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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo forum! mein freund, unsere kleine tochter und ich wollen nun endlcih zusammenziehen. wir bekommen hartz4 und aus 2 wird 1 bedarfsgemeinschaft. das wir dadurch finanziell schlechter stehen ist ja leider nicht zu ändern. gibt es eigentlich einen grund dafür? ich meine, nur weil man zusammenlebt, ißt man doch nicht weniger und verbraucht ja z.b. mehr strom als vorher alleine. und meine zweite frage: müssen wir noch etwas wichtiges beachten wenn wir zusammengelegt werden? wir wollen uns ja auch nu nicht vom amt übers ohr hauen lassen - machen die ja mit uninformierten empfängern gerne mal... danke vorab |
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#2
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| Ein Mehrpersonenhaushalt läßt sich definitiv günstiger führen als zwei Einzelhaushalte. Z.B. Grundgebühren Strom fallen nur einmal an, Kochen kann ich für mehrere Personen ebenfalls preiswerter, etc.... Mach Dich doch mal über den ALG II Rechner auf dieser Seite vorab schlau... |
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#3
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| Hallo, gebt rechtzeitig die Änderungen bekannt, damit die Umstellung und Einstellung des 2. Leistungsfalles erfolgen kann und es nicht zu Überzahlungen kommt. Gruß Enibas |
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#4
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| Solltest Du Unterhaltsvorschuss beziehen, musst Du auch dem Jugendamt bescheid geben. |
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#5
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| okay, danke für eure antworten ![]() dann wissen wir bescheid. beide 35€ weniger und mein alleinerziehenden "bonus" fällt logischerweise weg... schon schade...und kein wunder, warum bestimmt viele paare nie offiziell zusammenleben... wie sieht es denn mit heiraten aus? enstehen und da noch weitere nachteile? ich vermute ja mal nicht. wenn ihr eh offiziell eine BG bilden können wir ja auch heiraten oder? |
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#6
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| Aus Sicht der ARGE ist es egal, ob Ihr verheiratet seid oder "nur so" zusammen lebt. Caesar |
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