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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo, habe da mal ne frage da ich durch diese berechnungstabellen echt nicht mehr durchblicke . versuche es hier mal....vielleicht kann ein MENSCH mir das besser erklären...![]() mein freund, der alg1 bezieht (635,-) und ich, hartz4 1505,- , 3 kinder (7,15,17),kindergeld, miete 400,- kalt,60,-heizung,230,-nk wollen auf jeden fall zusammenziehen. komm da mit der rechnung nicht mit. ergibt mir keinen sinn ausser: gibt es einen freibetrag für meinen freund? 160 euro? er beginnt jetzt im oktober eine umschulung (vermittlungsgutschein) zum logistikkaufmann.muss dann auch jeden tag 70km fahren (fahrkosten).war 10 monate arbeitslos. alles in allem würde ich gerne wissen wie hoch unser monatliches budget ausfällt. hoffe hier kann mir jemand helfen....danke schonmal im vorraus |
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#2
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| ...ach, bitte, ich wollte auch noch erwähnen das es sich hier nicht darum geht soviel geld wie möglich aus dem staat zu quetschen...ich bemühe mich sehr um arbeit!habe da ein paar horrorantworten gelesen zu anderen themen!!!! PLEASE FAIR!!!! |
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#3
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| Beim ALG 1 gibt es keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit, um den es sich bei den von dir ermittelten 170 Euro handeln dürfte. Da gibt es nur den Versicherungsfreibetrag von 30 Euro. Überschlägig müssten lt. deinen Angaben nach Zusammenzug ca. 1050 Euro ALG 2 rauskommen. Fahrkosten bekommt er im Übrigen im Zusammenhang mit dem Bildungsgutschein extra erstattet. Über den Vermittlungsbereich. Turtle |
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#4
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| danke für die schnelle antwort! werden uns dann montag mal auf den weg zur arge machen.... |
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| Stichworte |
| alg1+alg2+kindergeld |
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