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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 29.06.2009, 13:41
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Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 4
Standard Hartz 4 Anspruch bei Zusammenziehen/elterngeld

Hallo,
vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Ich lebe zur Zeit mit meiner Tochter (3/4 Jahr) allein in einer Wohnung. Nun bin ich am überlegen, ob wir (der Papa und ich) nicht entlich zusammen ziehen könnten. Er wohnt noch bei seinen Eltern.
Ich beziehe zur Zeit ca 780 € Elterngeld und bekomme noch 164€ Kindergeld.
Weiß jemand wieviel geld uns zusteht? Also im Moment haben wir zu dritt ca. 1300 €.Nur wenn jetzt mein Freund kein Hartz mehr bekommt und ich seine Kosten noch mit übernehmen muss, würde es nicht mehr reichen.

LG pauletta25
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  #2  
Alt 29.06.2009, 13:57
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das kannst Du mit dem ALG II-Rechner selber durchrechnen. 300 Euro Elterngeld sind frei. Der darüberliegende Teil ist Einkommen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 29.06.2009, 18:47
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Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 4
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danke, aber irgendwie kapier ich nicht ganz wo ich das elterngeld und das hartz von meinem freund eintragen muss.
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  #4  
Alt 29.06.2009, 18:51
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Beiträge: 3.305
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ALg2 musst Du gar nicht eintragen und abzüglich der 300€ Freibetrag wird das restliche Elterngeld bei sonstiges Einkommen eingetragen.
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  #5  
Alt 29.06.2009, 18:55
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Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 4
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danke!
also mit freund sind das ca. 480 € und ohne ca. 325 €. ich glaub ich werds mal versuchen.
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Stichworte
anspruch auf alg 4, elterngeld, zusammenziehen

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