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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 22.09.2009, 13:41
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Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 4
Standard Gemeinsame Wohnung (1xArbeit und 1xALG2) Möglichkeiten Geld erstattet zu bekommen?

Hallo,

ich konnte leider nicht genügend Infos zu meinem Problem finden und bin mir nicht sicher welche Leistungen der ARGE ich in anspruchnehmen kann und welche nicht. Es wäre nett, wenn jemand einige Tipps für mich hätte welche Leistungen ich versuchen sollte zu beantragen und bei welchen sich der Aufwand nicht lohnt. Ich schildere erstmal meine Situation:

Meine Freundin und ich wohnten zusammen aber in einer normalen dreier WG. Damals war ich Student und hatte mit ALG2 zum glück keinen ärger. Ich bin dort vor ca. 9 Monaten ausgezogen und habe jetzt an einem anderen Ort einen Job gefunden. Meine Freundin und ich möchten jetzt zusammenziehen, sie bekommt ALG2. Die ARGE meint sie bekommt kein ALG2 weil wir dann eine eheähnliche Gemeinschaft sind, d.h. ich muß für ihren Lebensunterhalt, Miete und Versicherung aufkommen. Ich hätte kein Problem damit wenn ich dafür in Lohnsteuerklasse 3 wechseln könnte, das darf ich aber nicht und bleibe in Lohnsteuerklasse 1. Meine Freundin kann ich auch nicht bei mir Familenversichern :/

Es gibt meiner Meinung nach folgende Möglichkeiten:
1) Ich lasse meine Freundin einziehen, ALG2 beantragen, was dann abgelehnt wird, und gehe mit dem Ablehnungsbescheid zum Steuerberater. Bei der Lohnsteuerabrechnung bekomme ich dann Geld zurück so wie ich es sehe. Wie viel ist das? Regelleistungssatz+Krankenversicherung? Also ca. 360+140 Euro*12=6000 Euro?

2) Ich versuche zu vermeiden, dass die gemeinsame Wohnung als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird, was vermutlich schwierig wird, weil es ein gemeinsames Bett(und nur eines) gibt. Davon abgesehen ist der Umzug ca 400 km entfernt, weshalb die ARGE es vielleicht auch nicht ganz einsieht, dass es sich nicht um eheähnliches Verhältnis handelt auch wenn wir keine 3 Jahre zusammen sind. Wieso sollte man sonst 400 km Umziehen zu einem typen wenn es denn kein ernsthaftes Verhältnis ist? Ich halte diese Möglichkeit als die bei der man nicht wirklich etwas gewinnen kann.

3) Ich stelle meine Freundin als Haushälterin auf 401 Euro-Basis ein, die bei mir in der Wohnung leben darf... und im gemeinsamen Bett schlafen darf (es gibt nur eines in der Wohnung). Damit wäre sie Renten und sozialversichert und bekäme eine günstige Krankenversicherung. Ich habe bedenken wegen des Zusammenwohnens und in einem Bett schlafen usw, ob das so durchgeht. Meiner Meinung nach finde ich es ein bischen komisch und bizarr meiner Freundin ein Gehalt zu zahlen Ist sowas überhaupt durchsetzbar und als Arbeit in Ordnung wenn man im gleichen Bett schläft? Bekäme sie dann sogar den Umzug bezahlt, da sie dann durch den Umzug aus Hartz4 rauskommt?

Welche Lösung ist die praktikabelste/einfachste und mit wieviel Geldersparnis ist bei welcher Lösung zu rechnen?

