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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 05.02.2010, 18:49
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Frage Hartz IV-Rechnung! Vater: Student mit Nebenjob, ohne BAFÖG -Mutter: Hartz IV -1 Kind

Hallo Zusammen,

ich habe viel über die Rechnung von Hartz IV gelesen. I wollte ja sicher gehen und deswegen habe ich ein Rechnungsbeispiel von Hartz IV für meinen Fall unten detailliert. Wenn Rechnungsbeispiel einmal kontrolliert wird und wenn nötig korrigiert wird, freue ich mich .

BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 2.)512,00 € + Mietzuschlag bis 72,00 € (bei Miete > 146 €) + Zuschlag zur Krankenversicherung (§13a) 54,00 € + Zuschlag zur Pflegeversicherung (§13a) 10,00 € + Zuschlag für Kinder 113,00 €
= Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf")= 761,00 €
BAföG-Anspruch pro Monat:
(davon Staatsdarlehen: 324,00 €)761 €

In diesem Fall:

Grundbedarf von Vater (Student), wenn er BAföG bekommen könnte:

+ 512,00 € BAföG-Grundbedarf
+ 14,00 € Mietzuschlag (bei Miete 160,00 € > 142)
+ 54,00 € Zuschlag zur Krankenversicherung
+ 10,00 € Zuschlag zur Pflegeversicherung
+ 113,00 € Zuschlag für Kinder
= 703,00 € Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf")

Grundbedarf von Mutter (Hartz IV Empfänger)

+ 323,00 € Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige
+ 160,00 € monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung
= 483,00 € Gesamtbedarf

Grundbedarf von Kind
+ 215,00 € Regelleistungen für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige
+ 160,00 € monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung
= 375,00 € Gesamtbedarf

Gesamt Grundbedarf für Familie :
703,00 + 483,00 + 375,00 = 1561,00 €

Einkommen der Familie

+ 640,00 € netto Einkommen von Vater (Nebenjob)
+ 184,00 € Kindergeld
+ 674,00 € Hartz IV-Anspruch für Mutter und Kind
= 1498,00 € Gesamteinkommen

Bilanz : Summe der Einkommen der Familie liegt unter dem gesamten Grundbedarf. Aus diesem Grund bekommen keine Abzüge von Hartz IV zur Stande und Familie hat monatlich 1498,00 € in Kasse.

Ist das richtig?
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  #2  
Alt 05.02.2010, 19:51
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Nein. Die ARGE setzt für den Studenten nicht den BAföG-Bedarf, sondern den ALG 2 Bedarf an. Allerdings gibt es ja für den Lohn noch einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit, so dass da wohl nichts übrig bleibt, was auf Frau und Kind zu verteilen wäre. Wieso bekommt der Student kein Bafög?

Turtle
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  #3  
Alt 06.02.2010, 11:22
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Beiträge: 3
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Hi,

Danke für dein Antwort. Bedingungen für den Anspruch von BAföG können nicht erfüllt werden (Alter, Leistungen...). Wie sieht die Berechnung jetzt aus?
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  #4  
Alt 06.02.2010, 11:24
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Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen - BAföG-FAQ - Studis Online
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  #5  
Alt 06.02.2010, 11:38
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Registriert seit: 05.02.2010
Beiträge: 3
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Hi,
Danke...!
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