleinstehend Praktikum im Ausland mit Übernahmegarantie und dabei Harz IV? SomebodySomeday Hartz IV 4 - ALG II 2 5 05.02.2009 14:10
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Wieviel Barvermögen bei Harz 4 ? bomber150 Hartz IV 4 - ALG II 2 4 01.02.2009 19:47


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:11 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0