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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich beziehe ab nächsten Monat BaFöG. Ich lebe mit meiner Freundin und unserem 2 Jährigem Sohn zusammen. Wir haben 5 Monate Hartz IV bezogen. Da ich alleine nichts in der Zeit auf die Reihe bekommen habe, und mein Av ein A... ist, und mich nicht richtig beraten wollte, habe ich mich dazu entschlossen, schulisch weiter zubilden. Ab nächsten Monat gehe ich auf eine VHS, und bekomme Elternunabhängiges BaFöG. Wie sieht jetzt die Neuberechung aus? Es ist immer wieder vorgekommen, das wir beschissen wurden, davor habe ich jetzt Angst. Ich habe gelesen, das BaFöG nicht als Einkommen angerechnet werden darf. Was heißt das jetzt für uns? Ich werde ca. 700 Euro BaFöG beziehen. Die Sätze von meiner Freundin und vom Kind bleiben doch unangetastet oder? Das einzige wo die ran können ist die Mietzahlung, oder? Ich war vor kurzer Zeit in der Jobagentur, und habe meine Aufnahmebestätigung der Schule eingereicht! Mir wurde gesagt es werde dann neuberechnet, und es würde weniger für Freundin und Kind geben, da BaFöG in der Regel mehr ist als die Sätze! Das kann ja eigentlich nur heißen, das es bei der Miete anrechnungen gibt, oder? Das ich icht mehr bekomme, ist ja klar. Wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte! Sorry, jetzt, aber google hat mich erst hier hin gebracht. Ähnliche Fälle konnte ich im Forum nicht erkennen. Gruß und danke |
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#2
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| Deine Freundin und das Kind können weiter ALG 2 bekommen und du wirst aufgrund des Bafögbezuges ausgeschlossen, d. h. dein ALG 2 Anteil wird eingestellt. Inwieweit von deinem Einkommen etwas auf Freundin und Kind angerechnet wird, wird man prüfen. Turtle |
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#3
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| Ja dann bleibt ja nur noch zu klären, ob die dann weniger für Freundin und Kind auszahlen. Gerichtsbeschluß S 10 AS 957/06 vom 29.10.2007 Laut Sozialgericht Dresden darf Bafög nicht als Einkommen angerechnet werden. Wie gilt das jetzt? Bundesweit? Diese paragraphenreiterei ist echt nicht mehr zu verstehen. Das habe ich im Netz gefunden: Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II sind Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Wie aktuell das jetzt noch ist kann ich nirgens prüfen. Hat da jemand ne Ahnung davon. |
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#4
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| Zitat:
ach so, Gerichtsurteile sollten mit einem Link zum Nachlesen versehen sein |
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#5
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| Das steht auf Eurer Seite: BAföG kein Einkommen i.S.v. Hartz IV - BAföG - ALG 2 - Hartz 4 IV - Unterhalt - Elterngeld - Bafög - Arbeitsrecht: aktuelle News Das auf ner Justizseite: S 10 AS 957/06 · SG DD · Urteil vom 29.10.2007 · |
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#6
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| Das ist alles gut und schön mit den Urteilen. Für jedes Urteil gibt es ein Gegenurteil und im Zweifelsfall muss man sich seine eigenen Urteile erstreiten. Turtle |
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#7
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| Wie kommst du auf die Idee, dass du ca. 700 € BAföG erhalten wirst? Wie kommst du auf die Idee, dass du elternunabhängig gefördert wirst? Wie kommst du auf die Idee, dass Lehrgänge an der VHS gefördert werden? Das ist nämlich nur in ganz wenigen Ausnahmefällen und in einigen Bundesländern möglich? Wie kommst du auf die Idee, alte Gerichtsurteile anzuführen, wenn im Jahr 2009 zu dieser Konstellation einige Präzidenzurteile des BSG ergangen sind? |
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#8
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| Weil es die Berechnung so ergeben hat, bekomme ich soviel Bafög. Ich bekomme den Wohngeldzuschuss, den für Krankenversicherung, und Sozialversicherung. Da ich mit Freundin und Kind zusammen wohne, wäre noch ein Grund für Elternunabhängig! Das ist kein Lehrgang , sondern ein Schulbesuch, der zu Abitur führen soll. Weil ich 27 Jahre alt bin, und über 6 Jahre Berufserfahrung nachweisen kann, bekomme ich BaFög Elternunabhängig. Und warum habe ich die Gerichtsurteile zugefügt? Weil ich gestern um 18.13 von dms daraufhingewiesen wurde, dass Gerichtsbeschlüsse mit einem Link versehen werden sollten! Und etwas weiter oben habe ich schon mal gefragt, in wie fern dieser Beschluss noch rechtskräftig ist! Ich habe auch geschrieben, das ich nirgens finden konnte, wie aktuell dieser noch ist! Die Hälfte der Antworten auf die "wie kommst du auf die Idee-Fragen" habe ich in meinen Beiträgen stehen! Das der Oben aufgezählte Gerichtsbeschluss 2009 revidiert wurde, wusste ich nicht, daher habe ich ja auch nachgefragt. Und jetzt kommt mir bitte nicht mit SuFu und Google. Jedesmal mehrere hundert Beiträge zu durchforsten ist schwer! Ich will jetzt nur wissen, wie BaFög auf das Hartz IV von Freundin und Kind angerechnet werden könnte. |
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#9
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| Unabhängig von deinen fraglichen Bafög-Angaben, natürlich bildest du mit deiner LG und deinem Kinde eine "Bedarfsgemeinschaft" in der auch dein Einkommen, so auch Bafög einfließt. Ich bin zwar nicht der ausgewiesene Spezialist wie Alida aber merkwürdig finde ich aber auch daß dir mit 27 nochmal ein Volkshochschulbesuch zum Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses alimentiert wird. Da frage ich mich, sind denn die anderen zu blöd die abends das Abitur nachholen und tagsüber arbeiten gehen? |
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#10
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| Das kommt jetzt nur so zustande, weil kurzfristig für März die Semster starten. Und das halt morgens. Warum nicht? Beruflich sieht es zurzeit eh schlecht aus, weil die Arbeitsplätze fehlen. Das wird sich wohl dieses Jahr noch nicht rehabilitieren. Da bietet es sich an, sich weiter zubilden. Da ich mittlerweile in der Wirtschaft auch keine Lust mehr habe zu arbeiten, möchte ich gerne zur Polzei oder zum Zoll. Das ist mein Ziel, also warum sollte ich das nicht machen? Ich habe meine Berufserfahrung gesammelt, Steuern gezahlt. Also brauch ich daher kein schlechtes Gewissen zu haben! Es gibt halt VHS die sind BaFöG-Berechtigt. Die von dieser VHS haben mir auch gesagt, dass ich nicht der erste ältere gewesen bin, der diesen Weg bei denen eingeschlagen hat. Wenn das nicht geklappt hätte, wäre ich auf eine Abendschule gegangen, was zufällig die gleiche ist! |
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