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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 04.07.2009, 10:32
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Beiträge: 3
Standard Hartz IV in einer eheähnlicher Gemeinschaft mit Kind?

Hallo, ich wohne zur Zeit mit meiner Freundin und unserer einjährigen Tochter in einer 64qm-3-Zimmer Wohnung. Ich befinde mich zur Zeit noch in der Ausbildung, habe aber nächste Woche meine Abschlussprüfung. Bis jetzt haben meine Freundin und die Kleine Hartz IV bekommen, so das wir insgesamt mit Kindergeld und meiner Ausbildungsvergütung ca. 1350 euro für uns drei hatten. So, da ich jetzt auslerne, dachten wir das wir uns danach vielleicht ne größere Wohnung zulegen könnten, da diese zu klein geworden ist, seit die Kleine nur noch am laufen ist. Mit meinem Gehalt (1600 Brutto, ca. 1000-1100 netto) und dem Geld was meine Freundin vom Arbeitsamt bekommen würde + dem Kindergeld von unserer Tochter, wäre das eventuel möglich. Jetzt hat meine Freundin vom Arbeitsamt aber erfahren, das ihr keine Geld mehr zusteht, da ich ausgelernt habe und genug für uns alle verdiene. Ich frage mich aber wie das mit 1600 Euro brutto gehen soll? Habern wir in Zukunft etwa noch weniger Geld als jetzt, wo ich noch in der Ausbildung bin? Das kann doch nicht angehen, oder? Man freut sich endlich über einen etwas höheren Lebensstandart und dann so was? Ich habe den Hartz IV-Rechner auf dieser Seite benutzt, aber der zeigt an das wir ca. 700 Euro bekommen würden, das ist jedoch viel zu viel. Jetzt zur eigentlichen Frage, steht meiner Freundin Hilfe zu oder muss ich zukünftig von meinem Mini-Gehalt für uns drei sorgen?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!
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  #2  
Alt 04.07.2009, 10:54
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Ohne Angabe von Zahlen (Miete) kann man dazu nix sagen. Aussderm würde nicht nur SIE ALG II bekommen, sondern wenn, dann IHR als Bedarfsgemeinschaft.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 04.07.2009, 10:57
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Ohne Angabe von Zahlen (Miete) kann man dazu nix sagen. Aussderm würde nicht nur SIE ALG II bekommen, sondern wenn, dann IHR als Bedarfsgemeinschaft.

Miete ist 316 Euro
Strom 58 Euro
Heizung 49 Euro
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  #4  
Alt 04.07.2009, 11:23
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Mit den Zahlen habe ich einen vermutlichen Anspruch von ca. € 280 raus.
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  #5  
Alt 04.07.2009, 11:29
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Registriert seit: 04.07.2009
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Mit den Zahlen habe ich einen vermutlichen Anspruch von ca. € 280 raus.
Danke für deine Mühe. Das würde schon weiterhelfen, wenn wir es bekommen würden.
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