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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich bin mit meiner Freundin nach meinem Studium vor 7 1/2 Monaten zusammen gezogen, vorher habe ich in einer anderen Stadt gelebt. Seitdem habe ich hier ALG II beantragt und auch bekommen. Meine Freundin habe ich nicht angegeben, da mir erzählt wurde, dass Bedarfgemeinschaft erst ab 1 Jahr gilt. Außerdem studiert sie noch und das Geld, dass sie von ihren Eltern bekommt, liegt mit weniger als 400 € unter dem BAFÖG-Satz von daher wäre das ja eh nicht angerechnet worden. Deshalb habe ich das nicht als wichtig angesehen. Jetzt ist sie aber schwanger und muss deswegen ein Semester im Studium aussetzen und will für die Zeit ebenfalls Hartz IV beantragen. Dass wir dann ab jetzt eine Bedarfsgemeinschaft bilden war mir klar und wollten wir auch nicht verheimlichen. Jetzt wurde ihr aber auf dem Amt heute erzählt, dass es strafrechtlich relevant sein könnte, dass ich sie bei meinem Antrag damals nicht gemeldet habe. Stimmt das? Und was kann da jetzt auf mich zu kommen? Danke schon mal für die Ratschläge. mfg Frank Geändert von Frank78 (12.03.2010 um 14:28 Uhr) Grund: Formatierung |
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#2
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| Bist du so naiv oder tust du nur so? Du hast über 7 Monate falsche Angaben in deinem ALGII Antrag gemacht und dir Sozialgelder erschlichen die dir in der Höhe nicht zustehen. Was natürlich zu entsprechenden Konsequenzen führt wenn die ARGE dahinterkommt. |
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#3
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| @mandy danke. @mpumpe Was hab ich mir denn bitte erschlichen? Das Einkommen meiner Freundin liegt doch jenseits aller Obergrenzen. |
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#5
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| Und wer hat die Miete für die gemeinsame Wohnung bezahlt?! Hat sie das von ihren 400 Euro?! Die wird sie vermutlich größtenteils für Studium und Lebenshaltungskosten benötigt haben. Sollte das Amt die Miete für die gesamte Wohnung bezahlt haben war das erschlichen. Ob du das wahrhaben willst oder nicht. |
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#6
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| Ohne daß man was genaues sagen kann ist doch klar daß du z.B. die Kosten der Unterkunft als Alleinmieter vereinnahmt hast. Zustehen tut dir nur die Hälfte da diese Kosten kopfteilig zu ermitteln sind. |
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#7
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| Nein, die Miete haben wir wie in einer WG geteilt, wir stehen auch beide als Mieter drin, und auch nur meinen Teil habe ich vom Amt bekommen. Genauso ist das bei den Heizkosten gelaufen. |
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#8
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| @kila Es handelt sich tatsächlich um eine relativ billige Wohnung insgesamt ca. 200 € (unsaniert in einer Stadt in Ostdeutschland). |
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#9
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| Dann hast du sie also doch angegeben, aber als WG-Kameradin. Was so offensichtlich nicht richtig war. Welchen Grund gab es denn dafür? Wenn sie mit ihren Einnahmen ohnehin unter allen Einkommensgrenzen liegt wäre es doch kein Problem gewesen die Wahrheit zu sagen. Obwohl ich es schon erstaunlich finde, dass man mit weniger als 400 Euro im Monat die halbe Wohnungsmiete + Studiengebühren (in vielen Bundesländern immerhin 100 Euro pro Monat) + Lebenshaltungskosten bestreiten kann. Ich kenne keinen Studenten der mit so wenig wirklich auskommen kann. Nachtrag: OK, zahlt sie denn Studiengebühren? Schon ohne Studiengebühren bleibt ihr deutlich weniger als das Existenzminimum. Gut, das geht vielen Studenten so, aber mit Studiengebühren kann ich es mir kaum vorstellen, dass sich das ausgeht. Das Studium kostet schließlich auch noch. |
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#10
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| Wie gesagt, ich habe sie gar nicht angegeben, nur dass ich in einer WG lebe und dementsprechend habe ich auch nur alles entsprechend anteilig bekommen. Ich hab mir dabei gar nichts gedacht, weil ich das nicht für wichtig gehalten habe. Da ihr Einkommen eh keine Rolle spielt, das mag naiv gewesen sein ja. Was das Einkommen angeht. Doch es funktioniert, es hat auch jahrelang funktioniert, man muss sich eben entsprechend einschränken, z.B. kann man sich keine neuen Klamotten kaufen sondern trägt Sachen, die andere aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis nicht mehr wollen oder brauchen. Den Semesterbeitrag haben dann natürlich die Eltern bzw. die Oma extra bezahlt. Extra Studiengebühren gibts hier nicht. |
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