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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen. Folgender Fall tritt gerade bei mir auf. Ich fange jetzt gerade das 9. Semester meines Studiumes an, bin dabei älter als 25. Da ich damit über die Regelstudienzeit komme kann es sein das ich kein Bafög weiter bekomme. Aber das ist erstmal zweitrangig. Aufgrund einer Psychischen Krankheit hoffe ich das ich noch ein paar Monate bekomme. Mein Vater und ich wohnen zusammen in einer Wohnung. Er Arbeitet und bisher sind wir mit dem Bafög und seinem Geld gerade so hingekommen. Nun ist es aber so das seit ein paar Monaten bei seiner Firma kurzarbeit angemeldet wurde. Er bekommt dadurch einiges an Geld weniger. Daher wollten wir Hartz IV beantragen. Das bekommt er ebenfalls nicht. Da laut Aussage der Arge von den ca 750 € Ausgaben (Miet + Nebenkosten + laufende Kostenetc.) er nur die hälfte tragen muss. Kurzum ich müsste ca 325 € anteilig dazu zahlen. Nun ist aber mein Bafög auch nur ca 400 € d.H. ich müsste damit im Monat mit ca 75 € klar kommen? Das Bafög ist dabei fast der Höchstsatz. Mehr würde es sowieso kaum geben? Die Hälfte des Bafögs ist ja nur ein Darlehen und muss eh von mir zurück gezahlt werden. Wie kann sowas sein? Auf die Anfrage wovon ich denn dann leben sollte meinte der Arge Mitarbeit nur: Dann soll ich anstatt zu Studieren doch Arbeiten gehen. Noch zusätzlich die Frage. Welche Möglichkeit besteht für mich bzw für meinen Vater wenn doch kein Bafög weiter gezahlt werden sollte. Im schlimmsten Fall müsste ich sogar meine Krankenversicherung kündigen da ich mir den Beitrag nicht mal mehr leisten kann, dann hoffe ich nur das ich nicht Krank werde. |
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#2
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| Wenn es nur noch ein Semester ist solltest du dich nach einem Bildungskredit erkundigen. Und deine Frage "wie das sein kann" daß du arbeiten gehen mußt falls du kein Bafög mehr bekommst überrascht mich. Man kann nicht ewig auf Staatskosten herumstudieren. Das müßte eigentlich einleuchten. |
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#3
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| Das ewig rumstudieren verstehe ich nicht. Das ist mein erstes Studium sowie mein erster Studiengang. Habe vorher noch eine Ausbildung gemacht und dann per Quereinsteiger über die FOS ins Studium gegangen. Aktueller Notenschnitt ist 1,08 nur um mal den Wind aus den Segeln zu nehmen zwecks "Langzeitstudent" aber gefördert wird das auch nicht wirklich. Andere Leute die 3 mal den Studiengang wechseln kriegen das Geld. Oder wer sich das Studium über die Eltern finanzieren kann? Langsam wundert es mich nicht das das Wort Bildungsmisere immer wieder auftaucht. Aber so wirklich dran interessiert dort dran was zu ändern ist wohl auch niemand. Aber mal weg vom Langzeitstudenten. Was ich mich frage. Ich rutsche durch das Bafög und den 50 % anteil den ich zum Haushalt geben muss unter dem Mindestsatz für Hartz IV aber auf Hartz IV hab ich kein Anrecht? Irgendwie stimmt da was vom Prinzip her nicht. |
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#4
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| Die Bildungsmisere lassen wir mal weg. Du wirst mit Bafög innerhalb der Regelstudienzeit bis zum Studiumsabschluß gefördert. Wenn du kurz vor Abschluß stehst könnte noch ein Bildungskredit drin sein. Daß Leute mit Bafög drei Studienanläufe machen können halte ich für ein Märchen. Von H4 bist du als Student ausgeschlossen. H4 ist kein Bafög-Ersatz. Und dementsprechend bekommt dein Vater H4 nur für seinen Bedarf. |
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#5
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| Und was hindert dich daran, wie andere Studenten auch, neben dem Studium zu arbeiten damit du mehr für den Lebensunterhalt zur Verfügung hast?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
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#7
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| Tja, dann bleibt dir nur ein Bildungskredit um das Problem irgendwie zu lösen, wenn du aufgrund der Krankheit nicht arbeiten kannst. Wie viele Semester stehen denn noch an?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#8
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| ca 4 Monate, nichtmal ein volles Semster, Die Diplomarbeit ist genehmigt und fast fertig gerade vor mir. Im grunde müssen noch ein paar Seiten Handbuch geschrieben werden. Rechtschreibprüfung und das abnicken meines Profs. Dann kann ich die Abgeben. Dann kommts zur Verteidigung (ca 1 Monat nach Abgabe) und dann das Bürokratische bis zur Exmat (ca 1 Monat) also gesamt maximal 4 Monate, Theoretisch weniger. |
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#9
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| Entweder Bildungskredit oder die Hilfe zum Studienabschluss. Da Zweites auch BAföG ist, könntest du sogar die ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 22,7 SGB II von der ARGE erhalten. In deinem BAföG-Bedarfssatz sind 48 € für Mietkosten enthalten, den Rest bis zur angemessenen Miete bekämst du dann. Oder Wohngeld beantragen. |
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#10
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| Eigentlich war ja die Grundfrage gar nicht wie ich das Studium abschließen kann. Aber trotzdem danke. Das ganze wird wohl gutgehen mit einer hälfte reguläres Bafög wegen Krankheit und einen teil Darlehen. Ggf kann ich mir vom Bafög noch ein kleinen Notgroschen beiseite legen das ich auch ohne den Bildungskredit klarkomme. Die Frage war eher ob das Bafög wirklich auf den Haushalt angerechnet werden kann und darf. Die Aussagen sind da auch sehr unterschiedlich. Letzter Stand von der Sozialhilfeabteilung des Studentenwerkes: Es kann ggf Angerechnet werden aber nur der Teil der kein Darlehen ist. Mit Ü25 gehört man aber ggf schon gar nicht mehr zur BG dazu. Bester Weg direkt Widerspruch einlegen und ein Eilverfahren anstreben damit das Geld nachgezahlt wird. |
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