Vielen Dank für das Durchlesen
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  #2  
Alt 22.09.2009, 14:09
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von croc Beitrag anzeigen
1) Ich lasse meine Freundin einziehen, ALG2 beantragen, was dann abgelehnt wird, und gehe mit dem Ablehnungsbescheid zum Steuerberater. Bei der Lohnsteuerabrechnung bekomme ich dann Geld zurück so wie ich es sehe. Wie viel ist das? Regelleistungssatz+Krankenversicherung? Also ca. 360+140 Euro*12=6000 Euro?
Die Aufwendungen für deine Freundin als aussergewöhnliche Belastung senken dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend mit bis zu € 7680/Jahr. Von daher ist deine Frage jetzt so nicht zu beantworten.
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  #3  
Alt 22.09.2009, 14:35
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Die Aufwendungen für deine Freundin als aussergewöhnliche Belastung senken dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend mit bis zu € 7680/Jahr. Von daher ist deine Frage jetzt so nicht zu beantworten.
Danke für die schnelle Antwort, was benötigt man den alles dazu? Ich meine, wenn man Arbeitsgeräte, etc. absetzen möchte, dann kann man die Quittung aufheben. Müsste man dann für jeden Einkauf den man zusammen tätigt Quittungen aufheben? Das ist doch relativ umständlich und auch etwas fragwürdig, denn man benutzt viele eingekauften Dinge ja doch zusammen.

Ich weiß nicht ob es dir hilft oder was du eventuell benötigen würdest um eine Aussage drüber treffen zu können. Monatlich geht bei mir Lohnsteuer von gut 500 Euro ab von daher könnte man den maximalen Betrag, hoffe ich, einigermaßen ausschöpfen. Ich weiß nur nicht wie ich es anstellen soll/kann, welche Nachweise man erbringen muss und in welcher Form man belegen muß, dass die Freundin eine Belastung darstellt - finanziell natürlich nur
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  #4  
Alt 22.09.2009, 14:41
Benutzerbild von Grubenpony
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Deine Freundin müsste sich schon mal selber krankenversichern, dafür gibt es auf jeden Fall einen Beleg. Und wenn sie dir dann noch schriftlich erbrachte Unterhaltsleistungen in Bar oder Naturalien in Höhe von XY€ bescheinigt, sollte das ausreichen.
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  #5  
Alt 22.09.2009, 14:55
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Ich kann mir jetzt unter Unterhaltsleistungen nichts direkt vorstellen, könntest du da vielleicht ein paar Beispiele nennen?

Wie stellt meine Freundin das dann am besten an? Ein "Haushaltsbuch" führen, dann die Stunden am Jahresende addieren und dann behaupten.
40x1h Einkaufen = 400 Euro
200h Hausarbeiten = 1600 Euro

Das schreibt sie mir auf einen Zettel, mit Unterschrift, das lege ich dann zu der Lohnsteuererklärung dazu oder was genau? Stehe ich auf dem Schlauch? ^^"

Danke schonmal vorab.
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  #6  
Alt 22.09.2009, 14:58
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von croc Beitrag anzeigen
Ich kann mir jetzt unter Unterhaltsleistungen nichts direkt vorstellen, könntest du da vielleicht ein paar Beispiele nennen?

Wie stellt meine Freundin das dann am besten an? Ein "Haushaltsbuch" führen, dann die Stunden am Jahresende addieren und dann behaupten.
40x1h Einkaufen = 400 Euro
200h Hausarbeiten = 1600 Euro

Das schreibt sie mir auf einen Zettel, mit Unterschrift, das lege ich dann zu der Lohnsteuererklärung dazu oder was genau? Stehe ich auf dem Schlauch? ^^"
Macht es doch einfacher und überweise ihr monatlich einen festen Betrag von dem sie ihre Krankenkasse und ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Dann entfällt der Kleinkram Haushaltsbuch komplett und es reicht eine Bescheinigung über erhaltene Unterhaltszahlungen in Höhe von € xy je Monat.
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  #7  
Alt 22.09.2009, 15:00
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Macht es doch einfacher und überweise ihr monatlich einen festen Betrag von dem sie ihre Krankenkasse und ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Dann entfällt der Kleinkram Haushaltsbuch komplett und es reicht eine Bescheinigung über erhaltene Unterhaltszahlungen in Höhe von € xy je Monat.
Das ist super, wenn das so einfach geht. Vielen vielen Dank
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  #8  
Alt 22.09.2009, 15:44
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Und notfalls frage einfach den Steuerberater, den du schon in Möglichkeit 1 erwähnt hast, wie man die Aufwendungen nachweisen kann/soll.
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bedarfsgemeinschaft, freundin, lohnsteuer, umzug

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