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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 05.02.2011, 11:39
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Beiträge: 2
Beitrag Hartz IV-Empfängerin schwanger, möchte mit Freund (Leiharbeiter) zusammenziehen

Hallo,
ich bin im ersten Monat schwanger, Hartz-IV-Empfängerin, mache gerade eine gute (!) Weiterbildung, die in drei Monaten endet.
Das Kind ist nicht geplant, aber durchaus gewollt von mir & meinem Freund, mit dem ich gern zusammenziehen würde.
Ich beziehe den Regelsatz und bewohne eine 40 qm-Wohnung, er ist als Leiharbeiter beschäftigt und bezieht 2000€ netto.
Ab wann muss ich das JobCenter über meine Schwangerschaft informieren?
Muss ich mich mit dem Umzug sofort beim JobCenter abmelden, da ja dann mein Partner als "Einkommensquelle" betrachtet werden wird?
Besteht für Hartz-IV-Empfänger ein Anspruch auf Elterngeld?
Wie ist überhaupt das ganze Prozedere?
Pro Familia sagte mir, dass sie vor der 14. Schwangerschaftswoche keine Auskünfte geben...
DANKE für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 05.02.2011, 11:43
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Wenn Ihr zusammenzieht, dann fällt durch das Einkommen Deines Freundes das ALG II weg.
Du müsstest Dich dann auch um eine Krankenversicherung selber kümmern und selber zahlen.

Elterngeld gäbe es 300 Euro.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 05.02.2011, 11:47
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Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 2
Standard

Liebe Mandy,
danke für Deine schnelle Antwort!
Weißt Du, ab wann ich das JobCenter über meine Schwangerschaft informieren muss? Oder ist das ohnehin irrelevant, da ich mit meinem Freund zusammenziehen & die das dann gar nicht (mehr) interessiert?
Grüsse!
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  #4  
Alt 05.02.2011, 11:52
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Beiträge: 3.305
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Ab der 12. SSW hast Du Anspruch auf einen Mehrbedarf.
Wenn Du bis dahin also noch nicht mit ihm zusammen wohnst, wäre es sinnvoll die Arge auf deine Schwangerschaft hinzuweisen.

Das einzige was Du aber verpflichtend SOFORT melden müsstest, wäre der Zusammenzug mit Deinem Freund. Da Du dann keinen Anspruch auf Mietzahlungen und sehr wahrscheinlich auch keinen Anspruch auf Regelleistung + Krankenversicherung hättest.
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Stichworte
bedarfgemeinschaft, elterngeld, hartz-iv, schwanger, weiterbildung

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