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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 04.11.2009, 14:05
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Unglücklich Fristlose Kündigung in der Berufsausbildung

morgen werde ich zur arbeitsargentur gehen und denen meine situation schildern, mit diesem post hier hoffe ich eventuell jetzt schon informationen zu erhalten, um mich eventuell etwas beruhigen zu können da ich mir sorgen um die zukunft mache ...

Sachverhalt:

Also ich bin 19 Jahre alt und befinde/befand mich im dritten und letzten ausbildungsjahr zum Einzelhandelskaufman. Neben der Ausbildung besuche ich 2 mal die Woche die Abendschule und mache begleitend zur Berufsausbildung meine Fachhochschulreife.Die Fachhochschulreife erlange ich jedoch nur wenn ich eine Abgeschlossene Berufsausbildung vorlegen kann, da ich bis dahin die Ausbildung beendet hätte wäre es kein Problem.

Seid August diesen Jahres bin ich öfters krankgeschrieben da ich Probleme mit dem Darm habe bzw. Schmerzen habe, welche noch untersucht werden.Seid August habe ich ca. 7 Wochen Insgesammt gefehlt, jedoch nicht unentschuldigt sondern jedes mal mit einer Krankmeldung. Diesen Montag und Dienstag war ich nun wieder krank, heute morgen gings mir wieder besser und ich bin zur Arbeit...mir wird gesagt ich soll meine Sachen mit nehm und kann gehen und brauch nicht wieder zukommen,
"auf jemanden der andauernd blau macht können wir verzichten" hieß es dann, außerdem wurde mir ein hausverbot für das komplette firmengelände erteilt.

Dazu muss ich sagen das mich der Verlust der Ausbildung selbst nicht wirklich kränkt, weil ich sowieso nicht vorhatte in diesem Berufszweig weiter zu arbeiten.(habe mir dies aber nie anmerken lassen) Wichtig ist mir jedoch die Fachhochschulreife,da ich vorhatte danach zu studieren, die ich ohne Ausbildung vergessen kann.

Zuhause angekommen, rief ich sofort bei der Industrie und Handelskammer an, die sagten mir dann das die Fristlose Kündigung nicht rechtskräftig wäre.Ich schilderte dann den Sachverhalt und sie haben mir empfohlen jetzt in 2-3 Wochen die Prüfung zum Verkäufer zu machen, ich hätte zwar die Möglichkeit gegen diese Kündigung vorzugehen, jedoch müste ich dann wieder in der Firma anfangen die mich nicht haben will was die restliche lehrzeit schrecklich gestalten würde. Ein neuen Betrieb zu finden damit ich doch noch die Lehre zum Einzelhandelskaufmann beenden kann ist fast unmöglich da mein ex Chef sehr bekannt hier ist und sehr viele Kontakte hat, er hat mir versichert das wenn ich versuche einen neuen Betrieb zu finden, er mich überall schlecht machen wird.Ich will da jetzt auch nicht großartig Juristisch gegen angehen mir reicht es wenn ich jetzt in 2-3 wochen die Prüfung zum Verkäufer machen kann und somit auch meine Abendschule weiter machen kann.

Problem ist nun, das ich jetzt keinerlei Einkünfte habe und bereits mit meiner Freundin zusammen lebe Mietkosten sowie andere Kosten werden durch 2 geteilt.Wenn ich jetzt also zum Ende des Monats keine Einkünfte erhalte, habe ich ein großes Problem. Meine Freundin kann meine Kosten leider nicht mit Tragen da sie zur Zeit selbst nur geringfügig beschäftig ist und ich bis heute teilweiße mehr als die Hälfte der kosten trug.

Meine Frage ist nun ob ich den Anspruch auf Unsterstützung von Seiten der Arbeitsagentur habe.Wenn ja mit wie viel geld kann ich ganz grob rechnen, reicht es um wenigstens meine Kosten zu decken?

