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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#31
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| Hallo zusammen, Ich schildere euch eben die Situation: Meine Freundin und ich sind im September zusammengezogen, im Oktober hat sie erfahren dass sie schwanger ist. Bis Ende Oktober war sie in einer Drogeriekette beschäftigt, Vertrag ist ausgelaufen, man trennte sich einvernehmlich. Jetzt musste sie halt die ganzen Anträge bezüglich ALG II ausfüllen, dazu kamen dann auch meine Daten hinzu (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, etc.). Das Kind ist ja noch nicht da, es kommt ja erst Mitte nächsten Jahres. Letzte Woche haben wir die Ablehnung auf soziale Leistungen bekommen, da ich wohl zuviel verdiene. Ich wüsste gern ab welchen Betrag die auf dieses Urteil kommen. Zumal ich meiner Freundin jetzt auch die Krankenversicherung bezahlen muss monatlich und wir noch die ganzen Sachen fürs Babyzimmer holen müssen. Da ich finanziell gerade erst wieder aus den Miesen rausgekommen bin (Weihnachtsgeld sei Dank!) habe ich natürlich Angst dass es immer knapp wird mit dem Geld. Es kostet ja alles, Lebensmittel für uns zwei, Versicherungen, Beiträge für Altersvorsorge usw. Halt alles was zum Leben dazu gehört. Ich will meinem Kind natürlich was bieten. Es muss doch möglich sein ein biisschen Unterstützung noch zu bekommen oder nicht. Ich wäre für so viel mögliche Antworten wie möglich dankbar. Gruß an alle emko |
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#32
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| Nutze den ALG II-Rechner, dann weißt Du, ob Anspruch besteht oder nicht. Ausserdem sollte doch der Ablehnung auch eine Berechnung zugrunde liegen...???!! Evtl. wäre Wohngeld noch eine Variante.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#33
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| Du hast jetzt 3 Threads zu ein und demselben Thema am laufen, reicht denn das nicht?! Such dir einen davon aus und poste bitte dort weiter!!!! Turtle |
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#34
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| Ich hab 2 davon mal zusammengelegt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#35
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| Berechnung liegt auch bei, ich verlier aber total die Übersicht immer...ist echt nervig, ich werde die Bearbeiterin morgen anrufen und einen Termin ausmachen, damit die mir das mal verständlich erläutert alles... Scheissamt ey, hast nie was mit denen zu tun, und wenn doch, dann aber richtig |
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#36
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| Berechnungen schön und gut, das sind IHRE Berechnungen was den Sozialbedarf betrifft...was ist wenn es nicht ausreicht? |
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#37
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| Aber ansonsten geht es dir wohl noch ganz danke?! Was ist denn bitte ein "Scheißamt"?! Nur, weil es eine Ablehnung gab? Schonmal daran gedacht, dass es offensichtlich Leute gibt, die wirklich mit wesentlich weniger leben müssen, als ihr?! Und dass die Leute im Amt auch nur ihren Job machen?! Reiß dich zusammen und überdenke deine Wortwahl oder suche dir gefälligst eine andere Spielwiese! Mit wieviel Einkommen liegt ihr über dem Bedarf? Zitat:
Turtle |
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#38
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| Willst du mir erzählen wie ich zu leben habe oder was??? Ich bin kein Anwalt oder wat weiss ich was, bin normaler Maschinenbediener also schreib mir hier nichts vor...ich versuche das beste für meine Freundin zu tun und viel für das kommende Baby zu besorgen. Da ist normal dass ich mir ein paar Ratschläge holen will. Tut mir leid wegen der Wortwahl, aber schreib mir nicht vor was ich zu tun habe. |
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#39
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| Wenn du meinst, moderative Anweisungen ignorieren zu können, dann solltest du schleunigst das Forum verlassen. Ganz einfach! Denn: du bist hier nur GAST. Und du benimmst dich nicht gerade so, dass du noch lange willkommen bist. Wenn dir ein Gast auf den Teppich spuckt und du ihn bittest, das sein zu lassen und er dir antwortet: "Du hast mir das nicht vorzuschreiben.", dann möchte ich dich mal sehen, Hr. Maschinenführer!!!! Turtle |
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#40
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| Zitat:
Zitat:
-Überstunden schieben -Nebenjob -Babysachen gebraucht kaufen. Muß halt jeder nach seinen finanziellen Möglichkeiten machen. Aber zuallererst krähen: "was kann ich wo abziehen" ist dreist. |
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| anspruch auf alg, arbeitslosengeld, bedarfsgemeinschaft, schwanger, zusammenzug-berechnung |
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