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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 17.05.2011, 14:07
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Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 8
Standard Freundinnen/alleinerziehende Mutter Sozialhilfe+Arbeitnehmerin

Hallo,
die Situation ist folgende:
Ich,weiblich.37Jahre alt, wohne zur Zeit noch in NRW, habe dort einen Teilzeitjob, moechte jedoch gerne in eine andere Stadt in den Norden ziehen, wo ich eine Vollzeitstelle bekommen kann. Dazu muss ich mich allerdings schnell entscheiden, denn ich kann die Arbeit schon im naechsten Monat dort beginnen. Ich kenne dort eine Freundin, die mir bei sich sofort eine Unterkunft bieten wuerde. Wir verstehen uns sehr gut, und da ich etwas verschuldet bin, koennte ich auch mit dieser Loesung einige Mietkosten sparen und mich finanziell erstmal wieder etwas erholen. Meine Freundin ist alleinstehend, alleinerziehende Mutter eines zehnjaehrigen Sohnes und bezieht Sozialhilfe. Ich moechte natuerlich nicht, dass sie durch diese Situation Unannehmlichkeiten bekommt und auf einmal ohne irgendwelche Sozialbezuege dasteht. Da die Wohnung jedoch nur zwei Zimmer hat, und wir uns dort auch Wohn- und Schlafzimmer teilen wuerden, haben wir nun Sorge, dass man uns eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen wuerde, obwohl wir ja nicht wirtschaftlich fuereinander einstehn. Kann es deshalb Probleme geben und wenn ja, wie hoch waeren denn evt Abzuege? Ich werde in meinem neuen Job 1350Euro brutto verdienen, und koennte ihr nicht viel davon abgeben zur Miete oder zum Ausgleich. Kann mir jemand sagen, welche folgen dieser Schritt fuer uns hat udn wie die finanziellen Moeglichkeiten sind? Haette ich trotz meinem Einkommen die Moeglichkeit auf Wohngeldanspruch oder sonstige Bezuege? Was sollten wir dem Amt sagen?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe...
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  #2  
Alt 17.05.2011, 14:29
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Beiträge: 431
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Deine Freundin würde vom Jobcenter nur noch 2/3 Miete bekommen (für sich und ihr Kind). Das letzte Drittel musst du bezahlen. Bei evtl. Nachzahlungen der Nebenkosten gilt das Gleiche. Außerdem kann es sein, da du dich ja bei der Hausverwaltung auch melden musst, weil ja z. B. die Wasserkosten steigen, dass die Miete etwas angehoben wird.
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  #3  
Alt 17.05.2011, 15:27
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Beiträge: 5.846
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Solange ihr keine lesbische Beziehung habt, werdet ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, d.h. von deinem Einkommen musst du nur deinen Mietanteil bezahlen, aber nicht den Lebensunterhalt der Freundin sowie des Kindes.
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  #4  
Alt 17.05.2011, 15:36
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Es geht ums gemeinsame Wirtschaften. Und da ein Kind da ist, wird es schwierig. Dann geht das Jobcenter von einer BG aus und Du mußt das Gegenteil beweisen.

In Zeiten der Gleichberechtigung dürfte es wohl egal sein, ob Männlein und Weiblein oder zwei Weiblein.
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  #5  
Alt 17.05.2011, 16:01
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
In Zeiten der Gleichberechtigung dürfte es wohl egal sein, ob Männlein und Weiblein oder zwei Weiblein.
Hinweise der BA:

"Mit der Neufassung des § 7 Abs. 3 Nr. 3c bildet im Gegensatz zu § 7 Abs. 3 Nr. 3b a. F. nunmehr neben der Ehe und der eingetrage-nen Lebenspartnerschaft jede Einstehensgemeinschaft im Sinne dieser Vorschrift eine Bedarfsgemeinschaft. Bislang wurden nur die eheähnlichen und damit heterosexuellen Gemeinschaften als Bedarfsgemeinschaft angesehen, gleichgeschlechtliche partner-schaftsähnliche Gemeinschaften blieben außer Betracht. Die neue Vorschrift stellt allein auf den Willen dieser Gemeinschaften ab, für-einander Verantwortung tragen und füreinander einstehen zu wollen. Nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift müssen die Gemeinschaften nach verständiger Würdigung weiterhin einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft ähnlich sein. "
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  #6  
Alt 17.05.2011, 19:29
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ja vielen dank...also kann ich davon ausgehen, da ja keine homosexuelle bindung besteht, dass ich ein drittel der mietkosten tragen muss, und das dann so auch angenommen wird...also gehn wir zum sozialamt, melden das ich als freundin da mit einziehe und gut ist? was muss ich denen denn vorlegen?
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  #7  
Alt 17.05.2011, 19:39
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Halte Dich bitte an die Forenregeln, was die Groß-/Kleinschreibung betrifft!!!!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #8  
Alt 18.05.2011, 15:13
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Registriert seit: 17.05.2011
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Ich habe mich mal erkundigt ueber die hiesigen Mietpreise hier. Da die Mieten hier sehr hoch sind, und ich keine Kaution hinterlegen koennte, waere ein Zusammenziehen mit meiner Freundin fuer uns wahrscheinlich am Guenstigsten. Kann jemand sagen, wieviel bei einer Bedarfsgemeinschaft bei meinem Einkommen von 1000Euro netto meiner Freundin und ihrem Sohn angerechnet wird? Wird es komplett gestrichen oder wird nur ein Teil gestrichen?
Lieben Dank...
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  #9  
Alt 18.05.2011, 15:47
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Den Alg2 Rechner habe ich bereits benutzt. Ohne mich bekommt meine Freundin 646Euro fuer sich und ihren Sohn...mit mir nur 140Euro Ich verstehe dabei nicht, warum mir dort ebenfalls eine Leistung von 327Euro berechnet wird, die ich ja nicht beantragt habe und auch nicht beziehe.
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  #10  
Alt 18.05.2011, 16:05
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Bei einer BG hat jedes Mitglied der BG einen sozialrechtlichen 'Bedarf', der als nötig für die Existenzsicherung erachtet wird.
Dieser beträgt für dich 327 Euro.

Dem Gesamtbedarf wird das Einkommen der BG gegenübergestellt. Alles Einkommen was den Bedarf der gesamten BG übersteigt mindert entsprechend die ausgezahlte Sozialleistung an die BG.
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