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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, ich hoffe ich bekomme genug Antworten. Ehrlich gesagt hab ich nicht viel Ahnung was das soziale Recht betrifft, deswegen wende ich mich an euch. Also: Ich bin im September mit meiner Freundin zusammengezogen, im Oktober hat sie festgestellt dass sie schwanger ist. Ihr Zeitvertrag lief bis Ende Oktober, seitdem ist sie arbeitslos. Jetzt ist sie natürlich aufs Amt angewiesen. Da ist aber auch das Problem. Ich verdiene recht gut in meiner Firma, und meine Freundin will nicht immer auf mich angewiesen sein. Wir haben jeweils ein Konto und wir teilen uns das im Haushalt immer ein. Steht ihr vom Amt was zu, weil wir im selben Haushalt leben oder hat sie jetzt die Arschkarte und muss auf mich schauen? Das Jobcenter will alle meine Daten (Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, etc.) haben. Hört sich jetzt vielleicht bescheuert an, weil ich nicht will dass sie die einsehen, weil das die Sache von meiner Freundin ist. Meine Freundin will das ja aber auch nicht. Aber ich will wissen, sobald sie schwanger ist und wir zusammenwohnen, ist man automatisch eine Bedarfsgemeinschaft? Kann man da irgendwas machen? Danke im Voraus |
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#2
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| Wenn Du so willst hast du "die Arschkarte", da ihr eine Bedarfsgmeinschaft seid. Selbst wenn deswegen jetzt eine spontan Trennung ins Haus steht, spätestens ab 6 Wochen vor der Geburt bist Du laut BG ihr zum Unterhalt verpflichtet. Und tja kann man da was machen...jetzt nicht mehr. |
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#3
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| Von Trennung ist ja nicht die Rede, es ist passiert und man muss dazu stehen...will halt nur wissen ob ihr was zusteht oder nicht? Danke |
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#4
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| Nun ja, wenn die Freundin nicht auf dich angewiesen sein möchte, dann muß sie selbst ihren Lebensunterhalt verdienen. Ansonsten bist du als angehender Vater dem Kind mind. bis zum 18 Lebensjahr und AUCH der Mutter mit Beginn des Mutterschutzes bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhaltspflichtig. Egal ob ihr verheiratet seid, zusammenwohnt oder ob es ein one night stand war. So wird natürlich auch beim ALGII DEIN Einkommen angerechnet. Natürlich seid ihr eine BG. |
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#5
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| Wenn DEIN Einkommen nicht für euch beide, bzw. später euch drei ausreicht, gibt es aufstockend ALGII. |
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#6
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| Wenn ich schon lese, wir haben getrennte Konten, jeder zahlt was für den Haushalt dazu. Ja das machen mein Mann (wir sind seit 26 Jahren verheiratet) und ich genauso. Trotzdem wären wir eine BG. Zusammenziehen ist ok, aber dass dann der Partner, der mehr bzw. so wie du sagst sogar gut verdient, etwas davon abgeben soll, nein das wird nicht gewünscht. Da kann man ja den Staat für zur Kasse bitten. Tja mit dem gemeinsamen Kind hat sich dieses Problem ja nun in Luft aufgelöst. Da ihr damit automatisch eine BG seid. |
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#7
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| Hallo emko, Der Kindesvater (du) ist seinem Kind zu Unterhalt verpflichtet und der Kindesmutter ( mind. 3 Jahre Betreuungsunterhalt).Und dies unabhängig ob ihr zusammen- oder getrennt wohnt,ob eure Beziehung eine Zukunft hat oder ob ihr euch trennt. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#8
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| Zitat:
Entschuldige mal bitte, aber wenn man eine Familie gründet, dann ist es doch wohl logisch, dass man der Erste in der Reihe ist, der den Lebensunterhalt der Familie zu sichern hat. Oder wie dachtest du dir das, wie das zu funktionieren hat? Wieso bekommt sie eigentlich kein ALG 1, wenn sie gearbeitet hat? Turtle |
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#9
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| Zitat:
Schon seit Oktober seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Es ist doch wohl bewiesen, dass Ihr Beide aus einem gewissen Bedarf heraus zusammengezogen seid, oder? Dazu braucht man kein Kundiger im Sozialrecht zu sein. Da reicht ein einfacher Blick ins menschliche Zusammenleben und den damit zusammenhängenden Bedürfnissen. |
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#10
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Und wieder so ein Thread. wo man sich fragt, ob der Schreiber - und seine Freundin - wohl im Stall oder in freier Wildbahn aufgewachsen sind, da ihnen die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenslebens ja offenbar ganz und gar bekannt sind. Man schläft jede mit- und nebeneinander, würde sich jede Einmischung in die Beziehung ganz gleich von wem verbitten, aber wenn es dann ums zahlen geht, sollen Andere herhalten!!! |
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| anspruch auf alg, arbeitslosengeld, bedarfsgemeinschaft, schwanger, zusammenzug-berechnung |
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