Angaben die zur beantwortung meiner Frage vll. wichtig wären:
Warmmiete: 300 Euro
bisherige Ausbildungsvergütung: 600 Euro Brutto
dazu kommen natürlich noch andere kosten wie auto und so, die werden dann aber wohl sicher nicht berücksichtigt.
Wenn mir geld zu steht erhalte ich einen Prozentuellen Anteil von meiner bisherigen Ausbildungsvergütung oder einen festen Betrag? Spielt die Tatsache das ich in 2-3 Wochen voraussichtlich gelernter Verkäufer bin eine Rolle ? Da ich im dritten Lehrjahr bin/war habe ich bereits 2Jahre gearbeitet.

Hoffe ich habe ausreichend angaben gemacht und erhalte helfende Antworten, vielen dank.
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  #2  
Alt 04.11.2009, 14:09
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Beiträge: 959
Standard 2-3 Wochen

noch mal mit dem Chef reden, daß er
die ungesetzliche Kündigung zurücknimmt
und Dir in 2 3 Wochen nach der Prüfung
regulär kündigt bzw nicht übernimmt???????????????
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  #3  
Alt 04.11.2009, 14:31
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Beiträge: 2
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also die prüfung die in 2-3 wochen ist kann ich so oder so mit machen dazu muss ich nicht mehr angestellt sein.... da ich ja schon seid 2 jahren einzelhandelskaufmann lerne....

die kündigung wird er nicht zurück nehmen ich hatte eben nochmal angerufen und gefragt ob es möglich wäre das ich mir die kündigung in schriftlicherform heut abend abholen kann da ich die schnellst möglich der ihk zu faxen muss weil die verkäufer prüfung jetzt schon ansteht und das ich die sicher auch fürs arbeitsamt brauchen werde ... seine antwort war nur "kann paar tage dauern, ist dein problem"

selbst wenn er sie zurücknehmen würde was er niemals tun würde, weil das nicht das erste mal ist das jemand unsachgerecht gekündigt wird in der firma,dann verliere ich den anspruch auf die prüfung in 2-3 wochen weil ich dann regulär genauso gut die prüfung zum Einzelhändler im Sommer 2010 machen könnte....
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  #4  
Alt 04.11.2009, 17:27
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Wie die IHK sagt, die Kündgung ist rechtswidrig zumal ein Azubi einen höheren Kündigungsschutz hat als der normale Arbeitnehmer.

Du mußt Kündigungsschutzklage einreichen um deine Ansprüche nicht zu verwirken, deine Ansprüche aus dem Azubi-Vertrag sind vorranging gegenüber staatlichen Leistungen, (Achtung Termin, ich glaube innerhalb drei Wochen nach Kündigung muß die Kündigungsschutzklage beim Gericht eingehen) und nicht darauf hoffen "die ARGE wirds schon richten und mir irgendwie Geld geben".
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  #5  
Alt 04.11.2009, 18:15
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Beiträge: 3.305
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Eine fristlose Kündigung führt sowohl beim ALG1 als auch beim ALG2 zu Sanktionen, wenn Du auf dieses Geld verzichten kannst.

Dann brauchst Du natürlich nicht zu klagen
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  #6  
Alt 05.11.2009, 10:50
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Hallo,

wie ebbaum schon geschrieben hat: geh sofort zu einem Anwalt und reich Kündigungsschutzklage ein!! Außerdem würde ich dem Arbeitgeber sofort einen Brief schreiben, in dem ich auf die mündliche fristlose Kündigung Bezug nehme und meine Arbeitsdienste anbieten. Das ganze natürlich per Einschreiben rausschicken. Andernfalls kann er nämlich (da du die Kündigung noch nicht in der Hand hast) behaupten, du wärst einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und DANN hätte er einen Grund dich zu kündigen. Also: schwing die Hufe! Geh zum Anwalt und sprech mit ihm, hol dir am besten noch ne Krankmeldung vom Doc für die Tage seit der Kündigung und biete deinem Arbeitgeber (da die Kündigung nicht wirksam ist ist er noch immer dein Arbeitgeber) deinen Arbeitseinsatz an.

Gruß
Susanne
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