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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 11.03.2009, 13:12
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Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 4
Rotes Gesicht Freundin zieht mit Kinder zu mir. Vorgehensweise

Hallo! Bin neu hier im Forum und meine Frage beinhaltet eigentlich eine ganze Menge von Unklarheiten:

Situation:
Meine Freundin hat 4 Kinder(11,10,3,1). Die 2 kleinen Kinder sind von uns gemeinsam und die zwei anderen aus ihrer geschiedenen Ehe.
Ein Kind(10) aus der Ehe lebt bei Vater. Für das andere Kind erhält sie keinen Unterhalt vom Vater, UVK ist längst abgelaufen.
Bis dato lebte Sie mit den 3 verbleibenden Kindern von meinem regulären Kindsunterhalt für unsere 2 Kinder und ALG2 für sich und die Tochter aus der 1. geschiedenen Ehe. Sie bekommt keine weitern Gelder außer noch das reguläre Kindergeld.

Ab dem Sommer möchten wir zusammenziehen! (Wohnort NRW)
Das heißt ab dann lebt Sie mit unseren beiden kleinen Kindern (1 und 3) sowie die große Tochter aus ihrer Ehe bei mir in meinem Haus.
Ich besitze ein eigenes kleines älteres Häuschen. (Bj.1955 Schuldenfrei)
Weiterhin beziehe ich ein Gehalt von etwa 1.500€ netto.
Einzigste Auslagen sind für Fahrtkosten zur Arbeitsstätte von 35Entfernung-km täglich.

Nun meine Frage(n) zu dieser Thematik:
-Ist generell ein Antrag auf ALG2 überhaupt noch sinnvoll und müssen bzw. sollten wir den stellen? Wenn irgendwie möglich möchten wir ohne Bezüge ALG2 leben.
-Muß ich den Unterhalt auch für Ihre Tochter aus 1. Ehe zahlen? (vom Kindsvater sind keinerlei Zahlungen zu erwarten)
-Stimmt es das ich meine Freundin und auch Ihre Tochter(11) selber weiter krankenversichern muß?
-Benötigen wir für die Weiterversicherung in der Krankenkasse einen Ablehnungsbescheid der Arge?
-Können wir Kindergeldzuschuß beantragen?

Wie und in welcher Reihenfolge sollten wir vorgehen.
Kann jemand unsere Fragen fachkundig beantworten.
Schon jetzt einn großes Dankeschön!
Leider haben wir bislang wenig Erfahrung mit diesen Dingen.

Sicherlich wäre eine Ehe langfristig sinnvoll und würde einige Probleme erledigen. Diese ist auch langfristig geplant, aber
da wir aber zwischenzeitig längere Zeit getrennt waren versuchen wir es nun erstmal im 2 Anlauf... erstmal ohne Ehe.
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  #2  
Alt 11.03.2009, 13:20
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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1. Ob ein Antrag auf ALG 2 sinnvoll ist.. Schlecht zu sagen. Es gibt hier einen ALG 2 Rechner, dort kannst du doch mal alle eure Daten eingeben und überrechnen.

2. "Unterhalt" zahlen - so kann man das nicht sehen. Du wirst sie schlichtweg einfach mit versorgen müssen.

3. U. U. ja, wenn kein aufstockendes ALG 2 gewährt wird.

4. Nein.

5. U. U. ja, wenn kein aufstockendes ALG 2 gewährt wird.

Turtle
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  #3  
Alt 11.03.2009, 13:51
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Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 4
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Laut berechnung des ALG2-Rechners haben wir keinen Anspruch auf ergänzendes ALG2.
Laut Kindergeldzuschußrechner ist 380Euro Kinderdeldzuschuß zu erwarten.. Ds wäre doch was...
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  #4  
Alt 11.03.2009, 15:21
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Galaxystern Beitrag anzeigen
-Stimmt es das ich meine Freundin und auch Ihre Tochter(11) selber weiter krankenversichern muß?
Deine Freundin muss sich freiwillig versichern, ja. Die Tochter kann jedoch beim Vater mitversichert werden. Dazu ist er sogar im Rahmen seiner Unterhaltspflicht verpflichtet.

Du kannst darüberhinaus die Mehraufwendungen für deine Freundin (wie z. B. die Kosten der KV) steuerlich geltend machen als außergewöhnliche Belastung mit bis zu € 7680/Jahr. Ich denke, das macht sich bei Steuerklasse 1 (das bist du ja wohl?) gut bemerkbar.
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  #5  
Alt 11.03.2009, 15:52
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Ja, bin St.-Klasse 1.
Kann ich mir vorstellen das diese Kosten in die Steuer können...

Nunja... Wer möchte schon die im Haushalt lebende Tochter über den Vater Krankenversichern.... Der hatte die letzten Jahre keinerlei Unterhalt gezahlt... (Dauerarbeitslos wegen Unterhaltsforderungen... oder so)
Und dann die hin und her rennerei über den Vater der sich ohnehin kaum um das Kind kümmert... Ist die Tochter nicht über die Mutter automatisch mitversichert??? Denke das ich unsere gemeinsamen Kinder sicher auf meinen Namen mitversichern kann, oder? Denke mal da wird ein klärendes Gespräch mit der Krankenversicherung mal dringend nötig sein...
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  #6  
Alt 11.03.2009, 16:07
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
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Zitat:
Zitat von Galaxystern Beitrag anzeigen
Ist die Tochter nicht über die Mutter automatisch mitversichert??? Denke das ich unsere gemeinsamen Kinder sicher auf meinen Namen mitversichern kann, oder?
Ja, eure Kinder können bei dir mitversichert sein, nach einer evtl. Heirat auch deine Stieftochter, sofern der Vater dann immer noch keinen Unterhalt zahlt. Bis dahin kann die Tochter natürlich auch bei der freiwilligen Versicherung der Mutter familienversichert sein.
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  #7  
Alt 11.03.2009, 16:30
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Habe soeben mal mit der Barmer Telefoniert. Nach dieser Aussage erhält die Krankenkasse einen Bescheid von der Arge das keine Leistugen mehr gezahlt werden und setzt sich automatisch mit uns in Verbindung.
In unserem Fall ist es möglich mit der freiwiligen weiterversicherung für 140€mtl. sowohl meine Freundin, sowie auch alle Kinder krankenzuversichern.
Demnach ist diese Frage geklärt.
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alg2, haus, zusammenziehen

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